Kev2one schrieb:
Ich habe schon etwas im Internet nachgeforscht und dort wird geraten nicht zu zahlen da sie nach der Zeit locker lassen würden.
Dieses Ammenmärchen kannst Du vergessen - denn sie werden Dich nicht vergessen. Man spekuliert sogar darauf, dass Du nicht reagierst. Dann geht es nämlich an den bereits strafrechtlich verurteilten Herrn RA A. Schneider und steigert die Kosten. Es wird ein Hin und her zwischen den Beiden "angeblich unabhängigen" Unternehmen stattfinden (man muß nur mal die Anschriften der Beiden auf dem Sattelitenfoto anschauen) bis Dir irgendwann ein Mahnbescheid zugestellt wird.
Hier spekuliert man auf mangelnde Kenntnis des Empfängers, keinen Widerspruch einzulegen - eventuell auch dessen Angst. Zwei Wochen später wird dann ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Widersprichst Du dem auch nicht, haben sie 30 Jahre lang einen vollstreckbaren Titel gegen Dich, der die Ursprungssumme, Inkassovergütung, Rechtsanwaltsvergütung, Verzugszinsen, Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungs- und Gerichtskosten und alle weiteren anfallenden Kosten beinhaltet.
Und ganz nebenbei betreibt das mutmaßliche Kartell auch eine Institution, die der SCHUFA gleichzusetzen ist. Dort bekommst Du ein negatives Scoring auf's Auge gedrückt und bist bis ans Lebensende gebrandmarkt.
Deine richtigen Schritte jetzt:
NOCH nicht auf das Inkassoschreiben reagieren, sonst haben sie einen Zugangsnachweis (Dies gilt für jede postalische Sendung, die nicht per Einschreiben zugestellt wurde)!
Gehe in Dich. Hat web.de tatsächlich möglicherweise einen Anspruch gegen Dich? Kontaktiere web.de und lasse Dir entsprechende Vertrags- und Anspruchsnachweise vorlegen.
Wenn web.de dazu außerstande ist, kannst Du auf die Schreiben des Inkasso Widerspruch einlegen. Die werden natürlich ihren RA einsetzen, um Dich zusätzlich unter Druck zu setzen.
Im zweiwöchentlichen Rhythmus wird man dann versuchen Dich einzuschüchtern: Ankündigung einer Betrugsanzeige, Vollstreckungsersuchen, letzte außergerichtliche Mahnung - auf all das wirst Du nicht mehr reagieren. DU reagierst dann erst auf den Mahnbescheid mit einem Widerspruch.
Zu der Zeit musst Du ihn auch nicht begründen - aber der Antragsteller muss die Forderung nun erstmals begründen, und zwar mit entsprechenden Nachweisen. In nur sehr, sehr wenigen Fällen wird dann tatsächlich der Weg vor Gericht gewagt, weil nun der Antragsteller die Kosten vorstrecken muss und er keinerlei Sicherheiten hat, diese Kosten erstattet zu bekommen - außer man geht als Beschuldigter aus Scham nicht hin um sich einem VERSÄUMNISURTEIL mangels Anwesenheit zu beugen.
Bleib cool. Wenn Du Dir sicher bist, keinen Vertrag zu haben, kannst Du bedenkenlos drüberstehen.