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Wer trägt in diesem Falle die Rücksendekosten ?

-DarkMan-

Lt. Junior Grade
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Einen schönen guten Abend liebe Community,

derzeit plagt mich ein Fall bei eBay.....

Folgendes:
Habe am 28.08 ein S4 über einen Vertrag bei eBay erworben - für 1€.
Nach der Auktion musste man 49,99€ überweisen und der Rest geht dann über den Vertrag weiter (ca. 14€ im Monat / 24 Monate)
Habe ich also alles erledigt.

Nach ca. 2 Wochen (07.09) erhalte ich das besagte Handy und stelle einen kleinen Mangel fest.
Eine Beule war rechts neben dem Power Button zu finden.
Habe dann in der Zwischenzeit ein besseres Angebot gefunden und wollte eben nicht mehr auf das Austauschgerät (ca. 2-3 Wochen) warten.
Ich will also nun von dem 30 Tage Widerrufsrecht gebrauch machen und schrieb es dem Verkäufer.
Dieser schrieb mir, dass ich das Gerät zurückschicken sollte und gut ist. (War aber nicht sehr nett geschrieben)

Da ich aber nach der Auktion die 49,99€ überwiesen habe und das Gerät mehr als 400€ Wert ist, trägt doch dann der Verkäufer die Retourekosten oder ?
Ich weiß, dass der Verkäufer die Retourekosten übernimmt, sobald es einen Wert von 40€ übersteigt.
Ich denk nicht, dass die 40€ Mindestwert vom Anfangsgebot abhängig sind.
Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass er die Kosten übernehmen soll, er antwortet mir aber nicht mehr.

Meine Fragen nun an euch:
Muss der Verkäufer die Retourekosten tragen ?
Was ist, wenn ich vom Widerruf gebrauch machen will, der Verkäufer sich aber weigert, die Retourekosten zu tragen ?
Muss ich dann das Handy trotzdem zu ihm rechtzeitig einschicken und dann auf die Kosten klagen ? Oder kann ich einfach das Handy solange behalten, bis er für die Kosten aufkommen will?

Ich weiß es handelt sich hierbei um eine Kleinigkeit an Kosten, aber es geht mir ums Prinzip ;)
Darf ja nicht sein, dass er überall mit dieser Masche durchkommt!
 
Du solltest beide Verträge widerufen. Einmal den Kaufvertrag für das Handy und dann den Mobilfunkvertrag mit dem Provider.

Für die Bemessung der Rücksendekostenübernahme ist selbstverständlich der Kaufpreis der Ware maßgeblich, nicht irgend ein anderer Preis bspw. UVP. Und jetzt wirds verzwickt.

Kaufvertrag bei Ebay über 1 EUR. Für was? Die Dienstleistung Handy und Vertragsvermittlung?
Handykauf für 49,99 EUR? Separater Kaufvertrag über Aftersales?
Separater Vertrag mit Provider für den Mobilfunk?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Kaufpreis dürfte hier 1 +49,99 betragen, damit liegt er über der Wertgrenze der 40 Euro.

Der Verkäufer müsste hier also grds. die Rücksendkosten tragen.
 
Doc Foster schrieb:
Der Kaufpreis dürfte hier 1 +49,99 betragen, damit liegt er über der Wertgrenze der 40 Euro.

Der Verkäufer müsste hier also grds. die Rücksendkosten tragen.

Dieser Meinung bin ich auch!
Er ist sozusagen, die Angebotsgebühren umgangen.
Ob ich nun Sofortkaufe für 49,99€ oder für 1€ und danach 48,99€ direkt Überweise, spielt keine Rolle.
Lediglich bei den Gebühren für die Einstellung der Auktion wird hier gespart.
 
Haben gewerbliche Ebay Verkäufer Grundsätzlich 30 Tage Widerrufsrecht zu den gesetzlichen Bestimmungen oder zu eigenen Konditionen?
Wann genau hast du die Widerrufserklärung abgegeben?
 
My Name Nobody schrieb:
Haben gewerbliche Ebay Verkäufer Grundsätzlich 30 Tage Widerrufsrecht zu den gesetzlichen Bestimmungen oder zu eigenen Konditionen?
Wann genau hast du die Widerrufserklärung abgegeben?

Ja, sind grundsätzlich 30 Tage Widerrufsrecht.
Am 28.8 habe ich bei der Auktion zugeschlagen und am 07.09 habe ich das Handy erhalten.
D.h. erst ab dem Erhalt der Ware, gilt das Widerrufsrecht.
Den Widerruf habe ich schon am 18.09 per Mail zugesendet.
Warte bloß noch auf ein Retourelabel oder eine Einigung mit dem Verkäufer wegen den Versandkosten.

Wenn ich keine Antwort mehr von ihm höre, soll ich nun das Paket auf seine Kosten versenden oder einfach behalten und abwarten, bis er sich einigen will ?
 
Der Meinung bin ich nicht.

Was steht denn in dem zweiten per Mail verschickten Vertrag?
Evtl. resultiert der Zahlungsanspruch der 49,99EUR aus dem weiteren Vertrag oder dem Mobilfunkvertrag was beides nichts mit dem Handy zu tun haben muss.
 
In der zweiten Mail wollte er nur die ganzen Daten erfassen.
Also Name, Straße, Geburtsdatum etc.
 
Hast du nur eine Email bis jetzt bzgl. der Rücksendung geschrieben? "Vielleicht" hat er ja die eine nicht erhalten.
Unfrei zurück senden ist durchaus möglich. Kann aber auch zu weiteren Problemen führen, wenn zum Beispiel der Händler die Sendung nicht annimmt. Das würde dazu führen das du dir einen Anwalt nehmen müsstest um dein Recht durchzusetzen. Mehr Kosten/Aufwand im voraus.

Ich persönlich würde das ganze per Hermes für 5,- Euro zurück schicken. Natürlich kannst du dann das Geld zurück verlangen und entscheiden ob du wegen der 5,- Euro evtl. sogar klagen würdest wenn du es nicht bekommst. Zumindest wärst du aber die Ware/Vertrag so erstmal los.
 
*War Mist was hier stand*
 
Zuletzt bearbeitet:
blackraven schrieb:
Der Meinung bin ich nicht.

Was steht denn in dem zweiten per Mail verschickten Vertrag?
Evtl. resultiert der Zahlungsanspruch der 49,99EUR aus dem weiteren Vertrag oder dem Mobilfunkvertrag was beides nichts mit dem Handy zu tun haben muss.

Schau dir die Auktion genau an, dort steht "Gerätepreis: 49,99", womit klar ist, dass der Kaufpreis gemeint sein soll.
 
-DarkMan- schrieb:
Wenn ich keine Antwort mehr von ihm höre, soll ich nun das Paket auf seine Kosten versenden oder einfach behalten und abwarten, bis er sich einigen will ?

Einfach zurücksenden auf eine handelsübliche Art und Weise (DHL Paket z.B.). Der Händler ist nicht verpflichtet dir ein Rücksendelabel zur Verfügung zu stellen oder sich mit dir in irgendeiner Art und Weise zu einigen. Du wählst die Art der Rücksendung und solange du dabei nichts völlig exotisches machst (Spedition um das Handy zurück zu bringen ;)) ist der Verkäufer verpflichtet dir die Rücksendekosten zu erstatten.

Kann natürlich durchaus sein, dass der Händler versucht da zu tricksen, sein Bewertungsprofil hat ja diverse negative Bewertungen wegen Problemen mit der Rückgabe.
 
Doc Foster schrieb:
Schau dir die Auktion genau an, dort steht "Gerätepreis: 49,99", womit klar ist, dass der Kaufpreis gemeint sein soll.



Hatte ich gesehen. :rolleyes:

Noch mal, das sind doch 2 unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Das ist doch lediglich ein Hinweis in der Auktion, woraus der Zahlungsanspruch der 49,99 resultiert kannst Du, ohne den 2ten Vertrag zu kennen, doch garn icht sagen. Ergo ist es falsch zu behaupten, dass der Ebay Verkäufer der richtige Ansprechpartner für die Rücksendung ist.

Wir haben:
- Einmal die Auktion als Kaufvertrag mit 1 EUR. Ansprechparter der Verkaufer. Vermittlubngsdienstleistung zum Providervertrag?!
- Der 2te Vertrag, mit wem auch immer ob nun Verkäufer oder Provider wissen wir ja nicht. Evtl. Resulitiert hieraus der Zahlungsanspruch der 49,99 und wenn es der Providervertrag ist, dann muss der angesprochen werden wegen der Rücksendung. Du kündigst den Vertrag ja auch beim Provider, nicht beim Ebay verkäufer.
 
Vorsicht, du bringst hier einiges durcheinander.

Üblicherweise vermittelt der Anbieter einen Mobilfunkvertrag, erhält dafür eine Provision und verkauft deshalb das Gerät günstiger bzw. sehr günstig.
Es ist also davon auszugehen, dass der ebay-Anbieter Verkäufer des Gerätes ist. Dafür spricht, dass in der Beschreibung vom Gerätepreis die Rede ist und dieser ist letztlich für die Regelung des § 357 maßgeblich. Warum der Auktionspreis bei einem Euro liegt, ist dann unerheblich.
 
Doc Foster schrieb:
Vorsicht, du bringst hier einiges durcheinander.
...
Es ist also davon auszugehen, dass der ebay-Anbieter Verkäufer des Gerätes ist. ...

Definitiv bringe ich nichts durcheinander.

Wie du schon selbst sagt "es ist davon auszugehen", genau weißt Du es nämlich selbst nicht ohne -wie ich schon 10x geschrieben habe- den 2ten Vertrag zu kennen. Alles nur Spekulation deinerseits, genau wie bei mir. Alles kann, aber nichts muss mit einander zu tun haben. Hilft dem TE aber unter Umständen auch nicht.
 
Es kommt auf die vertraglichen Feinheiten hinsichtlich der gestellten Frage aber nicht an, das zurückzusendende Gerät kostet jedenfalls immer mdst. 49,99 und damit hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu erstatten, nur das ist ja hier streitig, mit dem richtigen Verkäufer hat der Fragesteller ja offensichtlich bereits Kontakt aufgenommen.
 
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