Windows 8 Sicherungs-DVD auf dem Versandweg geklaut

Spider-Mike

Ensign
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Hallo Leute,

ich bin gerade so richtig angep***t ...

Ich habe vorkurzem für meinen Laptap (1/2 Jahr alt) das Windows 8 Upgrade gekauft , Download , Installation usw. funktionierten 1A und ich bin zufrieden mit Windows 8 Pro.

Zusätzlich habe ich beim Kauf von Windows 8 eine Sicherungs-DVD für 14,99€ + 3,99€ Versand dazu bestellt , Heute war es dann nach 12 Tagen Wartezeit auch soweit; Der Umschlag lag im Postkasten . Beim zweiten Blick fiel mir auf das etwas mit Kugelschreiber auf den Umschlag geschrieben wurde "nicht von Deutscher Post abgelegt Privater Zustelldienst!!" , ich fragte dann was bedeutet das ? Als ich den Umschlag dann so in meiner Hand gehalten habe und noch fragend vorm Postkasten stand bemerkt ich das der Umschlag leer und auf der Unterseite aufgerissen ist :eek:

Meine Stimmung ist seit diesem Zeitpunkt natürlich etwas getrübt , ich hab nun keine original Microsoft Windows 8 Sicherungs DVD (die ich sogern wollte) und das dafür zusätzlich investierte Geld ist natürlich weg...

Der zuständigen Microsoft Store Customer Support habe ich gerade vorhin per Email darüber informiert (inkl. Fotos vom Umschlag) und warte auf Reaktion von MS .

Ich Frage mich nun wie es weitergeht - was glaubt Ihr ?

Ich habe das Win.8 ja schon installiert und hab nun etwas bedenken das der Dieb (vermutlich ein Mitarbeiter des Versandunternehmens) die geklaute Win.8-DVD nun auch auf einem PC aufspielen und dabei meinen Key verwenden könnte... Wird überhaupt nachmals derKey mitgesendet oder was ist sonst alles genau in dem Umschlag ???

Wenn das so ist das der Dieb den Key evtl. auch hat , könnte es dann passieren das mein und/oder Sein Windows wegen Doppelverwendung irgendwann gesperrt wird ?

Ich wünsche Euch allen ein schönes WE und dem Dieb meiner DVD die Pest...

Mike
 
Sich an MS zu wenden war aus meiner Sicht schonmal korrekt. Die werden deine Fragen beantworten können und ich hab mit deren Support bislang nur gute Erfahrungen gemacht.

Der zweite Weg ist in meinen Augen der zu Polizei. Umschlag mitnehmen, die werden ihn vermutlich sicherstellen um event. Fingerabdrücke drauf zu sichern. Kostet dich nichts außer Zeit, selbst wenn, wie bei dem geringen Wert des Stehlgutes anzunehmen ist, die Ermittlungsbemühungen nicht exorbitant hoch sein werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum geht ihr von Diebstahl aus?
Wenn der Umschlag zu schwach ist oder die Ware generell ungeeignet verpackt ist, kann es auch mal passieren, dass die Ware aus der Versandverpackung gerät. Das ist soweit nichts ungewöhnliches. Die Post arbeitet ja auch mit Maschinen, wo es schon mal passieren kann, dass ein Poststück ungewollt aufgerissen wird. Das wird dann von der Post nachverpackt und weiterversandt. Dabei kann es auch passieren, dass ein nun leerer Umschlag wieder zugeklebt wird. Alles schon gehabt.

die werden ihn vermutlich sicherstellen um event. Fingerabdrücke drauf zu sichern.

Eher gewinnt die FDP die nächste Bundestagswahl, als dass die da Fingerabdrücke abziehen ;-)

Mit der Meldung beim Händler hast du erstmal alles richtig gemacht.
Warte doch erstmal die Klärung ab. Der Support wird dir auch sagen können, ob der Key mitversandt wurde und ob dadurch eine Gefährdung deiner Lizenz vorliegen könnte.
 
Wie ich bereits andeutete gehe ich nicht davon aus, dass der Umschlag größer untersucht wird. Gleichwohl wird er vermutl. erstmal sichergestellt zur Beweissicherung - deswegen der Hinweis, dass der TE diesen mitbringen soll (natürlich neben Rechnung und anderweitigen Dokumenten über den Kauf).

Auch würde es mich kaum wundern, wenn MS oder der Händler eine Bescheinigung sehen will, dass bei der Polizei Anzeige erstattet wurde, bevor irgendwas aus Kulanz o.ä. geschieht (z.B. Übersendung eines neuen Datenträger ohne Mehrkosten für den TE). Und diese Bescheinigung bekommt man eben nur bei der Polizei. Auch gehe ich auf Grund der Sachverhaltsschilderung von einem Diebstahl aus. Denn eine Beschädigung des Umschlags durch irgendwelche Sortiermaschinen wäre spätestens dem Zusteller (Postboten) aufgefallen, der dann den Umschlag vermutl. nicht einfach vor der Tür abgelegt hätte.
 
bevor irgendwas aus Kulanz o.ä. geschieht

Zwischenfrage, wegen kleines Unverstädnisses meinerseits: Wieso Kulanz?
Der Datenträger ist beim Käufer nicht angekommen und der Händler hat das Versandrisiko zu tragen.
Er ist demnach doch zur Nachsendung verpflichtet?

Ich könnte mir vorstellen, dass MS eine Versicherung an Eides statt verlangt, in der der Käufer versichert, dass er keine Ware bekommen hat.
 
Da ich keine Lust hatte vertragliche Verpflichtungen näher zu definieren bzw. auszuformulieren, habe ich es mir erlaubt "Kulanz" als prägnantes Stichwort zu wählen, da der MS Support eben genau das bei meinen Anliegen bisher immer war: kulant und habe alles weitere mit "o.ä." abgekürzt. Es sei mir hoffentlich verziehen ;)
(Und ja ich weiß, dass ggf. Forderungen für eine Nachlieferung an den Händler zu richten sind und nicht an MS.)
 
Ja, war tatsächlich ein Missverstädnis meinerseits.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass MS der Händler war (Direktvertrieb), weil er von Mircosoft Store spricht.
Wenn er es nicht war, ist das natürlich eher Kulanz als Verpflichtung.
 
Mhm und ich bin vom gegenteiligen ausgegangen. Dem "Store" in "Microsoft Store Customer Support" hab ich irgendwie keine allzu große Bedeutung beigemessen. Oo
Egal, je nachdem wer nun Verkäufer war lautet die Vorgehensweise:
1. MS informieren (bereits geschehen)
2. Externen Händler informiern (ggf. entbehrlich, da nicht existent)
3. Bei Bedarf zur Polizei gehen und Anzeige erstatten (aus o.g. Gründen)
 
Ich werde erstmal die Antwort vom MS-Support abwarten und dann eben gegebenenfalls weiter reagieren falls erforderlich .

Ein Anzeige wird mir zwar die gestohlene DVD nicht zurück bringen bzw. unsere Polizisten hier in der Wache (warum heisst das eigl. "Wache" wenn die dort eh nur schlafen :freak: ) wollten vor nem viertel Jahrschon keine Anzeige schreiben als ich bei einem Internet-Kauf mal um 60,-€ betrogen wurde und erzählten mir damls schon was von Geringfügigkeit und mangelndem öffentl. Interesse... aber wenn MS das verlangt würde ich das natürlich machen ebenso wie eine eidesst. Erklärung - Hauptsache ich bekomme meine bezahlte Ware .

Der Umschlag sieht meiner Meinung nach übrigens eher nach absichtliches Öffnen durch Menschenhand als durch einen maschinellen Fehler aus...
 
Die Damen und Herren von der Polizei sind verpflichtet die Anzeige auf- bzw. entgegen zu nehmen, siehe §163 StPO. Ganz egal ob sie meinen, dass die Verfahren z.B. aus den von dir genannten Gründen eingestellt werden. Ist zwar bei einem Betrug wegen 60€ oder einem Diebstahl von umgerechnet ~20€ (vorliegender Sachverhalt) tatsächlich realistisch, einstellen kann ein Verfahren aber nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Alles andere kann man von Seiten der Polizisten schon fast Strafvereitlung nennen. (Das man den ein oder anderen in der ein oder anderen Situation mal über Sinn und Unsinn einer Strafanzeige aufklärt sei davon natürlich unbenommen.)
Da Du dir, wenn Du so argumentierst, keine Freunde machst ;) würde ich einfach bei der nächsten Anzeige zur Dienststelle im Nachbarort fahren. In der Hoffnung das man dort engagierter ist..
 
wieso solltest DU anzeige erstatten?
DIR wurde nichts gestohlen!

Du hast den Händler zu Informieren, dass du keine Ware bekommen hast.
Der Händler muss dir dann die Ware nochmal zukommen lassen.
Welche weiteren schritte der Händler unternimmt, dass kann dir völlig egal sein.
Schließlich ist es der Händler, welcher bestohlen wurde....

eventuell will der Händler eine eidesstattliche Versicherung von dir, dass der Umschlag Beschädigt und leer war.
Damit geht der Händler zum Versandunternehmen und fordert Schadensersatz.
Das Versandunternehmen wird wegen Geringfügigkeit keine weiteren Untersuchungen machen.
Ende gut, alles gut...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus einem anderen Forum:

Warenverlust, Versandrisiko bei Fernabsatz Internetkauf

§ 447 BGB bestimmt, daß bei einem sog. Versendungskauf die Gefahr des Untergangs auf den Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Ware an den Spediteur übergeben hat. Ein Versendungskauf liegt vor, wenn die Ware auf Verlangen des Käufers verschickt werden soll. Dies ist bei einer hier vorliegenden Internetbestellung der Fall. Nach dieser gesetzlichen Regelung geht es daher tatsächlich zu Ihren Lasten, wenn die Ware unterwegs verloren geht.
 
Nur sollte man ganz ahnungslos nicht irgendwas wiedergeben, das man nicht versteht.

§ 447 I BGB findet nämlich dann keine Anwendung, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft, vgl. § 474 II BGB.
 
Nicht daß ich es nicht verstehe. Ich habe lediglich überlesen, daß es sich um Amazon Marketplace handelt. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.
 
Amazon Marketplace?
wovon redest du?

naja wie auch immer, der TE hat bei einem Händler bestellt und damit trägt der Händler das Versandrisiko.
beim Versand ist ein Problem aufgetreten also ist es ein Problem des Händlers.
Da muss man mit keinen Paragraphen um sich werfen, das ist einfach so ;)
 
Mein Zitat war aus einem anderen Forum, betraf aber nicht - wie von mir angenommen - Amazon (Unternehmer), sondern ein Marketplace Anbieter (kein Unternehmer). Somit siehe Posting von Doc Foster.
 
Ernstgemeinte Verständnisfrage an die, die sich mit der Rechtsmaterie etwas besser auskennen:
Welche Rolle spielt im vorliegenden Sachverhalt die zivilrechtliche Regelung bzgl. des Versandes, bei einer strafrechtlichen Beurteilung. Ich will konkret darauf hinaus, wann (also gibt es einen exakt definierten Zeitpunkt) wer (der Verkäufer oder der Käufer) Geschädigter eines Diebstahls aus einer Postsendung ist oder wird.
Wann erfolgt also der Eigentums- und Gewahrsamsübergang (strafrechtlich)? Wenn es so wäre wie florian. es schildert, würde dies ja bedeuten, dass bei einem Diebstahl aus Postsendungen immer der Absender der Geschädigte wäre.
 
stichwort gefahrenübergang.

Kauft man beim Händler, dann ist er solange verantwortlich, bis du die Ware in den Händen hältst.
Kauft man von Privat, dann ist der Verkäufer solange verantwortlich, bis er die Ware abgeschickt hat.
 
Wer Eigentümer ist, spielt für die strafrechtliche Würdigung des Sachverhaltes keine Rolle, da es bei den Eigentumsdelikten nur darauf ankommt, dass die Sache nicht im Alleineigentum des Täters steht oder herrenlos ist.

Zivilrechtlich hat der Gefahrübergang aber nichts mit dem Eigentumsübergang zu tun, Eigentümer wird beim Versendungskauf ebenso wie beim Fernabsatzgeschäft der Käufer erst mit Übergabe der Kaufsache.
 
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Nunja aber der Eigentümer der Sache ist der Geschädigte der Straftat. Insofern spielt es schon eine Rolle. Dass es selbstverständlich keinen Unterschied für die reine Strafbarkeit macht ist klar, danach habe ich aber auch nicht gefragt.
 

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