Wiederspruch beim Änderung der AGBs

TapacBulba

Lieutenant
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
968
Guten,

ich wollte hier eine Frage los werden:
Die Bank meiner Frau hat ihr mitgeteilt, dass am Februar sie Kontoführungsgebühren erheben wird. Bisher war das Konto ohne diese. Es war auch der Grund warum wir dort ein Konto für sie gemacht haben.
Im Schreiben steht eine Widerrufsbelehrung:

Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsangebot gilt gemäß §675g Abs. 2 BG als erteilt, wenn Sie diesem Änderungsangebot nicht bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerden (01.02.2016) widersprechen. Sie sind auch berechtigt, den Kontoführungsvertrag vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderung (01.02.2016) fristlos und kostenfrei zu kündigen. In diesem Fall wird die angebotene Änderung zu Ihrem Kontoführungsvertrag nicht wirksam

Was wird wenn am diesem Änderungsangebot widerspricht?

Grüße, Big
 
Dann wird die Bank das Konto nicht weiterführen ab dem 1.2.16 und kündigt Euch das Konto.
 
ISt das sicher der rechtliche Stand, oder vermutest du es nur so?
 
Sonst würden sie Euch nicht davon informieren, ob es rechtens ist weiss ich nicht, bin kein Anwalt. Bei mir haben sie es auch so gemacht als sie die Bedingungen geändert haben, anschliessend habe ich eine andere Bank nehmen müssen.
 
Danke für die Auskunft, werden uns damit abfinden müssen...
 
BigNapoleon schrieb:
Danke für die Auskunft, werden uns damit abfinden müssen...

AGBs sind vorformulierte einseitige Geschäftsbedingungen, wenn du sie widerrufst oder nicht zustimmst wird dein Konto nicht fortgeführt.
Da du ordentlich informiert wurdest ist die AGB Änderung rechtens. Widerrufen könntest du nur, wenn die Vertragsklausel gesetzeswidrig wäre.
 
Kostenloses Girokonto für alle
Ebenfalls ab Juni 2016 soll jeder in der EU einen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto bekommen. Auch Obdachlose und Asylsuchende könnten dadurch an ein Konto gelangen, das bereits für zahlreiche Geschäfte des täglichen Lebens unverzichtbar ist. Schätzungen der EU-Kommission zufolge, die das „Konto für Jedermann“ initiiert hat, sollen in Deutschland 670.000 Menschen über kein Konto verfügen.
Dann such Dir am besten eine Bank die das mitmacht.
 
Ist schon richtig, die Bank kann dann kündigen - so wie sie auch normal jederzeit kündigen könnte. Dh erst einmal ändert die Verweigerung der Zustimmung am Bestehen des Vertrages nichts; das Recht, einen Vertrag zu kündigen, besteht aber unabhängig davon auch für die Bank, nicht nur für den Kunden.

Spontan dahergesagt: Nach dem, was werkam zuletzt zitiert, könnte ich mir vorstellen, dass Kündigungsbedingungen eingeführt werden. Je nach genauer Ausgestaltung. Könnte sich auch um eine bestimmte Kontoform handeln, die man gesondert mit der Bank vereinbaren müsste, um in den Kündigungsschutz zu gelangen.
 
Wenn man einen Vertrag hätte mit einer Mindestlaufzeit, was hier nicht der Fall ist, dann müsste die Bank den Vertrag zu den Bedingungen erfüllen die bei Vertragsabschluss galten.
 
Also, wir müssen es hinnehmen oder meiner Frau eine neue Bank suchen, so verstehe ich eure Aussagen :)
 
Zurück
Oben