Wlan Mitbenutzung - Haftbar?

Tyr43l

Rear Admiral
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Okt. 2003
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Hallo Kollegen,

mein Schleppi hat nen neues OS bekommen und alte Wlan-Einstellungen waren weg.
Zuhause stöpselte ich, wie immer den Stick rein und hatte sofort Netz.

Als ich später zufällig schaute wo er verbunden war, stellte ich fest, dass es nicht mein WPA2 geschützter Router war, sondern ein völlig ungeschütztes Wlan in unserer Straße.

Bei genauerer Suche fand ich gleich 2 solche ungeschützte Netze....
mit jeweils ner 16.000 Leitung von Kabel Deutschland.

Mein Frage nun:
Ist unter Berücksichtigung des Umstandes -Zufall- mir etwas vorzuwerfen?
Bin ich haftbar für den Missbrauch zu machen?

Da keine Verschlüsselung schützt und ich nix vorsätzlich getan habe, sondern der stick diese Verbindung automatisch einwählte,
kann mir doch eigentlich kein Vorwurf gemacht werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
bis vor kurzem (genaues Datum weiß ich nicht mehr) hieß es das derjenige der das Netz bereitstellt auch dafür verantwortlich ist - somit war es nicht strafbar auf einem fremden Wlan zuzugreifen wenn dieser nicht gescützt ist.

Inzwischen ist es aber strafbar - benutz dein Eigenes.

EDIT:

1 Urteil dazu

http://www.kanzlei-sieling.de/2008-05-19/schwarz-surfen-erlaubt/
 
Zuletzt bearbeitet:
klar, der ansatz ist verständlich.
Jedoch habe ich weder wissentlich, noch vorsätzlich dieses Netz benutzt.

(bin ja nicht mitm schleppi den fußweg hoch und runter).

Werde aber, da ich ja nun weiß, dass es nicht mein Netz war, dieses auch nicht mehr nutzen.
Trotzdem ein interessanter Sachverhalt.
 
ich find das urteil echtmal frech. da ja der rouer die ip automatisch zugewiesen hat und nich der eigentümer. normaler weisse müsste jeder der nen wlanrouter hat ihn auch sichern. wenn man sein auto abstellt und nicht abschliesst gibt das auch ärger, nennt sich glaube ich verleitung zu straftaten. wer also seinen wlan router nicht sichert sollte wie im falle des nichtabschliessen des autos ärger geben. klar wenn der illegale nutzer straftaten mit der leitung macht soll es ärger geben und er verknackt werden wenn aber nur gesurft und icq und co genutzt wurde find ich da nich wircklich das es ne straftat ist da der betreiber sein netz nicht gesichert hat.
 
genau an das Beispiel habe ich auch gedacht.

Der Eigentümer des Netzes arbeit damit grob fahrlässig und bietet jeden in seiner sendereichweite die möglichkeit darauf zu zugreifen.

Jedoch bleibt es bei einer Straftat, wenn man auch dazu verführt wurde.
 
ich denke allerdings, dass bei dir der fall ein wenig anders gelagert ist:
du hast in deiner wohnung w-lan benutzt, in dem glauben (wenn ich dich richtig verstanden habe) dein eigenes zu verwenden... wenn die technik sich aus unerfindlichen gründen ein anderes netz aussucht, ist das ja nicht dein verschulden....
wer weiss? ... vielleicht macht sich dein nachbar noch "schuldig", indem er die sendeleistung deines w-lan routers in deiner wohnung überstrahlt, so das du die automatische verbindung nicht nutzen kannst, da du ansonsten mit seinem netz verbunden wärst :-)

ich denke, wenn die gerichte nicht von jemandem verlangen sein netzwerk zu verschlüsseln/überprüfen ob ein unbefugter zugriff hat, kann man auch nicht verlangen das jemand überprüft ob es wirklich das eigene netz ist mit dem man verbunden ist
 
Mann kann auch versuchen sich's ziemlich leicht zu machen um sich mit solchen Ansichten "rausreden zu können/ wollen".

Zu allen technischen Artikeln/ Geräten gibt es Handbücher/ Anleitungen entweder in gedruckter Form oder sehr oft als .pdf auf einer CD. Und mir ist bis jetzt noch kein Handbuch/ Anleitung bei nem Router in die Finger gekommen, wo man nicht darauf hingeweisen wurde, dass man das/ sein WLAN abzusichern hat.

Es ist mindestens fahrlässig (m.M.n sogar grob fahrlässig) solche Geräte ohne lesen des jeweiligen Handbuchs/ Gebrauchsanweisung etc. in Betrieb zu nehmen.

Macht man es trotzdem und "es geht schief", dann muss ich mir auch ggfs. ne Watschn vor Gericht gefallen lassen.
 
@AMDUser

nicht jeder Internetuser kommt aber mit den Handbüchern klar und viele sind auch nichtmal in deutsch.
Zudem haben die meisten router noch ihren Standardnamen (also W501v oder W701v) so daß man sich über WLAN nicht sicher sein kann welcher nun der eigene router ist.

Ich weiß: "Unwissenheit schützt vor Strafen nicht!"

Ich bin aber der Meinung das sich sowas die Hersteller auf die Fahne schreiben müssen!
Einfach die router weksmäßig verschlüsseln (WEP würde zur not ja reichen) und schon wär die Sache vom Tisch.

Falls dann doch jemand die Verschlüsselung ausschaltet war es auf jeden Fall wissentlich!
 
Ultra hat da gar nicht so unrecht. Lediglich der WEP Schlüssel wäre dann standart.
Wie schon der zugriff auf den router : 192.168.0.1 mit 0000 zB.

Habe schon überlegt, dessen Ding mit nem Key auszustatten und mich dann vom acker zu machen, sodass er es merken wird und entweder alles wieder ohne verschlüsselung macht oder halt den Key "hoffentlich" ändert.

Wobei das ne erzieherische Maßnahme wäre; is bestimmt auch ned legal :D

Und wie Ultra schon sagte, gibts bei uns etwa 5 mal Dlink und ungefähr 7 mal Netgear als Wlan.
Deswegen nannte ich meines immerhin schonmal Netgear Tyr43l natürlich mit WPA2.
 
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