Nur um nochmal etwas klarzustellen, für Verbraucher, die bei einem Unternehmen etwas kaufen, gelten erstmal 24 Monate Gewährleistung. Das Problem an der Sache ist, dass du in den ersten 6 Monaten nicht beweisen musst, dass der Mangel bereits vorlag. Das muss der Händler machen. Nach den 6 Monaten musst du beweißen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlage, was in der Regel recht schwer ist ohne entsprechendes Gutachten. Viele große Ketten, wie z.B. Amazon oder Saturn tauschen dir das Ding in der Regel aber ohne Murren um oder erstatten den Betrag, solange du in den 24 Monaten bist und kein erkennbarer Schindluder damit getrieben wurde. Das ist dann aber meist auf reiner Kulanz, weil du denen ja theoretisch beweisen musst, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag.
Dies muss man alles beachten, wenn man doch vor hat sein Recht vor Gericht einzuklagen. Prinzipiell ist man da der Willkür des Gerichts ausgesetzt. Es kann sein, dass der Richter das Gutachten deines Kumpels aktzeptiert, weil es seriös genug ist. Es kann aber auch durchaus so sein, dass es gesondertes Gutachten eingeholt wird.
Unabhängig davon, ob du gewinnst oder verlierst, musst du für die Gerichtskosten und Anwaltskosten erstmal in Vorkasse gehen und hoffen, dass du die am Ende wieder bekommst, wenn du den Fall gewonnen hast. Kann aber auch durchaus passieren, dass der Richter eine andere Gebührenaufteilung vorschlägt bzw. dass es zu einem Vergleich "kommt", wo dann beide PArteien ihre Kosten selber tragen.
Mal von dem ganzen Aufwand und Stress abgesehen, lohnt sich das überhaupt nicht, wenn du nicht gerade in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bist und der Händler sich partout weigert.
Der beste Weg ist meiner Meinung nach über den Hersteller des Mainboards, was der ein oder andere hier ja schon empfohlen hat.