Wohnung an Bruder überschreiben

Bullz

Commander
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Okt. 2008
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2.182
Hallo, es geht hier um österreichisches Recht.

Meine Eltern haben mir eine Eigentumswohnung gekauft
als Erbteil in dem ich nun lebe und ich alleine im
Grundbuch stehe. Ohne in Detail gehen zu wollen haben
sich jetzt neue Umstände ergeben. Ich bin 32 mein
Bruder 30.

1.) Ich würde gerne die Wohnung meinem Bruder
"schenken" aber mit einem lebenslangen Wohnrecht von
mir in dieser Wohnung sichern.

2.) Ich bin juristischer Laie... habe aber gehört das
man mit einer Vereinnahmung den Kauf einer Immoblie auf
seinen eigenen Namen einen Kauf verhindern kann. Ich
vertraue meinem Bruder mein Leben an wenns sein muss
aber wenn es Möglichkeit gibt das ich die Immobilie vor
einem Verkauf schützen kann würde ich das gerne tun.
Jedenfalls zu meiner Lebenszeit oder bis ich mich
willentlich dafür entscheide.

3.) Gesetz dem Fall dass das oben kein Blödsinn ist und
sich gar nicht realisieren lässt, was würde mich das
kosten ? Notar, Anwalt etc etc
 
Also ich versuche es mal nach deutschem Recht zu beantworten, dann hast du ein paar Stichworte wonach du suchen kannst.

1. Schenken ist immer möglich, hier die Freigrenzen beachten. Es gibt Schenkungsfreigrenzen innerhalb der Familie, wo die Schenkung steuerfrei ist, liegt der Wert darüber, muss Schenkungssteuer gezahlt werden.

2. ein sogenanntes Wohnrecht kann man zu seinem Gunsten eintragen lassen. Das bedeutet, egal wer Eigentümer ist, man hat dort ein Wohnrecht gesichert. (in Deutschland wird dies in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen)

3. sowohl Schenkung (Eigentümerwechsel) als auch Eintragung eines Wohnrechts erfolgt durch den Notar. Einfach mal nach einer Preisliste für deine Region suchen.
 
1. Einen Schenkungsvertrag abschliessen - in dem genau festgelegt ist, an welche Bedingungen die Schenkung geknüpft ist. Verstösse gegen die Bedingungen können dazu führen, dass die Schenkung ungültig wird.
2. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
3. Alles anwaltlich und notariell festhalten und beglaubigen lassen. Die Kosten dafür ergeben sich aus dem Notariatstarifgesetz.
 
Eine Schenkung kollidiert mit dem Insolvenzrecht, falls das für den TE interessant ist.
Dann ist es besser die Wohnung unter Wert zu verkaufen. Mit einem Nießbrauchrecht für den TE (32 Jahre alt) ist der Wert der Wohnung ohnehin sehr stark geschmälert und es ergibt sich ein geringer normaler Kaufpreis. Verkauft man dann noch unter Wert mit Ratenzahlung o.ä. lässt sich vieles weit gestalten.
 
Danke erstmal.

Im Internet bin ich auf folgende Schlagworte gekommen. Jedenfalls wo ich es meinem Land zuordnen konnte.
Schlagworte: verbuchtes Wohnrecht, Veräußerungsverbot

Wobei sich das nicht ohne weiteres kombinieren lassen sollte. Alles extrem kompliziert... muss ich wieder diese x % vom Kaufpreis abdrücken oder hab ich die Chance das mit ein paar 100 eter hinter mir zu bringen ?
 
Warum fragst du nicht einfach einen Fachmann? Sich in einem COMPUTERforum zu rechtlichen Fragen beraten zu lassen, besonders, wenn es um solche Werte geht, ist sinnfrei. Die juristischen Auslegungen von Laien sind nicht belastbarer als nasses Klopapier, und auch wenn da jemand Jura-Student oder sogar Anwalt ist -- wenn er Bloedsinn erzaehlt, haftet er nicht. Erzaehlt dir ein Anwalt bzw. Notar im Rahmen einer Anfrage dagegen Mist, kannst du diesem an den Karren fahren.

Also, ab zum Notar deines Vertrauens. Kostet was, aber umsonst ist nicht mal der Tod, und im Grundbuch muss im Zweifel ja eh was geaendert werden, also...
 
Such dir einen Anwalt & Notar und lass die das regeln. Darum kommst du eh nicht.
 
Vor allem wenn diese "neue Umstände" etwas mit Forderungen Dritter gegen Dich zu tun haben, dann musst Du einen Profi aufsuchen und dem den Fall auch detaliert schildern, sonst geht das in die Hose, denn man kann sich solche Forderungen nicht einfach durch Verschenken von Vermögenswerten entziehen. Solche Schenkungen die erkennbar nur dem Zweck dienen den Gläubiger zu schädigen, werden dann schnell unwirksam, werden rückabgewickelt und sind auch noch strafbar, Stichwort: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
 
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