[Widerrufsrecht] Anspruch auf Porto Erstattung bei Nichtbenutzung von frankierten Lab

-Overlord-

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
1.130
Moin

Mal wieder ne knifflige Angelegenheit und Google spuckt mal wieder nur Shit aus:

Ich habe mir bei Ebay einen Fahrradanhänger gekauft. Das Ding entsprach nicht meinen Wünschen und ich habe es inneralb von 14 Tagen zurück geschickt und somit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht (ist ein Händler, alles ok soweit).

Die haben mir frankierte Labels zurück geschickt. Ich bin mit dem Paket zur Post und die konnten das dort nicht scannen. Manuelles eintippen ging auch nicht - der Typ meinte, dass das dann wohl nicht mit der Post frankiert wurde. Da ich keine Lust hatte den Brocken den ganzen Weg zurück zu schleppen hab ich es einfach selber frankiert (12 €).

Allerdings stellt sich der Shop nun quer und behauptet, dass das frankieren durch die Post funktionieren müsste. Also deren frankierte Labels gültig seien. Ich habe aber 2 Kumpels dabei gehabt die bestätigen können wie der Typ das x-Mal eingescannt hat etc. und es nicht funktioniert hat.

Da die Ware über 40 € ist müssen die doch die Kosten für die Rücksendung tragen, Labels hin oder her (die halt nicht funktioniert haben)?

Greetz
Overlord
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es vor Ort nachweisbar mit den zugesandten Aufklebern nicht funktioniert hat, dann sehe ich einen Erstattungsanspruch.
 
Was meinst mit "vor Ort"? Ich habe 2 Kumpels als Zeugen die mit bei waren sowie den Typ von der Post (leider ein ausländischer Mitbrüger mit nicht gerade sehr guten Deutschkenntnissen.

Und das Paket samt Aufkleber ist weg. Aber wie gesagt, stand da bestimmt 8 Minuten drin weil der alles probiert hat. Weder per Handscanner noch per Hand konnte er da was eingeben... und da die Leute hinter mir schon Stress gemacht haben hab ichs halt so frankieren lassen.
 
Naja das dachte ich mir schon... Postfiliale = kleiner Kiosk der auch Postpakete annimmt mit türkischem Inhaber.

Aber wie soll ich es jetzt noch nachweisen? Habe wie gesagt nur den Laden Inhaber sowie meine beiden Kumpels als Zeugen.

Und außerdem, das kann doch nicht rechtens sein... dann schicke ich ungültige Versand Labels raus und hoffe darauf, dass die Kunden das selber frankieren und mache danach den Arsch zu von wegen "nöp, übernehmen wir nicht". Da kann ich ja als Unternehmer nur "Gewinn" machen :D
 
Postfiliale = kleiner Kiosk der auch Postpakete annimmt mit türkischem Inhaber.
Dann hätte ich es mal bei der Post versucht?
 
Wie gesagt, das Paket ist groß und schwer^^ und die nächste Post gut weit weg... zu Fuß schon richtiger Krieg :D!

Und naja nun ist halt vorbei... ich hatte gut Zeitdruck und der Typ in dem Kios hat ja dasselbe Equipment wie die Post.
 
Habe letztens eine Karte bekommen, die mittels elektronischer Briefmarke übers Handy frankiert wurde.
Für den Postbote war diese nicht ausreichend frankiert und ich sollte Nach-Porto zahlen, da ich nicht zu Hause war, ging sie zum Postamt und ich bekam einen Abholschein. Nun wunderte ich mich von wem das wohl sein könnte, meine Tochter war im Urlaub und da habe ich sie angerufen und es mir erklären lassen. Dann zum Postamt, keiner konnte was mit der Nummer anfangen, die auf der Karte stand bis ich dann gesagt habe, das ist eine "eletronisch abgerufene Briefmarke vom Handy". Dann wussten auf einmal alle "Post-Beamten", da war doch was. Brauchte kein Nachporto zahlen, nur die Fahrt zum Postamt hat mich 1 Stunde Fahrt und Sprit gekostet. Soviel zur "neuen Technik" bei den Postämtern.
 
Es ist vollkommen Egal wie es or Ort gelaufen ist, denn du musst die Labels so oder so nicht verwenden.
Es steht dir zu das Teil so zurück zu schicken das dir kein Aufwand über gebühr entsteht und dem Händler keine unnötig hohe Mehrbelastung.
Heißt auf Deutsch, du kannst es zurück schicken wie du willst, darfst es aber nicht von UPS an deiner Haustür abholen lassen und dann noch Overnight verwenden.
 
Gibt es dafür einen Paragraphen? Ich muss ja irgendwas vorlegen können weil die mir irgendwie nicht glauben wollen -.-
 
Vielleicht fürs nächste Mal:
Weise vorher mal drauf hin, dass du eine Retoure abgibst. Das muss der Postmitarbeiter (oder eben Kioskbesitzer) vor dem Einscannen in seiner Software angeben, dann geht es auch.

Zumindest hatte ich schon einmal genau dein Problem - irgendwann hat er nochmal genauer auf den Aufkleber geschaut, das Wort Retoure gelesen, einen Klick in seinem Programm gemacht und nochmal gescannt. Dann war alles gut.

Gruß

Micha
 
Naja nun ist aber eh zu spät... habe gerade mal wieder folgende E-Mail von denen bekommen:

Guten Tag,

uns ist die Widerrufsbelehrung bekannt, vielen Dank!

Die Kosten haben wir durch die Bereitstellung des DHL Labels übernommen. Wenn Sie auf eigene Kosten zurück senden übernehmen wir diese nicht!


Und nun? Haben die Recht damit (obwohl die Marken definitiv nicht funktioniert haben? Natürlich kann ich nun ein Fass aufmachen und klagen, zumal meine Rechtsschutzversicherung das klärt. Aber wegen 12 €... naja. Ich hätte allerdings nun die Möglichkeit das Geld per Paypal zurückzuholen. Hätte zwecks Versand zwar dann 3 € Miese gemacht (weil der Versand von denen nur 9 € war), aber das egal. Was meint ihr?
 
Zurück
Oben