Wohnung: Heizungsrohr undicht

Bellringer

Lieutenant
Registriert
Mai 2006
Beiträge
805
Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand bei euch ein bisschen hier aus.
Folgende Situation:

Ich wohne in einer Mietwohnung und habe ganz normale Heizkörper.
Gestern ist mir aufgefallen, dass an dem Heizungsrohr, welches aus dem Boden kommt zum Heizkörper, in der Küche ein Leck ist und es teilweise ausläuft.

Es sprudelt jetzt nicht heraus aber es ist durchaus feucht und ein bisschen braune Soße kommt raus.
In der ganzen Küche ist ein PVC-Boden verlegt.

Da das Rohr in einer Ecke ist, wo ich sehr sehr selten hinschaue und das eigentlich auch nicht vorher bemerkt habe, habe ich jetzt Angst dass das schon eine ganze Weile undicht ist und das Wasser sich mittlerweile schön unter dem halben Boden verteilt hat und ggf. auch schon Schimmel gebildet hat.

Falls dies der Fall ist, wie sieht das rechtlich aus - muss ich für den vollen Schaden aufkommen?

Das Problem ist einfach, dass ich da in die Ecke wo das rohr ist wirklich nie bzw. selten hingeschaut habe und es mir dadurch einfach auch nie aufgefallen ist.

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus :)

Grüße
 
Wasserrohrbrüche etc werden von der Hausratsversicherung des Vermieters gedeckt. Den musst du auch darüber informieren. Der ist dann auch für die Behebung des Schadens (durch beauftragte Handwerker) zuständig.

Auf dich kommen da keine Kosten zu, wenn du nichts selber kaputt gemacht hast.
 
Sofort dem Vermieter melden und um Behebung bitten.

Wenn du das verschluderst, kannst du bei dei den Kosten zur Behebung des Schadens miteinbezogen werden.
 
PiPaPa schrieb:
Wasserrohrbrüche etc werden von der Hausratsversicherung des Vermieters gedeckt.

nein. dafür ist die wohngebäudeversicherung zuständig - sofern der vermieter leitungswasserschäden mitversichert hat.

Den musst du auch darüber informieren.
korrekt - das ist das erste, was du machen musst. und denk dran, dass du eine schadensminderungspflicht hast. also nicht einfach nur den vermieter anrufen udn dann fröhlich weiter tröpfeln lassen, sondern nach deinen möglichkeiten den schaden eingrenzen (mindern), zb durch unterlegen von tüchern/unterstellen von schüsseln etc.

Der ist dann auch für die Behebung des Schadens (durch beauftragte Handwerker) zuständig.
in diesem fall ja. wobei ggf geprüft werden kann, ob der mieter seinen wartungs- und instandhaltungspflichten nachgekommen ist (er muss nicht unbedingt was "kaputt gemacht" haben ;) -> schadensersatz. das aber nur am rande.
 
Mach Fotos von der Ecke. Ist nicht verkehrt solche zu haben. Im Normalfall musst du nichts zahlen. Manche Vermieter versuchen es dennoch, da solltest du zum Mieterverein gehen mit den Fotos und dich beraten lassen. Aber schön alles vorher Dokumentieren (auch ein Video ist nicht verkehrt).

Wie die anderen auch sagten, den Vermieter natürlich kontaktieren und Kenntnis setzen. Übrigens da würde ich nicht so wie hier lange herumreden sondern klar den Mangel nennen und nicht die Schuld bei dir Suchen.
 
@Heretic Novalis
Bei mir sind Wasserrohrbrüche über die Hausratversicherung gedeckt. Und eigentlich ist es egal welche Versicherung in dem Fall greift. Ist es versichert übernimmt die Versicherung den Schaden.

Bzgl der Anmerkung der Instandhaltungspflicht musst du mir mal zeigen wie ein Mieter einen Heizkörper bzw deren Zuleitung Instand halten soll...
Das ist Aufgabe des Vermieters dir eine Wohnung zu übergeben, welche sich in einem entsprechenden Zustand befindet.
Wenn ich in nem 100 Jahre alten Haus lebe und die Papierisolierung des Telefondrahtes zur Dose verrottet ist und es dadurch zu Störungen kommt, dann ist es nicht die Aufgabe des Mieters dafür zu sorgen: Selbes Spiel bei Wasserzuleitungen. Bei den Ableitungen ist das ja noch was anderes den Abfluß sauber zu halten.
Was anderes sind Dinge wie Toilettenspülkasten. Aber ein Mieter ist garantiert nicht dafür zuständig die xx Jahre alten Rohre von Heizkörpern zu kontrollieren, wo die letzten Jahre anscheinend nur der Heizungslack das Metall zusammengehalten hat.
 
1. Schaden eindämmen. Wie schon geschrieben, Tücher etc. an der auslaufenden Stelle plazieren und g.g.f. wechseln.
2. Vermieter benachrichtigen, in dem Fall telefonisch. Meldet er sich, muss er umgehend handeln. Heißt, er muss einen Handwerker beauftragen.
3. Falls der Vermieter nicht erreichbar ist, selber einen Handwerker beauftragen.

Das nennt sich auch "Gefahr in Verzug". Darunter fallen u.a. auch Rohrbrüche. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, dass Wasser möglichst schnell zu stoppen um einen noch größeren Schaden zu vermeiden.

Was noch eine Möglichkeit wäre, falls ihr einen Hausmeister habt, den zu verständigen. Die wissen dann auch meistens wie da weiter vorgegangen werden muss.

Übrigens muss jede Gebäudehaftpflicht auch Schäden durch Wasser abdecken. Das einzige was hierbei extra versichert bzw. ausgeschlossen werden kann, sind Schäden durch Überflutungen und dann aber auch nur in Regionen wo ein erhöhtes Risiko besteht.
 
Wenn es wirklich richtig leckt, dann ja, aber ansonsten würde ich nicht eigenmächtig einen Handwerker beauftragen.
 
Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Also lecken ist vielleicht ein bisschen übertrieben - es ist halt feucht und teilweise läuft halt etwas Feuchtigkeit raus aber es ist sicher nicht so, dass da das Wasser in Strömen rausläuft.

Es ist auch eine etwas schleimigere Flüssigkeit und da mischt sich mittlerweile so braunes Zeug mit rein - kann Rost sein, weiß ich aber nicht.

Den Schaden habe ich gleich heute Früh dem Vermieter mitgeteilt (Baubetreuung) und die wollen sich drum kümmern.

Mal schauen was das wird :freak:
 
In solchen Fällen am besten alles genau dokumentieren, dann bist du auf der richtigen Seite.
 
Bellringer schrieb:
Den Schaden habe ich gleich heute Früh dem Vermieter mitgeteilt (Baubetreuung) und die wollen sich drum kümmern.

Damit bist du dann aus dem Schneider. Es gibt sowas wie eine Mitwirkungspflicht in solchen Fällen und die bist du damit nachgegangen.

Ein defektes Wasserrohr stellt immer eine Gefahr dar. Egal ob da nur ein paar Tropfen oder mehr rauskommt. Nehmen wir mal an, du hättest erstmal garnichts gemacht und das Leck wäre größer geworden. Dann kann es sein, dass du für den Schaden sogar haften musst, da der Schaden hätte vermieden werden können, wenn du rechtzeitig gehandelt hättest.

Da der Vermieter aber nun Bescheid weis, ist er nun alleine Verantwortlich.
 
Du hast den Schaden unverzüglich nach Entdeckung gemeldet.
Du selbst hast nichts angebohrt oder sonst wie beschädigt.

Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen treffen grundsätzlich nicht den Mieter.
Etwas anderes gilt z.B. bei Wartungsarbeiten an Thermen, die einmal im Jahr fällig sind und rechtswirksam auf den Mieter vertraglich abgewälzt wurden.

Rohre und Heizkörper sind jedenfalls Sache des Vermieters.

Auch damit verbundene Folgeschäden, wie z.B. Wasserlauf unter dem PVC-Boden und damit einhergehende Beeinträchtigungen sind ausweislich deiner Schilderungen nicht dein Problem.
Sprich die von dir geäußerte Sorge (Schimmel, usw.) gegenüber dem Vermieter - nachweisbar - an.

Die Tipps im Thread zur Schadensdokumentation durch Fotografien solltest du in jedem Fall befolgen.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben