Wohnung in meinem Fall fristlos kündigen?

Nightmare85

Captain
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Apr. 2007
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3.558
Hallo,

ich wohne jetzt seit fast 3 Jahren in einer kleinen 2-Raum-Wohnung und war bisher meist zufrieden.
Mitlerweile wird diese trotz der Tatsache, dass ich alleine lebe, etwas klein.
(Man kauft sich mit der Zeit ja mehr und mehr Sachen, Geräte etc.)

Normalerweise habe ich kein Problem damit, eine Frist von 3 Monate (müsste ja die normale Frist sein) einzuhalten.
In meinem Fall aber vermute/hoffe ich, dass ich auch von heute auf morgen ausziehen könnte (natürlich ohne für weitere Monate zu zahlen).
1)
Im Mai diesen Jahres gab es bei mir einen Wasserrohrbruch in der Küche (Wanddurchführung war gerrissen).
Nach einem wasserfreien WE (Wasser wurde Freitag von einem Heizungsmonteur abgestellt) wurde der Schaden am Montag dann in Ordnung gebracht.
Bei mir selbst war eigentlich nur das Laminat etwas aufgebläht und unter der Spüle ist ein großes Loch, welches man aber nur sieht,
wenn man die Kommode aufmacht.
Bezüglich Schimmel bin ich mir nicht sicher, ob sich da was gebildet hat.
(Ab und zu riecht es noch bisschen komisch.)

Den unter mir hatte es aber richtig erwischt.
Da war selbst die Decke teils aufgeplatzt und in seinem Bad funktionierte fast nichts mehr.

Obwohl vor Monaten ein Sachverständiger bei mir und ihm war (von der Wohnungsgenossenschaft angeheuert)
und alles protokollierte und meinte, "Dies und das wird dann erneuert", hat sich bis heute nichts getan.

2)
Letzte Woche wurde bei mir im Keller eingebrochen.
Das Positive ist, dass anscheinend nichts geklaut wurde (habe nichts feststellen können).
Die Unordnung und das Chaos waren weiterhin vorhanden, genauso wie ich sie in Erinnerung hatte.
Das Problem ist, dass ich den Keller nicht mehr abschließen kann, da irgendein "Experte" die Schlosshalterung rausgerissen hat.
Mein Schloss lag einfach auf dem Boden und wies keinen Schaden auf.

Habe das am Montag der Genossenschaft gemeldet und darauf hingewiesen, dass dies schleunigst in Ordnung gebracht werden muss.
(Mein Fahrrad ist grad in der Küche - und ich hab so schon keinen Platz.)
Außerdem stört mich die Tatsache, dass der Täter jetzt weiß/wissen kann, was sich ungefähr in meiner Wohnung befinden könnte.
(Hab im Keller viele Kartons von Geräten, darunter auch einige, die recht teuer sind.)

Ich habe ganz stark die Vermutung, dass die Kellertür die nächste Zeit nicht repariert wird, da bisher sämtliche andere Sachen, die gemeldet wurden, nicht in Ordnung gebracht wurden.
(Fing schon bei einer Lampe im Flur an, die nicht brennte. Hab die letzendlich dann selber ausgetauscht.)

Angeblich ist jeden Tag ein Hausmeister im Haus.
Ich wüsste nicht, dass ich den je gesehen habe.
Im Keller liegt sogar noch Laub vom Vorjahr, wenn nicht sogar von dem Jahr zuvor...

Kann ich denn aufgrund dieser 2 Vorfälle einfach so kündigen und die Einzugsermächtigung sperren?
Schlimmstenfalls geht die Kaution flöten, aber selbst da wäre ich immer noch im Plus.
Möchte mich ab nächsten Monat nach neuen Wohnungen umschauen und wenn mir eine sehr gefällt,
brauche ich dann nicht extra 3 Monate zu warten oder für 2 Wohnungen Miete bezahlen.
Und einfach jetzt zu kündigen setzt voraus, dass ich binnen 3 Monaten wirklich eine Wohnung finde, die mir zusagt.
(Wenn ich dann eine nehme, weil ich muss, ist es blöd.)

Grüße
 
Ich würde diese Umstände erstmal schriftlich anzeigen beim Vermieter.
Da ist das persönliche Gespräch vielleicht angebracht.
Danach wenn ergebnislos, kann man sich immer noch nach einer neuen Wohnung umschauen.
 
Genau, schriftlich mit angemessener Fristsetzung.

Für den offenen Keller eventuell eine Hausratversichrung vorhanden? die sind in einem solchen Fall auch für die Absicherung deiner noch vorhandenen Wertgegenstände zuständig. Wenn keine Hausrat, dann vllt versuchen die teuren Sachen bei Freunden, Bekannten / Verwandten unter zu stellen, oder wenn regional möglich eine Lagerbox kurzfristig anmieten. zuvor per Fotos detailiert dokumentieren das der Keller offen steht, am besten täglich aufschreiben dass von Seiten der Verwaltung/Vermieter noch nicht abgesichert wurde, bzw keine Reaktion erfolgt -wie eine Art Tagebuch - dann haste später auch gute Karten die Kosten für ein Lager ggf erstattet zu bekommen.

Gruß Killa
 
Zuletzt bearbeitet:
Etwas Ruhe bewahren. Wo wohnst du bitte, dass du von heute auf morgen eine neue Wohnung bekommst?

Fristlose, außerordentliche Kündigungen bedürfen immer eines wichtigen Grundes. Das kann in diesem Fall sein, dass die Mietsache nicht weiter nutzbar ist. Ist sie scheinbar mit Einschränkungen. Schriftlich die Mängel anzeigen, eine angemessene Frist (1-wenige Wochen) zu Behebung setzen. Androhen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Kaltmiete zu reduzieren. Wobei das nicht die Welt ist, die üblichen Stufen sind 5, 10, 15 und 20%. Wobei bei letzteren schon ein erheblicher Mangel, z.B. Ruhestörung auch Nachts vorliegen muss. Längerfristig kann man auch einen Zahlungsvorbehalt formulieren: also man behält einen Teil oder die ganze Kaltmiete ein, bis der Mangel behoben ist und zahlt erst dann. Erfahrungsgemäß bewegt sich allerdings schon häufig dann was, wenn der Mieter plötzlich den Einziehungautomatismus droht zu unterbrechen und auf so lustigen Sachen wie einer Rechnung besteht.


PS: Messi-artige Zustände, weil man sich nur Müll anschafft und nichts entsorgt sind übrigens kein Mietmangel ... außer für die umliegenden Wohnungen, falls die Ausdünstungen durch die Ritzen kriechen ...
 
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