Wieso ist Lichtbild-Identifikation bei Geschwindigkeitskontrolle erforderlich?

Einhörnchen

Rear Admiral
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Irgendwie wundert mich das:
Wenn ich zu schnell fahre und "geblitzt" werde, müssen die mich auf dem Foto identifizieren um mir anschließend ein Verwarnungs- oder Bußgeld verlangen zu können (bzw. einen entsprechenden Bescheid erlassen). Können sie mich nicht identifizieren, muss ich nicht zahlen.

Parke ich aber irgendwo falsch muss ich zahlen, ganz ohne Foto.

Wieso ist in einem Fall ein Foto erforderlich und wieso haftet im zweiten Fall zunächst der Halter? An den Summen kanns nicht liegen: Meine Verwarnungsgelder waren bisher immer 10-15EUR, einmal falsch parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz kostet 75(DM oder EUR, weiß nicht mehr).
 
Falsch.
Das Blitzerfoto geht nur nach dem Nummernschild und nicht danach, wer hintern Steuer saß.
Werden z.B. Firmenfahrzeuge geblitzt, erhält die Firma den Bescheid und nicht der Fahrer.
Geregelt wird das dann innerhalb der Firma.
Fährt Sohnemann z.B. Papa´s Auto und wird geblitzt, erhält "Papa" das Foto und nicht Sohnemann. ;)

Es geht allein um das Nummernschild beim Blitzen.
Ob man was zahlen muss oder nicht hängt von vielen Umständen ab.
Ist man allein (das Auto) auf dem Foto, war die Anlage noch geeicht etc.

Übrigends, werden Beifahrer(innen) m.E. unkenntlich gemacht.
Solche Fotos haben schon Ehen gekostet. ;)



Beim Strafzettel hingegen hat jemand vom Ordnungsamt die Fahrzeugdaten, Zeit und Ort notiert.
Und da die (meistens) Damen nicht allein unterwegs sind, haben sie auch gleich einen Zeugen dabei, der das hieb- und stichfest macht.
 
Kenne ich nicht anders.
Da er in beiden Fällen über das Nummernschild zu ermitteln ist.
 
Anmerkungen zu Beispiel 1 (Halter haftet bei Geschwindigkeitsverstößen nicht):
Also soweit ich weiß muss der Fahrer auf dem Foto zu identifizieren sein. Falls nicht, wird der Halter gefragt, ob er den Fahrer identifizieren kann. Falls dieser dies verneint, passiert gar nichts. So ist es in meinem Umfeld bereits mehrfach geschehen!

Laut diversen Webquellen ist das auch üblich:
Der Schluß Fahrer = Halter ist nach st. Rspr. nicht zulässig, der Fahrer muß also in jedem Fall positiv festgestellt werden.
Quelle: http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/ab.php

Weiteres:
- Rechtsprechung: Fahrer muss zu erkennen sein
- WDR: Halterhaftung existiert in Deutschland nicht
- Gesetz: Behörde kann Fahrtenbuch anordnen (meist dann, wenn der Halter den Fahrer oft nicht nennen konnte).
- Justiz Niedersachsen: Halterhaftung bei Unfällen, bei Parkverstößen jedoch eingeschränkt
- Wikipedia: Halterhaftung nur in ruhendem Verkehr
- Anwaltseite: Keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstoß

Anmerkungen zu Beispiel 2 (Halter haftet bei Verstößen im ruhenden Verkehr eingeschränkt):
Gesetz das besagt, dass bei Parkverstößen der Halter die Verwaltungskosten tragen muss:
(1) 1Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. 2Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25a.html

Siehe auch:
- Halterhaftung im ruhenden Verkehr

Folgerung
Auch bei Verstößen im ruhenden Verkehr haftet der Halter nicht sondern muss ggf. nur die Verwaltungsgebühren bezahlen. Bei den üblichen (niedrigen) Verwarnungsgeldern ist man als Halter allerdings besser beraten, einfach das Verwarnungsgeld zu zahlen.

Bei Geschwindigkeitsverstößen haftet der Halter auch nicht (es sei denn er wird als Fahrer identifiziert), es kann aber ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

ABER
Es ging mir hier weniger um die Rechtslage, sondern eher um das dahinter stehende Prinzip. Eure Kommentare zeigen doch schon, dass es eigentlich unlogisch ist, dass bei Verkehrverstößen der Halter nicht (Geschwindigkeitsverstöße) oder ggf. nur eingeschränkt (Parkverstöße) haftet. In anderen EU Ländern ist das nämlich so.

Es liegt zwar nahe, dass nur jemand bestraft wird, der auch eine Tat begangen wird. Allerdings ist das Führen eines KFZs ja etwas, das nicht jeder machen darf und der Halter sollte eigentlich dafür zuständig sein, die Führung seines KFZs zu überwachen. Ausnahme: Diebstahl:
 
Zuletzt bearbeitet:
-oSi- schrieb:
Falsch.
Das Blitzerfoto geht nur nach dem Nummernschild und nicht danach, wer hintern Steuer saß.

Das ist Quatsch, in Deutschland ist ausschließlich der Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeitsüberscheitung verantwortlich. Ist er auf dem Foto nicht zu erkennen (natürlich in Kombination mit dem Nummernschild), gibt's auch kein Verwarn- oder Bußgeld. Klar bekommt der Halter das Schreiben zugestellt, woher sollten sie auch die Adresse des Fahrzeugführers haben, sollte er mit dem Halter nicht übereinstimmen. Der Halter muss dann nachweisen, dass er nicht der Fotografierte ist, bzw. bestimmen, wer denn nun gefahren ist. Auch bei Firmenfahrzeugen ist das nicht anders, stellt euch mal vor, was passiert, wenn ein Angestellter zu schnell gefahren ist und ein Fahrverbot droht, soll dann der Chef etwa stellvertretend einen Monat laufen?

In Österreich ist im Gegensatz dazu allein der Fahrzeughalter verantwortlich.

Zur Eingangsfrage: Keine Ahnung warum, ist halt so! ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
IgG schrieb:
Anmerkungen zu Beispiel 1 (Halter haftet bei Geschwindigkeitsverstößen nicht):
Also soweit ich weiß muss der Fahrer auf dem Foto zu identifizieren sein. Falls nicht, wird der Halter gefragt, ob er den Fahrer identifizieren kann. Falls dieser dies verneint, passiert gar nichts. So ist es in meinem Umfeld bereits mehrfach geschehen!

Das ist ja normal, dass die Polizei versucht den Fahrer zu identifieren und die erste Anlaufstelle ist eben der Halter, der nach dem Nummernschild gefunden wird.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich zufrieden geben, wenn der Halter den Fahrer nicht identifizieren kann.
Wie soll das gehen? Auto wurde geklaut und dann zurückgegeben?

Oder versteh ich dich da falsch.
 
Der Halter muss dann nachweisen, dass er nicht der Fotografierte ist, bzw. bestimmen, wer denn nun gefahren ist.
Allerdings muss er sich gemäß der verfassungsmäßig gesicherten Rechte nicht selber anzeigen. Ist der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig erkenntlich, passiert nichts.;)

In Österreich werden die verfassungsmäßig zugesicherten Rechte leider ein klein wenig anders ausgelegt.
In Österreich wirst du zu 99% von hinten geblitzt (Blitzer steht in Fahrtrichtung). In Deutschland (aber auch zum Teil in Vorarlberg :D) wirst man zu 99% von vorne geblitzt.


Ausgangsfrage: Keine Ahnung wonach sich das richtet.


Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich zufrieden geben, wenn der Halter den Fahrer nicht identifizieren kann.
Wie soll das gehen? Auto wurde geklaut und dann zurückgegeben?
Das spielt keine Rolle. Niemand muss sich selber anzeigen müssen. (ich weiß blöder Satzbau)
 
@blümli:
Zur Ermittlung des Halters wird das Nummernschild genommen.
Klar haftet der Fahrzeugführer.
Der kann nach der Zustellung des Bescheides auch näher identifiziert werden; wenn der Fahrzeughalter es so möchte. ;)
Was ich zu Firmenfahrzeugen geschrieben habe ist richtig.
Erst bekommt die Firma den Bescheid. Dann erst kommt der Fahrer dran.
Der Chef wird nur dann zum Fußgänger, wenn er selbst am Steuer saß.
Schrieb ich eigentlich auch...
Es steht zwar nicht in klaren Worten, aber im Grundsatz habe ich nicht anderes geschrieben.



Um ein Bußgeld "einzutreiben", wird erstmal der Halter angeschrieben.
Was danach passiert, steht auf einem anderen Blatt Papier.
 
Für den Fall, dass er der Fahrer ist, aber er aus Gründen, die jetzt keine Rolle spielen, nicht auf dem Bild identifiziert werden kann, ist klar: Er muss sich nicht selber anzeigen und dann verläufts es wie du es beschrieben hast.


Ist der Halter aber nicht der Fahrer.. Nach meinem Wissen müsste er doch prinzipiell verpflichtet sein der Polizei den Fahrer zu nennen. Da es immer dauert bis so ein Schreiben zu Hause ankommt kann er sich natürlich darauf berufen, sich nicht mehr zu erinnern bzw teilweise kann er sicher als Zeuge auch die Aussage verweigern.

Aber die Polizei forscht da nach.. zumindest war das bei uns mal der Fall, als mein Onkel mit dem Auto von meinem Vater durch die Gegend geburned ist und mein Vater der Polizei nicht den Fahrer des Wagens genannt hat. Wenn jemand 60 km/h zu schnell war, lohnt das wohl definitiv ein paar Nachbarn mit dem Bild zu befragen.
 
Hallo!

Ich habe mich gerade hier eingeloggt, da ich heute geblitzt wurde und ich mich informieren wollte, inwiefern mein Beifahrer auch zu erkennen ist, bzw., ob man überhaupt sieht, dass es einen Beifahrer gab?
Kann mir da jemand (GANZ SCHNELL!) Auskunft geben? ;-)

Dankeschön, an alle, die mir antworten!
 
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Beifahrer, Mitfahrer werden ausgeschnitten ... also unkenntlich gemacht.
Der intime Lover wird also vom Freund nicht zu sehen sein :)
 
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gibt es ein Bild nicht erst wenn man Einspruch einlegt? oder erst ab Punkte Geschwindigkeit?
Ich hab bisher noch keine Bilder bekommen.
aber das ist ja ein anderes Thema.


zum eigentlichen Thema:
ist es bei Park Verstößen nicht auch so das man Einspruch einlegen kann?
 
Wenn man als Halter im Fall eines nicht erkennbaren Gesichts des Fahrzeugführers angibt nicht zu wissen wer der Fahrzeugführer war, so bekommt man unter Umständen ein Fahrtenbuch aufgebrummt.

Sollte das ganze nochmal passieren steht im Fahrtenbuch wer gefahren ist. Sollte das nicht gepflegt sein, so wird es richtig teuer.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/fahrtenbuch/content_01_01.html
 
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Mal zur Erklärung, warum es durchaus ohne Schande möglich sein kann, den Fahrer als Halter nicht zu kennen: Papa/Mama erlaubt Tochter/Sohn mit dem Auto zu fahren, der/die besäuft sich und muss von einem von vielen vielen Kumpels nach Hause gefahren werden, einer dieser vielen vielen Kumpels begeht eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
 
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