Widerspruch gegen Rechnung: Wartezeit bis Verfall von Ansprüchen

F_GXdx

Captain
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März 2006
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Hallo Leute,

Ich schildere die Situation mal abstrakt: Ich habe eine Wartung an einem Technikgegenstand durchführen lassen, die meiner Meinung nach mangelhaft durchgeführt worden ist, und ich denke, das weiß der gewerbliche Verkäufer auch. Ich habe auf Vorkasse gekauft, das Geld also nicht bezahlt. Ich habe dann Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, aber von dem Verkäufer nichts mehr gehört. Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Verkäufer auch zerstritten, sodass jetzt ein feindseeliges Verhältnis herrscht. Der Betrag um den es geht sind rund 1000 Euro.

Meine Frage ist jetzt, gibt es eine Frist, in der der Verkäufer seine Ansprüche gegen mich nicht mehr geltend machen kann? Ich habe gekauft vor 2 Monaten und Rechnung kam vor 1 Monat und habe direkt Widerspruch eingelegt, seither kein Kontakt mehr.

Wenn ich zum Anwalt gehe, müsste ich den Gegenstand vom Gutachter prüfen lassen, was trotz allem wahrscheinlich nicht ganz billig ist, mindestens 100-200 Euro, daher habe ich darauf eigentlich keine Lust. Gibt es jetzt also eine Zeitspanne, die ich abwarten kann, bis ich mir sicher sein kann, dass ich endgültig nicht mehr zahlen muss?

Der Gegenstand muss zwar nochmal korrekt gewartet werden, kann jetzt aber noch eine gewisse Zeit so verbleiben wie er ist.

Danke für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich das korrekt, dass der Gegenstand sich bei Dir befindet und Du den Zustand prüfen konntest, der Händler aber noch kein Geld erhalten hat, obwohl Du per Vorkasse bezahlen solltest?

Wie ist das möglich?
 
Sorry, ich wollte nicht Vorkasse schreiben, sondern "auf Rechnung". Ja, der Gegenstand ist bei mir.
 
F_GXdx schrieb:
Ich habe eine Wartung an einem Technikgegenstand durchführen lassen, die meiner Meinung nach mangelhaft durchgeführt worden ist, und ich denke, das weiß der gewerbliche Verkäufer auch.

Wenn die Wartung mangelhaft durchgeführt wurde, hast Du Anspruch auf eine mangelfreie Wartung. Hast Du diese verlangt?

Ich habe dann Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, aber von dem Verkäufer nichts mehr gehört. Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Verkäufer auch zerstritten, sodass jetzt ein feindseeliges Verhältnis herrscht.

Wie jetzt? Entweder hast Du von dem Verkäufer/Wartungsunternehmen nichts mehr gehört oder hast Dich mit ihm zerstritten... Beides geht nicht. :rolleyes:

Wie gesagt: Du hast Anspruch auf eine vertragsgemäße Wartung. Dann hat allerdings das Gegenüber auch Anspruch auf eine entsprechende Gegenleistung, falls vereinbart.
 
thomas.calloran schrieb:
Wenn die Wartung mangelhaft durchgeführt wurde, hast Du Anspruch auf eine mangelfreie Wartung. Hast Du diese verlangt?
Ja, es wurde zweimal erfolglos nachgebessert.


steuerberater schrieb:
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre! (http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deutschland%29)

D.h. der Händler hat noch genug Zeit um an sein Geld zu kommen.
Tja ok, dann muss ich echt zum Anwalt, schade.

THX
 
Du hast bei der Nacherfüllung Wahlrecht, d. h. Du kannst auf der Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen.

Wenn ich das jetzt allerdings richtig verstehe, hast Du die Rechnung für den Gegenstand ansich noch nicht bezahlt.

Dass der Händler trotzdessen überhaupt nachgebessert hat, überrascht mich ein wenig. Aber gut, das muss er selbst wissen.

Der Händler hat in jedem Fall ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags durch Dich. Du hast ein Anrecht auf Nachbesserung in Form einer mangelfreien Sache.

Der Forderung durch den Händler verfällt grundsätzlich nach drei Jahren, allerdings könnte durch Deinen Widerspruch eine sogenannte schwebende Verhandlung eingetreten sein, die die Verjährung solange hemmt, bis einer der beiden Vertragspartner die Verhandlungen abbricht.
 
Du hast bei der Nacherfüllung Wahlrecht, d. h. Du kannst auf der Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen.

Wir sind hier augenscheinlich nicht im Kauf- sondern vielmehr im Werkvertragsrecht, eine Nachlieferung ist diesem fremd.
 
Es geht ja um die Wartung einer Sache, deren Eigentümer ich schon vor Vertragsbeginn war. Meiner Meinung nach, ist der Anbieter gar nicht kompetent, meinen technischen Gegenstand zu warten. Diese Erkenntnis habe ich aber leider erst jetzt.

Als die erste Wartung nichts war, habe ich ihn halt nochmal versuchen lassen. War aber wieder nichts.

Ich habe bei meinem Widerspruch allerdings eine 7 Tagesfrist zur Reaktion gesetzt. Aber wie gesagt, jetzt ist ja schon ein Monat verstrichen.
 
@Doc Foster: Dank der etwas schwammigen Formulierung (Verkäufer) bin ich mir da nicht so sicher...

Edit: Ok, dann verstehe ich das jetzt endlich auch. :)
 
Begründung: Ich bin der Meinung, es ist Pfusch, und was vielleicht wichtiger ist: Ein Profi hat es sich mal unentgeltlich angesehen und ist ebenfalls der Meinung es ist Pfusch. Nur ein volles Gutachten habe ich noch nicht erstellen lassen.
 
Mit Deiner Meinung wirst Du vermutlich nicht weit kommen.

Der obige Rat von Doc Foster ist vermutlich der Einzige, der Dir etwas bringt.
 
Naja, vielleicht warte ich auch 3 Jahre, bin momentan bisschen hin und hergerissen :D
 
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