Wechsel zur Telekom, nicht erbrachte Leistung-Kündigung oder Widerruf?

datschik

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Ich habe im August 2012 einen Auftrag an die Telekom über einen Entertain Comfortanschluss mit VDSL unterschrieben. Ich wollte weg von KD, weil mir das HD Angebot nicht ausreichte. Da ich aufgrund einer Fristüberschreitung bei meinem vorherigen DSL Anbieter nicht aus dem Vertrag herauskam, wurde mir der Anschluss zum 18.10.2013 zugesagt.Ich hatte zwischenzeitlich mehrere Schreiben im Sinne "wir freuen uns aus Sie.." usw. bekommen. Ebenso die Lieferung der Geräte. Ein Anschluss erfolgte aber nicht. Auf meine Nachfrage sagte man mir, dass es noch Schwierigkeiten gäbe, weil ich "aus dem System gefallen sei" und wurde auf den 18.11., nach neuer Nachfrage auf den 26.11. und schlussendlich auf den 20.12. (aber auch nur fiktiv ohne feste Zusage) vertröstet. Es sind zwar schon Rechnungsstellungen für die gelieferten Geräte erfolgt, jedoch wurde noch nichts vollzogen. Ich habe schlichtweg die Nase voll und möchte aus dem Auftrag heraus. Ist hier noch ein Widerruf oder eine außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung angesagt und welches Prozedere wird vorgeschlagen? Muss noch einmal aus formalen Gründen die Leistung angemahnt werden? Wer kann helfen? Danke!
 
Puhh...

Erstmal: Willkommen im Forum!

Warum rufst du nicht einfach die Telekom Hotline an und schilderst dort deinen Fall? Wenn du entsprechend freundlich bleibst/auftrittst, könnte ich mir gut vorstellen das du eine Gutschrift bzw. ein Guthaben bekommst, in Höhe der bisher angefallenen Gebühren. Da du definitiv den Anschluss noch nicht nutzen kannst und so wie es aussieht auch nichts dafür kannst das der Anschluss nicht pünktlich geschaltet wurde.

Gleich aus dem Vertrag wollen ist vielleicht etwas übertrieben...
Das die Telekom deinen Anschluss noch nicht geschaltet hat wird vermutlich rein technische Gründe haben. Ports müssen frei sein, Techniker müssen an deine Vermittlungsstelle usw.

Die Telekom ist halt ein großer Konzern. Die eine Stelle nimmt deinen Auftrag entgegen, eine andere Stelle vergibt einen Schaltungstermin. Eine dritte Stelle kümmert sich dann um den Versand der Geräte, eine vierte Stelle schreibt die Rechnung, und dann kommt die fünfte Stelle mit der technischen Umsetzung nicht klar/hinterher und derjenige, der dir die Rechnungen stellt weiß davon nix. Alles kein Hexenwerk.

Für dich als Kunden natürlich und verständlich ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Du bist denen als Kunde eigentlich 100% egal. Selbst wenn du dich Nackt an einen T-Punkt kettest und "NIE WIEDER" schreist machst du denen nix kaputt.
2. Vertrag lesen oder zum Anwalt. Kundendiesnt anrufen und hoffen beten warten.

Wahrscheinlich kannst du erst im Nachhinein verlangen, dass die Telekom dir was rückerstattet. Müsstest du mit unterschrieben haben.
("Hiermit akzeptiere ich, die Gebühren ab dem Bereitstellungstermin mindestens 24monate lang vollumfänglich zu bezahlen auch wenn es Technische probleme Gibt.....usw......"DEINE DREI KREUZE)

Wenn du denen also Geld vorenthälst, dann holen die sich das erstmal automatisiert mitm Anwalt wieder, sind dann im Recht wenn es in der AGB entsprechend steht. Rechtsempfinden und RECHT sind zwei völlig verschiedene Dinge in Deutschland. Für Recht nach Gefühl musst du ins Mittelalter zurück, oder nach Arabien.
 
Klar, Servicewüste Deutschland. Als kleiner Mann ist man da machtlos. Aber ein paar freundliche Worte und Beharlichkeit haben schon oft weiter geholfen.

Die Frage ist letztlich ob du den bestellten Entertain Comfort VDSL usw. Anschluss wirklich haben willst oder nicht...
 
KTelwood schrieb:
1. Du bist denen als Kunde eigentlich 100% egal. Selbst wenn du dich Nackt an einen T-Punkt kettest und "NIE WIEDER" schreist machst du denen nix kaputt.
2. Vertrag lesen oder zum Anwalt. Kundendiesnt anrufen und hoffen beten warten.

Wahrscheinlich kannst du erst im Nachhinein verlangen, dass die Telekom dir was rückerstattet. Müsstest du mit unterschrieben haben.
("Hiermit akzeptiere ich, die Gebühren ab dem Bereitstellungstermin mindestens 24monate lang vollumfänglich zu bezahlen auch wenn es Technische probleme Gibt.....usw......"DEINE DREI KREUZE)

Wenn du denen also Geld vorenthälst, dann holen die sich das erstmal automatisiert mitm Anwalt wieder, sind dann im Recht wenn es in der AGB entsprechend steht. Rechtsempfinden und RECHT sind zwei völlig verschiedene Dinge in Deutschland. Für Recht nach Gefühl musst du ins Mittelalter zurück, oder nach Arabien.




lol so nen juristischen Unsinn hab ich noch nie gelesen ^^

@ TE:
Du solltest der Telekom per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen setzen deinen Anschluss zu schalten mit der Drohung, bei Nichtleistung zu kündigen.

Wenn nichts passiert kannst du vom Vertrag zurück treten und ggf. Schadensersatz verlangen.

Rechtsquellen:
$$ 631, 439 (analog) BGB

ggf. $$ 280 I,III, 281 BGB
 
Ähm ja, Rechtsbelehrung ist hier eigentlich nicht im Forum drin, und seit wann Paragraphen mit einem Dollar-Zeichen angekündigt werden, sei mal ganz dahin gestellt.
 
Wo steht denn, das solche Tips verboten sind?
Und zu den $-Zeichen: ich habe bei meinem Lumia noch nicht raus gefunden, wo das Paragraphenzeichen ist
 
Hallo Alle,

ich wollte keinen Streit auslösen, sondern lediglich Eure Erfahrungen einsammeln. Den Hinweis zum In-Verzug-Setzen vor der eigentlichen Kündigung werde ich beherzigen. Schade, ich hätte gern Kabel Deutschland den Rücken gekehrt. Also vielen Dank!
Ich werde von meinen Erfahrungen berichten.
 
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