WLAN rechtlich sichern

Chris@Forum

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Hallo Comm,

meine Eltern vermieten hin und wieder eine kleine Wohnung, hierbei geben Sie den (meist wöchentlichen) Mietern auch die Möglichkeit, unser privates WLAN zu nutzen.

Nun bin ich heute auf diesen Artikel gestoßen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,684312,00.html

Ich will nichts herauf beschwören, aber sollte von einem der Mieter das WLAN zu illegalen Zwecken genutzt werden, so scheint man als Anbieter dieses Hotspots schon bald keine guten Karten mehr zu haben.

Das WLAN ist WPA2 PW gechützt.
Welche Möglichkeiten gibt es, sich für spätere Fragen abzusichern?
Das mitprotokollieren der besuchten Seiten halte ich nicht für legal. Sollte man sich die MAC Adressen der Nutzer geben lassen?

Kann ich über den Router ein Protokoll laufen lassen, welche MAC Adresse zu welchen Zeiten im Netzt war? Somit hätte man wenigstens den Nachweis, dass man selbst nicht, aber der Mieter zu dem Zeitpunkt online war.

KURZ UND GUT. Welche Ideen habt ihr?

Vielen Dank!
 
Wenn es keine "Kindersicherung im Router gibt, hilft da nur ein Proxyserver auf den die Mieter vorher müssen. Auf dem läuft dann ein Wortfilter oder noch besser eine Whitelist.
 
Was soll Ihm denn die Kindersicherung helfen?
Will man dem Mieter vorschreiben auf welche Seiten er darf?
Oder welche Seiten will man sperren?
Ich denke das ist nicht ganz so glücklich.
Einen Proxy Server isntallieren?
Also in die Mietwohnung einen Rechner stellen der Proxy spielt?

Meiner Meinung nach reicht es vollkommen aus genau zu notieren wer von wann bis wann die Räume gemietet hat.
Für jede Vermietung einen neuen Netzwerkschlüssel anlegen um Mißbrauch nach einer Vermietung zu vermeiden.

Sollte reichen. Wenn dann jamand was will kann man zumindest genau sagen wer da online war.
 
Ja toll... und wie willst du nachweisen das gerade der der Schuldige ist und nicht man selbst? Immerhin ist man der Inhaber des Anschlusses und erstmal haftet man selbst.

Genau das... dem Mieter vorschreiben was er darf und was nicht. Man kann filesharing ports sperren und eine whitelist erstellen... aus die Maus mit illegalen Sachen. Und wer sagt das der Proxy in der Mietwohnung stehen muss?
 
Sorry hatte irgendwie überlesen das der Router Privat genutzt wird.

Daher ein anderer Ansatz:

Einen 2. Access Point den man in einem anderen Netzwerk betreibt.
Mit nem Gateway auf den privat genutzten Router.
So kann man auch verhindern das auf das interne Netzwerk zugegriffen werden kann.

Dann das Logbuch nach der Vermietung ausdrucken und zur Rechnung heften.
Nach jeder Vermietung dann den Schlüssel ändern und gut ist.

Sollte für die Staatsanwaltschaft reichen.
 
Aber aufpassen, was man loggt. Mehr als der Provider loggen darf (Verkehrsdaten, d.h. hier vermutlich IP-Adressen, Zeiten) dürfte nach dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung derzeit kaum legal sein. Falls vom Vermieter eine Pauschale für die WLAN-Nutzung erhoben wird, kann außer "XYZ wohnte hier vom ... bis und durfte das WLAN nutzen" nicht mal eine Pflicht zum Speichern der IPs begründet werden.

Vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Staatsanwalt würde ich nicht investieren. Auch nicht für irgendwelche obskure Netzsperren. Wie will man die mit einer nicht gerade für Provider gedachten Hardware und ohne ständige Betreuung auch nur einigermaßen aktuell halten?

Die Sache wird obendrein wohl kaum so heiß gegessen, dass z.B. Hoteliers das Netzwerk im Hotel wie das Internet in den Diktaturen dieser Welt abdichten müssen. Notwendig werden könnte u.U. lediglich die Verschlüsselung nebst regelmäßigem Wechsel des Netzwerkschlüssels, damit man in der Nachbarschaft des Hotels nicht kostenfrei mitsurfen kann.
Wer ggf. auf Zuruf (d.h. Benachrichtigung z.B. durch den Rechteinhaber) sein WLAN für die Gäste dicht macht, ist nach den Aussagen im Artikel bereits auf der sicheren Seite.
Schadensersatz, so Richter Bornkamm, sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert.
Man muss als Vermieter dann natürlich die Erreichbarkeit für derartige "Hinweise" sicherstellen.

Das Abdichten der üblichen p2p - Ports dürfte aus Sicht der Gäste natürlich akzeptabel sein. Man sollte es aber nicht übertreiben.
 
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