niz
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- Registriert
- Nov. 2001
- Beiträge
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Als ich heute morgen meine Post bekommen habe, machte sofort ein recht großer Umschlag von meiner Gerichtsvollzieherin auf sich aufmerksam. Drin war mein pfändbarer Titel, den ich von meiner alten Ausbildung habe und ein Anschreiben, in dem stand, dass der Geschäftsführer, der die Firma vertreten hat, unbekannt verzogen ist und sie mir den Restbetrag von 19,80€, meiner vorher überwiesenen Vollstreckungspauschale (50,- €), zurück überweist.
Jetzt könnte ich mir den Titel tatenlos an den Hut nageln, aber das will ich nicht so recht. Als begründung für die nicht erfolgte Vollstreckung (Pfändung von knapp 1400,- € Restgehalt und Erhalt eines Arbeitszeugnises) war halt dieses unbekannte verzoen sein ... Ich weiss aber von meinem alten Chef, dass er 2 Kinder hat, die noch zur Schule müssen und wie seine Handy-Nummer (geht nur keiner ran) ist und was für einen Vor- und Doppel-Nachnamen seine Frau hat.
Kann man da vielleicht irgendetwas mit anfangen? Danke schonmal.
Jetzt könnte ich mir den Titel tatenlos an den Hut nageln, aber das will ich nicht so recht. Als begründung für die nicht erfolgte Vollstreckung (Pfändung von knapp 1400,- € Restgehalt und Erhalt eines Arbeitszeugnises) war halt dieses unbekannte verzoen sein ... Ich weiss aber von meinem alten Chef, dass er 2 Kinder hat, die noch zur Schule müssen und wie seine Handy-Nummer (geht nur keiner ran) ist und was für einen Vor- und Doppel-Nachnamen seine Frau hat.
Kann man da vielleicht irgendetwas mit anfangen? Danke schonmal.