wie schützt man sch gegen Internetweglagerer (Abmahner)

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Kaffeetrinker

Lieutenant
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Hallo,

wie man bei redtube mit bekommt, ist man gegen die Abmahner eigentlich wehrlos, selbst wenn man nichts ungesetzliches getan hat, es reicht jetzt ja schon das anklicken. Wenn man sich mit "guten" Anwälten verteidigt zahlt man eben nur 200,- und hat drei Jahre lang nur Ärger. Will man sich wehren wird man auch verlieren oder man hat sehr viel Geld für Gutachter und so was ist ein Hobby.
Man sollte Rechtsanwalt werden, Tefefonbücher kaufen und dann sinnlose Abmahnungen verschicken man wird scheinbar reich und Gerichte arbeiten für einen, da wird es mir unwohl. Denn es kann hinter jeden Klick ein Abmahner stecken, es kann auch ein Bild sein

So was kann man machen? Die IP Adresse muss nicht mehr auf mich verweisen wäre das erste was mir ein fällt. Dann fallen mir VPN Anbieter ein, bin ich dann wirklich geschützt vor diesen Verbrechern (Terroristen des Weihnachtsfest). Oder wird einen der VPN Anbindung dann als vorsätzlich ausgelegt?
Was wäre ein guter Anbieter der drei Rechner schützen kann?

Ich habe im Moment anonymosX free ich will aber den kompletten Internetverkehr schützen.


Gruß
Michael


PS.: Bei Nachbarn ist vor Jahren eine Abmahnung ein getroffen,Das wegen Filesharing, das war schon etwas teuer, also wehrten Sie sich (setzten sich scheinbar durch aber zahlten sehr viel mehr), war eine aufreibende Sache für die Familie, es kamen dann Mahnungen erst vom Anwalt dann einem Inkassobüro, Das ganze Schlimme kam dann als der Score der Schufa sank es ging hier um das Haus. Beweisen kann man da wenig aber sich sein Teil denken. Wer jetzt bei der Abmahnwelle die Unterlassung/Schuldanerkennung unterschreibt sollte in seinen Leben keine Pornoseiten mehr auf suchen, den Amanda .... hat viele Namen.
Man muss sich schützen! Die fangen erst an! Der Staat versagt, die Gerichte arbeiten für Verbrecher, und pfeifen auf den Persönlichkeitsschutz. Wer zahlt ist als Opfer markiert und wir weiter erpresst, wer sich wehrt oder verteidigt verliert auch.

Ich habe so ein Gefühl das Internet Abmahnretter mit den Abmahner schon unter einer Decke stecken, Immer das Wort Grauzone, da ist nichts grau. Wenn man Surfen will muss man immer Daten Zwischenspeichern (RAM, Festplatte, Grafikkarte, Monitor Auge zuletzt im Hirn Wird nicht auch beim Provider Zwischengespeichert ). Die Sprache ist doch sehr ähnlich. Ich würde immer zu einen örtlichen Anwalt gehen.
 
smuper schrieb:
Herrgott, mach dir um wichtigere Dinge Gedanken.

Ich finde das schon sehr wichtig, das regt mich mehr auf wie diese NSA Theater. Stell Dir mal vor die kommen damit durch, dann ist keiner mehr sicher. Jetzt sind Pronoseiten für Deutsche ein Lotto-Spiel, was kommt als nächstes, denn so einfach Geld zu verdienen ist doch toll.

Lustig wird es wenn ach so scheinbaren legalen Musikstream aufs Korn genommen werden. Es gibt auch bei vielen TV Anstalten die Urheberverletzungen begehen wenn man dann streamt ist man dran ;-) . Ein Bericht über irgendwas um im Hintergrund auf einen TV im Bild läuft Amanda.... na dann ist man eben dran. Strafrecht und klarer Verstand habe nichts mit den Urheberrecht zu tun und Abmahnen ist dann nochmal was anderes.

Oder findest Du es gut wenn das LG Köln ohne wichtigen Grund Deine Grundrecht einschränkt?

Aber Du hast auch wieder Recht warum aufregen, davon wird es auch nicht besser und solang man nicht betroffen ist, kann man ja guter Dinge sein und dem Weihnachtsfest frönen. Aber ich will eigentlich auch nicht mehr mit meiner IP surfen, hier ran ist aber das LG.Köln schuld was seien Aufgabe nicht erfüllt.
Aber nicht aufregen, wie gesagt das ist auch richtig

Ich suche jetzt ganz cool nach einer Möglichkeit mich in den Tarnmodus zu begeben. Ich habe zwei Jungs im hormonellen kritischen Alter, vielleicht bin ich deswegen nicht so cool und regen mich zu auf ;-)

Gruß
Michael
 
Im Internet findest du ausreichend Seiten die einen helfen bei einer Abmahnung auch ohne Anwalt auszukommen. Sollte es doch zum Prozess kommen - dann verliert die Gegenseite sofern man nichts ungesetzliches getan hat. (siehe Redtube)

Um beim Beispiel zu bleiben, die Abmahn-Anwälte die sich auf Redtube beziehen wurden ja selber abgemahnt wg. Nichtbeachtung des Datenschutzgesetzes - weiterhin auch, dass die gesammelten Beweise aufgrund von Falschinformationen erschlichen worden. (somit kann es sein, dass die ermittelten IP Adressen nicht vor Gericht zugelassen werden)
 
Eben und der Gesetzgeber ist ja außerdem dran die Summe die maximal angemahnt werden darf, festzulegen. Sollte dies passieren, sind diese Abmahnwellen schnell vom Tisch und grundsätzlicher Tipp, nicht zahlen.

Hab auch mal ne Rechnung bekommen über 60 € bzw. ne Abmahnung wegen irgendeiner Pornsite, wo ich nichtmal kannte, Mülltonne auf, Brief rein, Mülltonne zu.

Eine Abmahnung wegen Filesharing is da oft ne völlig andere Situation und in den meisten Fällen sind die betroffenen hier nunmal schuldig. Wer in Zeiten von legalen Streamingdiensten die nur paar Eus im Monat kosten, noch Filme etc. zieht is sowieso selbst schuld wenn er erwischt wird.
 
_killy_ schrieb:
Sollte es doch zum Prozess kommen - dann verliert die Gegenseite sofern man nichts ungesetzliches getan hat. (siehe Redtube)
Nein, der Unschuldige verliert, denn er wird erst einmal als schuldig angesehen. Bei Abmahnungen ist es wie bei angeblicher sexueller Belästigung oder Vergewaltigung: "in dubio pro reo" zählt nicht. Denk doch nur an Kachelmann... Du bist ERST einmal schuldig, du darfst dir ein Bein ausreißen um deine Unschuld zu beweisen. In der Zeit häufst du Unsummen laufender Kosten auf, dein Ruf ist im Eimer,...

Was hier fehlt ist ein richtig radikales Grundsatzurteil gegen dei Abmahn-Abzock-Mafia. Hier muss etwas kommen, dass RICHTIG abschreckt. Sowas wie: Wenn eine Abmahn-Kanzlei bei ungerechtfertigter Abzocke erwischt wird, dann erhalten alle Beteiligten und Entscheidungsträger eine lebenslange Berufssperre und müssen das meinetwegen 20fache des Streitwertes an die Beklagten als Entschädigung zahlen, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten, Verdienstausfall,...

nebulein schrieb:
Eben und der Gesetzgeber ist ja außerdem dran die Summe die maximal angemahnt werden darf, festzulegen. Sollte dies passieren, sind diese Abmahnwellen schnell vom Tisch und grundsätzlicher Tipp, nicht zahlen.
Nö, genau diese möglichen Gesetzgebungen werden von den Lobbyisten in allen führenden Parteien schön verhindert. Die Geschichte mit den angeblichen Maximal-Werten ist schon lange "aktiv"... bloß wird hier einfach getrickst. Statt einen entstandenen Schaden von 500€ einzuklagen werden 100€ Schaden und 400€ Anwaltskosten geltend gemacht.

Wie gesagt, hier fehlt so eine radikale Strafe für Abmahn-Abzocker, dass jedem Anwalt bei dem Gedanken an die Durchführung einer fragwürdigen Abmahnungen schon der Arsch auf Grundeis geht.
 
Nein, der Unschuldige verliert, denn er wird erst einmal als schuldig angesehen.

Belege für diese Aussage?

Bei Abmahnungen ist es wie bei angeblicher sexueller Belästigung oder Vergewaltigung: "in dubio pro reo" zählt nicht.

Warum sollte auch ein Grundsatz des Strafverfahrens im Zivilprozess gelten?

Wenn eine Abmahn-Kanzlei bei ungerechtfertigter Abzocke erwischt wird, dann erhalten alle Beteiligten und Entscheidungsträger eine lebenslange Berufssperre und müssen das meinetwegen 20fache des Streitwertes an die Beklagten als Entschädigung zahlen, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten, Verdienstausfall,...

Du verkennst die juristische Realität, denn in der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Rechteverletzung tatsächlich begangen worden.
Außerdem leben wir in einem Rechtsstaat, in dem nicht ohne weiteres bei einer Verfehlung eine existenzvernichtende Maßnahme angeordnet wird.

Im Falle des Streamens streiten sich die Gelehrten zwar noch aber hierzu wird es sicherlich in nächster Zukunft Entscheidungen geben.
 
Doc Foster schrieb:
Belege für diese Aussage?
Die Gerichte, hier das LG Köln, geben erst einmal ohne nennenswerte Prüfung, die Beschlüsse für die Telekom-Anbieter raus.

Warum sollte auch ein Grundsatz des Strafverfahrens im Zivilprozess gelten?
Es ist zwar unhöflich, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten, ist hier aber durchaus sachdienlich. Daher: Warum NICHT?

Du verkennst die juristische Realität, denn in der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Rechteverletzung tatsächlich begangen worden.
Belege für deine Aussage?

Außerdem leben wir in einem Rechtsstaat, in dem nicht ohne weiteres bei einer Verfehlung eine existenzvernichtende Maßnahme angeordnet wird.
Wenn eine Strafe keine abschreckende Wirkung hat, dann hat sie am Ende gar keine Wirkung.
Mein Vorschlag mag zu radikal sein, aber der fälschlich abmahnenden Mafia einfach nur sanft auf die Finger zu klopfen hilft gaaaaaarantiert, hm?

Nehmen wir den aktuellen Fall. Ich glaub es waren 250€ pro Fall bei wenigstens 10k Fällen. Lass nur 5% der Fälle aus Scham direkt zahlen (is ja n Porno-Portal), und die Kasse klingelt aber gewaltig.

So brutal wie die Abmahn-Mafia abzockt, so drakonisch müssen die Strafen für ungerechtfertigte Abmahnungen sein. Es muss weh tun.

Im Falle des Streamens streiten sich die Gelehrten zwar noch aber hierzu wird es sicherlich in nächster Zukunft Entscheidungen geben.
Diese sog. Gelehrten sind im Hinblick auf das Internet aber allesamt alles andere als gelehrt. Für die ist das alles tatsächlich #Neuland. Ich erinnere nur an die Entscheidung, nachdem für Newsletter Double Opt-In eine nicht zulässige Werbung darstellt. Oder an die Cookie-Richtlinie, die zum Glück in Deutschland noch nicht durchgesetzt wird. Mit Cookie Opt-In wars das für das Netz. Oder denk an die Geschichte bezüglich Impressum+Facebook, wo das Gericht einfach durchgewunken hat, weil keine Sichtprüfung stattfinden konnte. Auf den Gerichts-Rechnern war kein Zugriff auf dieses ominöse "Facebook" möglich, war wohl kein Internet installiert.

Für jemanden mit technischem Sachverstand ist die Lage klar: Streaming stellt zwar eine Kopie dar, diese ist aber temporär/flüchtig und durch technische Vorgänge notwendig. Somit ist sie laut Paragraph blabla keine Urheberrechtsverletzung.
Hinsichtlich der Leute, die in deutschen Gerichten sitzen hingegen... Ich hab ganz paar Juristen kennen gelernt, die wenigsten können ne Mail von ner IM unterscheiden.
 
Hallo,

wer hat den die Film auf die Plattform geladen? Wenn das stimmt das über einen Werbebanner der den Film startet die IP ermittelt wurde, dann muss der Rechteinhaber oder Beauftragte das gemacht haben oder? Weiter ist es so das bei den P-Filmen der Titel nicht eine eindeutige Zuordnung ist. Hier türmen sich doch eigenartige Begebenheiten auf.

Dann die Frage sind die Filme überhaupt für Deutschland von dieser Briefkasten Firma lizenziert?

Mich regt das einfach auf, das ganze ist keine Urheberrechtsverletzung in Sinne deutscher Gesetze und auch keine Grau Zone, denn das so wäre kann man das ganze Internet einstellen, denn auch bei den geheiligten Anbietern kommt es zu Urheberverletzungen, wenn ich Parteien streiten, Termine oder Zahlungen vergessen werden, dann sahnen diese dann hier ab, denn hier ist man ja mit Adresse bekannt.

Jeder klick ja auch ein Bild kann dann teuer werden und bei Youtupe sollte man dann ganz vorsichtig sein. Aber das ist doch alles nicht im Sinne des Gesetz und auch nicht der Gesellschaft und Staat sein.

PS.; Es wurde schon einige Serien (Folgen) wie auch Filme ausgestrahlt wo die Lizenz nicht mehr gültig war, das passiert eben, so jetzt soll der Zuschauer abgemahnt werden ;-) . Die LG TV melden ja was man angeschaut hat, so kann man es eindeutlig ermitteln ;-)

Ich klinge mich aus und Äreger mich nicht mehr, sondern freue mich auf das Weihnachtsfest

Gruß
Michael
 
1. Das der Fragestellung zugrunde liegende Thema hat im PuG ausreichend Widerhall in den dortigen Newsthreads gefunden, sodass es in diesem Unterforum nicht eines weiteren bedarf, um seinen Unmut kund zu tun. Das kann man regelkonform (!) auch in den vorgenannten Threads tun.
2. Für die eigentliche Frage des TE nach Möglichkeiten die Privatssphäre im Internet mit VPN o.ä. zu schützen, ist das hier das falsche Unterforum.
3. Daher closed.
 
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