Welche Rechte habe ich? Wiederholter Mangel an Eingangstür

e n v i d i a

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Hallo Community, wollte gerne wissen welche Rechte wir als Käufer in unserem Fall haben.
Und bitte entschuldigt meine deutsche Sprache, schreibe über den Account meines Kollegen. Ich lebe und arbeite jetzt gut 6 Jahre in Deutschland.

Es begann vor gut 5 Monaten als wir uns dafür entschieden haben, all unsere Türen neu zu kaufen. Schon bei den Kostenvoranschlägen ( insgesamt 8 stück ) hatten wir das Gefühl, das wird zu Problemen kommen. In jeden Kostenvoranschlag waren fehler an der Tagenordnung. Entweder wurde was vergessen oder die Preise stimmten nicht. Unsere Beratering war einfach nur überfordert. Bein letzten Kostenvoranschlag ( 8te ) war dann endlich mal alles soweit richtig und das ganze dann auch 300 Euro teurer als beim ersten. Naja okay haben wir uns gedacht, wenn das jetzt auch mal losgeht.

Ca. 6 Wochen später kamen endlich die Türen an und wir haben zu Installation einen Termin vereinbart. Als es dann endlich losgehen sollte bekammen wir ne Absage das noch was fehlen würde. Naja Okay, dann zwei Wochen später war alles soweit da und die Monteure haben uns die Türen eingebaut.

Nun fängt das ganze erst an!

1. Die Wohnzimmer Tür wurde mit einem falschen Schlag geliefert.
2. Die Küchen Zarge stand gut 3 cm über dem Parkett
3. Tür und Zarge im Arbeitszimmer hatten tiefe Risse
4. Eine falsche Eingangstür wurde eingebaut und war dazu noch beschädigt.

Daraufhin haben wir die Firma kontaktiert und all die Mängel aufgezeigt. Der nette Mitarbeiter meinte dann, wir sollten bitte auf einen Rückruf warten. Naja, den ganzen schönen langen Tag kam kein Anruf. Auch am zweiten Tag warteten wir vergebens. Am dritten Tag wieder das selbe Spiel. Dies ging so ne Zeit lang weiter.

Irgendwan hatte sich dann doch noch jemand gemeldet um einen neuen Termin zu vereinbaren um dann die defekten Zargen und Türen auszutauschen. Dann hatten wir nun wieder eine Wartezeit von gut 2 Monaten bis die neuen Sachen bei der Firma eintraffen.

Als es dann wieder losgehen sollte und ich mir für den Tag frei genommen habe, kam die Firma erst garnicht zu der Montage. Natürlich waren wir dermaßen verärgert das wir die Firma kontaktiert haben. Dann ging das ganze wieder los und haben sich entschuldigt. Von der Person die uns beraten hat, hörten wir dann eigentlich gar nichts mehr.

Wir haben uns natürlich dann direkt an die Geschäfsführung gewand und unsere Problematik geschildert. Die Person versprach uns, das ab jetzt alles wieder richtig laufen wird. Nun sind gut 5 Monate um und die meisten Mängel wurden behoben bis auf die Eingangstür. Zwar ist das nun endlich die richtige Tür jedoch wieder beschädigt. Der Lack der Zarge ist beschädigt, ein Loch am Türblatt innen, was über gemalt wurde auf Augenhöhe. Und das selbe nochmal auf der äußeren Seite.

Ich frage ich mich wirklich ob das wirklich noch sein kann. Nach einem erneuten Gespräch mit der Firma wurde mir gesagt das der Fehler direkt vom Werk kommt. Nun soll ich wieder warten bis einer vom Werk kommt und dies begutachtet und evtl ausbessert.

Hallo gehts noch? Wir haben einen Neupreis für eine Tür bezahlt die jetzt ausgebessert wird? Das sehen wir garnicht ein und möchten natürlich eine Neue Tür. Schließlich haben wir auch einen Neupreis bezahlt.

Meine Frage, welche Möglichkeiten haben wir jetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem ganzen hin und her, würde ich euch dazu raten der Firma schriftlich und nachweislich einen finalen Termin für die Behebung der Mängel zu geben (zwei Wochen). Sollte dieser nicht eingehalten werden aus welchen Gründen auch immer, bleibt euch nur die Verbraucherzentrale oder aber der Anwalt. Alles andere ist vergebene Mühe.
 
Ja du kannst dieser Firma nur eine Frist setzen. Schriftlich und per Einwurfeinschreiben zukommen lassen.

Sollte die Firma die Frist verstreichen lassen kannst du deinen Anwalt konsultieren.

Hoffentlich hast du noch nicht die Rechnung beglichen, sodass du noch ein Druckmittel in der Hand hast und die Firma sich auch mal bewegt.
 
Ich würd sagen das Problem hat da angefangen, wo Du die erbrachte Leistung abgehakt hast, ohne auf die Mängel hinzuweisen.

Wenn der Handwerker bei dir was vor Ort macht, unterschreibst Du ja was für die erbrachten Leistungen.
Da sollten entprechend offensichtliche Mängel vermerkt werden.

Hallo gehts noch? Wir haben einen Neupreis für eine Tür bezahlt die jetzt ausgebessert wird?

In Zukunft erst zahlen wenn alles mangelfrei erledigt ist.
Das is ja schließlich kein Hausbau wo man ggf "Etappenziele" vereinbart.

ansonsten wurd ja schon gesagt
Frist setzen (wobei man berücksichtigen muß das wenn die Tür nicht lieferbar ist, gehts halt nicht schneller) und im Zweifel nen Anwalt einschalten.

Natürlich hast Du ein Recht auf eine neue, mangelfrei, unverbastelete Tür!
Dafür hast Du schließlich bezahlt!
 
Ich weiß, das hilft jetzt nicht weiter, aber warum habt ihr denn den Handwerker genommen, wenn im Kostenvoranschlag schon so viele Fehler waren? Das spricht ja schon irgendwie für unsauberes Arbeiten. Wir reden ja nicht über Rechtschreibfehler, sondern konkrete Sachen die gefehlt haben. Ihr hättet euch ja mehrere Kostenvoranschläge geben lassen können...
 
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