Welcher Preis den nun ?!

~eXodus~

Commander
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Aug. 2008
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hallo

hab mir gestern bei comtech den ASUS G50V für 1119€ bestellt. allerdings war er zu diesem zeitpunkt net lieferbar. jetzt hab ich grad eben geguckt un stell fest das er jetzt 1199€ kostet. allerdings steht in meiner rechnung der alte preis. welchen muss ich den nun bezahlen. zu dem, zu dem ich den laptop bestellt hab oder den neuen?

un was andres: sollte ich den shop mal kontaktieren über den preis?


@mods: wenns das falsche unterforum sein sollte, bitte ins richtige schieben. wusst net wos sonst besser hingepasst hätte
 
Du zahlst den Preis, der auf deiner Rechnung steht.
Würdest du ihn jetzt bestellen, müsstest du den neuen Preis bezahlen.

So sehe ich das jedenfalls.
 
hmmm.. ok. hat vllt einer ma sowas gehabt un kann mir sagen welcher preis er bezahlt hat?
 
Der Preis der Rechnung zählt, da der Händler (meist) mit der Bestellbestätigung deinem Kaufwunsch zugestimmt hat, also ein verbindliches Geschäft vollzogen hat. Preisänderungen danach sind irrlevant für dein Geschäft - wär ja zu schon einfach nachträglich was ändern zu können :p

Genauso ist der Händler nicht verpflichtet, etwaige Preisminderungen nach dem Kauf weiterzugeben. Du kaufst RAM für 50€, am nächsten Tag kosten diese 35€ - bezahlen musst du aber 50€ (außer du nutzt dann schlussendlich dein 14-Tage Rückgaberecht, dann erhältst du dein Geld wieder)

edit: Hast du jetzt eine Rechnung oder Bestellbestätigung? Das sind 2 paar Schuhe

AGB Comtech
§1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
Bestellbestätigung = Auftragsbestätigung

Das muss man immer nachschauen. Manche haben drin stehen:
Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung, da diese vom System automatisch generiert wird.
Würde das so drinstehen, könnte der Händler den eventuell sogar höheren Preis fordern, da erst eine Auftragsbesätigung mit Lieferung der Ware zustande kommt - ob es da nochmal einen Käuferschutz gibt, weiß ich jetzt nicht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
hab ne bestellbestätigung sowie ne online rechnung in pdf
 
Der Kaufvertrag ist zu Stande gekommen.
Du zahlst den Betrag, der auf deiner Rechnung steht.
Dann ist alles gelaufen.
 
hmm... dann bin ich mal gespannt wann das gute ding kommt. im shop steht mittlerweile "liefereingang überfällig" -.-
 
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