Wie sieht es aus wenn Schäden durch ein Baugerüst entstehen?

Rando

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Hallo zusammen. :)
Ich hab mal ne rein theoretische Frage. Ich möchte unsere Hausmauer renovieren und brauche dazu ein Baugerüst. Mal angenommen man bestellt bei einer Firma ein Baugerüst zur Miete, die Firma liefert es auch und baut es auf. Wenn das, aus welchen Gründen auch immer, umkippt und Schäden an bspw. Haus oder Nachbarshaus etc. anrichtet, haftet die Firma dann oder? Oder sollte ich mich da noch um etwas kümmern, außer eine gute Firma zu finden? Wobei ich glaube schon eine gefunden zu haben. :D

Danke schon mal
 
Ist doch ganz einfach. Wenn die Firma Mist baut ist es deren Schuld. Wenn du mit dem Auto dagegenrennst und alles zum Umkippen bringst, ist es deine Schuld ;).
 
Ist die "Firma" dein Erfüllungsgehilfe, dann wird dir ihr Verschulden u.U. zugerechnet.
 
Erfüllungsgehilfe??

Wenn ich mir Privat eine Firma bestelle die eine Arbeit durchführen soll ist eine Erfüllungsgehilfe sein?

IMHO ist das hier ein Werkvertrag mit einen Gerüstbauer, und der hat wenn er Mist gemacht hat für den Schaden aufzukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Ist die "Firma" dein Erfüllungsgehilfe, dann wird dir ihr Verschulden u.U. zugerechnet.

Und dann? Wenn hier OP Schadenersatz zahlen muss ,dann holt er sich das von der Firma zurück oder etwa nicht. Erfüllungsgehilfe ist doch nur eine Zwischenstation
 
Wie kommt man denn bitte auf Erfüllungsgehilfe?

Wenn ein Gerüstbauer an meinen Haus ein Erfüllungsgehilfe sein soll das ist es auch eine Autowerkstatt ein Erfüllungsgehilfe die mein Auto für mich Repariert.
Da hab ich so meine Zweifel :rolleyes:
 
Silica schrieb:

Ich habe eben gelesen was das ist. Und da steht wenn ein Umzugunternehmen das Treppenhaus zerstört bist du schuld. LOL
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Hallo

Silica schrieb:
Wenn ein Gerüstbauer an meinen Haus ein Erfüllungsgehilfe sein soll das ist es auch eine Autowerkstatt ein Erfüllungsgehilfe die mein Auto für mich Repariert.
Der Vergleich hinkt.
Wenn der Gerüstbauer das Gerüst nur aufstellt und dann jemand mit dem Gerüst arbeitet der evtl. nicht vom Fach ist sondern nur Hobbyhandwerker, dann wird es im Schadenfall problematisch werden die Schuldfrage zu klären vor allem wenn der Fremde evtl. etwas falsch gemacht hat. Ich persönlich würde als Privatperson niemals auf ein Baugerüst steigen, der Schuss kann verdammt teuer nach hinten los gehen. Derjenige der das Gerüst bestellt und die Arbeiten mit dem Gerüst durchführt bzw. durchführen lässt ist der Bauherr und somit verantwortlich für die Baustelle und nicht die Firma die nur das Gerüst aufstellt.

Bei deinem Auto Beispiel kannst du einen Ersatzteillieferanten auch nicht belangen wenn du Fehler beim Einbau machst.

Es gibt glaube ich sehr viele naive Menschen die glauben das man als Kunde immer ein Rundum Sorglos Paket kauft, die Realität sieht aber anders aus.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Bei deinem Auto Beispiel kannst du einen Ersatzteillieferanten auch nicht belangen wenn du Fehler beim Einbau machst.

Deine fantastische Realität in allen Ehren, aber er kauft kein Gerüst sondern lässt eins stellen also bauen. Aber toller Autovergleich.
 
Tomislav2007 schrieb:
Der Vergleich hinkt.

Nöö.
Ich weil deine Agumentation nicht der Fragestellungs des TS entspricht

Rando schrieb:
Mal angenommen man bestellt bei einer Firma ein Baugerüst zur Miete, die Firma liefert es auch und baut es auf. Wenn das, aus welchen Gründen auch immer, umkippt und Schäden an bspw. Haus oder Nachbarshaus etc. anrichtet, haftet die Firma dann oder?

Tomislav2007 schrieb:
Wenn der Gerüstbauer das Gerüst nur aufstellt und dann jemand mit dem Gerüst arbeitet der evtl. nicht vom Fach ist sondern nur Hobbyhandwerker, dann wird es im Schadenfall problematisch werden die Schuldfrage zu klären vor allem wenn der Fremde evtl. etwas falsch gemacht hat.

Verstehe nicht was die Frage mit deiner Antwort zu tun hat und was hier das Wort "Erfüllungsgehilfe" zu suchen hat.
 
Hier sind aber Einige mächtig überzeugt, Ahnung zu haben ;).

Die Rechtslage sieht indes im Mietbereich so aus:
Grundlage ist der § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Daraus kann man - auf die Mietwohnung vereinfacht übertragen - sinngemäß ableiten: Der Vermieter (oder Mieter) hat das Verschulden einer von ihm beauftragten Firma - oder anderer Dritter: etwa Freunde, Familienangehörige - zunächst so zu vertreten, als habe er höchstselbst den Schaden verursacht. Gleichzeitig steht es ihm natürlich frei, vom tatsächlichen Schädiger (oder dessen Versicherung) Regress zu fordern.

In einem anderen Fall, der bis vor Gericht ging, wurde analog ein Mieter zum Schadensersatz verdonnert, weil von ihm gerufene Handwerker den mitgemieteten Teppich ruinierten: "Der Mieter muss für Schäden am Teppichboden, die durch einen von ihm beauftragten Handwerker verursacht worden sind, einstehen" (AG Ibbenbüren, Az. 3 C 257/75). Will der Mieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben, muss er sich seinerseits an den Handwerksbetrieb wenden.

das gleiche gilt sinngemäß auch für Eigentümerbauaufträge:
Der geschädigte Nachbar wäre mithin besser beraten gewesen, die Klage entweder nur gegen seinen Nachbarn oder gegen Nachbarn und Unternehmer zu richten. Es kann daher in vergleichbaren Fällen nur geraten werden, zur Vermeidung eines unnötigen Risikos seinen Anspruch zumindest auch gegen den Nachbarn, welcher Bauherr ist, zu richten. Dieser hat dann ggf. einen Anspruch gegen den von ihm beauftragten Unternehmer. Voraussetzung wäre hierfür jedoch ebenfalls, dass entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit den Unternehmer zur Last fällt. Ist dies nicht der Fall, so bleibt der Bauherr auf dem entstandenen Schaden sitzen, wenn er den Schaden nicht noch über eine Bauleistungsversicherung regulieren kann.
 
Professionelle Gerüstbauer haben ja ein Abnahmeprotokoll am Gerüst hängen mit Anschrift und Belehrung das man nix ändern darf. Das ist vorgeschrieben.
Die haften in jedem fall, außer bei Katastropfen und mehr als Windstärke 8. Die haben da auch Versicherungen die das abdecken. Fällt Baumaterial herunter, haften die natürlich nicht.
 
Hallo

hildefeuer schrieb:
Professionelle Gerüstbauer haben ja ein Abnahmeprotokoll
Richtig aber kein Gerüstbauer kann und darf sein selbst aufgestelltes Gerüst abnehmen, dazu ist er gesetzlich und fachlich gar nicht befähigt. Das Gerüst muss vom Bauherren oder einem Beauftragten des Bauherren abgenommen werden, somit geht mit der Abnahme die Haftung auf den Bauherren bzw. den Beauftragten des Bauherren über. Kurz und knapp der Gerüstbauer baut das Gerüst nur auf und lässt sich dann den ordnungsgemäßen Aufbau im Abnahmeprotokoll bestätigen und dann übergibt er das Gerüst dem Bauherren der ab diesem Zeitpunkt für die Benutzung und den Betrieb des Gerüstes verantwortlich ist.

hildefeuer schrieb:
Die haften in jedem fall
Nein tun sie nicht, solange sie nicht selbst die Bauherren sind.
Bei einer Baustelle steht wenn es um Verantwortung geht der Bauherr immer an der ersten Stelle, der Bauherr muss immer und zu jeder Zeit wissen was auf seiner Baustelle vor sich geht und hier in unserem Fall wäre Rando der Bauherr und nicht der Gerüstbauer.

Grüße Tomi
 
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Sorry Tomislav2007

aber das ist Blödsinn was du schreibst.
Ich komme vom Bau und kann dir mit Sicherheit sagen das die Gerüstfirma haftet.
Wenn bei uns ein Gerüst gestellt wird, kommt noch extra jemand der das Gerüst abnimmt, und ohne dieses Abnahmeprotokoll darfst du das Gerüst nicht betreten.
Sicher hat der Bauherr eine Aufsichtspflicht, aber das hat am Ende mit den stellen des Gerüstes nichts zu tun, dafür gibt es ja extra diese Gerüstbauer.
Wir hatten schon den Fall das ein Gerüst umgefallen ist, weil die Rüstbauer vergessen hatten das Gerüst im Mauerwerk zu verankern.
Sämtliche Schäden musste die Rüstfirma übernehmen.
 
Hallo

patty1971 schrieb:
Wir hatten schon den Fall das ein Gerüst umgefallen ist, weil die Rüstbauer vergessen hatten das Gerüst im Mauerwerk zu verankern.
Sämtliche Schäden musste die Rüstfirma übernehmen.

Dieses Gerüst wurde abgenommen und dann kam der Gerüstbauer für den Schaden auf und nicht derjenige der es ordnungsgemäß abgenommen aber nicht bemerkt hat das dieses Gerüst nicht im Mauerwerk verankert ist ? Das glaube ich nicht, das klingt nach Schmuh zwischen dem Gerüstbauer und dem der das Gerüst abgenommen hat.
Du kannst auch gewerbliche (Groß) Baustellen wo (im Idealfall) nur Fachleute rum rennen nicht mit privaten Hobby Baustellen vergleichen, da sind die Verantwortlichkeiten ganz anders verteilt und geregelt.

Grüße Tomi
 
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Es hat aber schon jemand mitbekommen, dass der Aufbau des Gerüsts in Auftrag an eine Firma gegeben wurde? Hierbei ist es absolut egal, ob der Auftrag durch eine Privatperson oder eine Firma entstanden ist.

@patty1971 hat absolut Recht.

Die Bauleistungsversicherung hat mit diesem Thema rein gar nichts zu tun. Willkommen in der Absicherung von Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Elementar und Diebstahl von Material auf der Baustelle während der Bauphase.

Ansonsten würde ich die Absicherung einer Bauherren-Haftpflicht-Versicherung vorschlagen. Es geht ja nicht nur während der Umbauphase um das Gerüst, sondern auch um weitere Schäden gegenüber Dritte.

Bis zu einer gewissen Höhe könnte dieses Thema auch über Deine Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert gelten. Die Frage ist ja einfach an diesem Punkt:

Warum fragst Du nicht einfach Deinen Versicherer, der für die zuständig ist?!?

Ach, bevor ich es vergesse.... Was mir wirklich auf die Nerven geht, sind Leute, die ein Thema anfangen und kein Feedback geben!
 
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nobodo schrieb:
Ach, bevor ich es vergesse.... Was mir wirklich auf die Nerven geht, sind Leute, die ein Thema anfangen und kein Feedback geben!

Dafür gibt es doch den unbezahlten Freizeit-Moderatorentrupp der hier fleißig die Bahnen lenkt =) Kein Thread kommt auf die schiefe Bahn.

Wahrscheinlich hat er seine eigene Frage hier vergessen, passiert mir ebenso.

Achso ThomasK_7 ich glaub das ging um eine Rüttelmaschine. Da die Rüttelei im gesetzlichen Rahmen war, konnte die Firma nicht belangt werden. Und dem Bauherren wird hier eine theoretische Schuld gegeben. Siehst du wer den Text geschrieben hat? Also bitte behaupte nicht du hättest voll die Ahnung und postest solches Zeug
 
@Zhalom

Kannst Du nicht verstehend lesen?
Ich schrieb in meinem Beitrag nichts anderes, als Du jetzt wieder bestätigst!
Der Bauherr trägt im Außenverhältnis grundsätzlich das Haftungsrisiko (link 1, link 2, link 2a).
Ob Rüttelplatte oder Gerüstbau ist völlig schnurzpiepe! Ob der Bauherr sich evtl. Schadenersatzansprüche Dritter dann von seiner Gerüstbaufirma ersetzen lassen kann, kommt erst als 2. Schritt. Hier gilt aber, das nach Gerüstabnahme nur bei Pfuscherei (=grobe Fahrlässigkeit) der Gerüstbaufirma diese auch zur Zahlung verpflichtet werden kann! Wird übrigens in allen Bauverträgen auch so vereinbart.
 
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