Wohnung mit Hartz 4 haltbar?

BCFliege

Lieutenant
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Hi,

Meine Frau und ich leben in einer 36qm-1-Zimmer-Wohnung. Wir studieren im letzten Semester und da es nicht so aussieht, dass wir von der Uni direkt in den Job fallen, steht übergangsweise erst einmal Hartz 4 an.

Jetzt hat es eben geklingelt. Die Hausverwaltung stand vor der Tür und meinte der junge Mann gegenüber zieht aus, ob wir nicht in eine größere Wohnung ziehen wollen würden. Wollen würden wir auf jeden Fall, es ist doch eng. Allerdings kostet die Bude 440€ kalt. Wasser ist enthalten, aber Strom und Gas (worüber auch die Heizung geht, also warmwasser, heizen und Backen) kommen extra.

Ich habe noch keine sicheren Infos gefunden, aber von der Größe gilt die Wohnung als angemessen, nur würde das Arbeitsamt in Berlin die Mietkosten als angemessen anerkennen? Hat da jemand Informationen für mich?

Die Bude wäre schon ein Traum, die Gegend ist super und ein Umzug einfach nur über den Flur kost außer ner Kiste Bier ja nichts ;)
 
Lies dir das hier mal durch, dort sollten alle deine fragen beantwortet werde.
 
Ich meine das es bei der Wohnung in erster linie um die größe, nicht um die kosten geht.

gibt ja auch fälle wo eine wohnung zu groß war, und dann vom amt räume versiegelt wurden. :rolleyes:

Aber eine Anfrage beim Amt ist wohl die bessere Wahl.
 
Benzer schrieb:
Ich meine das es bei der Wohnung in erster linie um die größe, nicht um die kosten geht.

Falsch - dem Amt gehts (zunächst)nur um die kosten. Ausnahmen bestätigen die Regel, ich weiß :D. Dies kann ich aus eigener Erfahrung bzw. der aus dem Umfeld sagen. Mit 2 Leuten stehen einem aber auch definitiv mehr als 37qm Wohnfläche von Amtswegen her zu. Will keinen Sozialgammeltum fördern (keine Sorge, unterstelle euch nix) aber ihr könntet sogar auf eine größere Wohnung bestehen.

Dann kommt es auf die Mietstufe in eurer Region an. Bei uns in Frankfurt haben wir z.B. Stufe 5(oder 6?) Die höchste Stufe - somit gibts auch wesentlich mehr Geld für die Unterkunft als auf dem Land.

Dann muss beachtet werden das Strom und je nachdem wie das Wasser beheizt wird auch dies von eurem Regelsatz zu entrichten ist.

Ihr dürft auch in eine Wohnung ziehen die prinzipiell teurer ist als es euch das Amt genehmigen würde, jedoch muss auch hier die Differenz selber getragen werden.

Des weiteren werdet ihr ohnehin erstmal Wohngeld beantragen müssen, das ist glaube ich seit Anfang 2010 so. Wurde mir jedenfalls mal so auf dem Amt zugetragen. Erst wenn hier die Bedingungen nicht erfüllt werden kümmert sich die Arge zusätzlich um die KdU.

Insgesamt stimmt es aber das man sich beim Amt selber beraten lassen sollte. Nehmt viel Zeit und Nerven mit :D - UND - lasst euch keinen Bären auf binden. Oftmals wird von vorne herein alles verneint, egal ob Anspruch besteht oder nicht :D Googelt mal ein wenig nach diversen einschlägigen Foren, dort kann euch sicher besser geholfen werden als hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also soweit ich weiß, gibt es eine Richtlinie für Alleinstehende 45qm und für jeden, der mit in der Wohnung lebt nochmal 15qm obendrauf. Also dürftest du bis 60qm mit deiner Frau keine Probleme bekommen.
Die Nebenkosten werden aber nur bis einer bestimmten Höhe bezahlt. Keine Ahnung wie man das berechnet, kann also sein, dass du nicht komplett die Wohnung warm bezahlt bekommst.
 
Wusste ich doch, dass Hartz-Gebashe kommt, denen würde ich gerne mal etwas sagen, was die Forenregeln verbieten.

Wir studieren beide Geschichte und Philosophie, da kann man nunmal nicht davon ausgehen, sofort nen Job zu kriegen, das sieht in anderen Studiengängen anders aus. Es ist nicht so, dass wir nicht arbeiten wollen, wir werden sicherlich etwas suchen, aber die wahrscheinlichste Situation ist, dass es eben eine gewisse Zeit zu überbrücken gilt. Und ich weiß nicht was daran verwerflich ist, vom worst case auszugehen und sich dementsprechend abzusichern. Es ist in diesen Studiengängen sogar schwer auch nur einen Praktikumsplatz zu bekommen weil es zwar viel Angebot, aber auch 5mal so viele Studenten gibt.

Den anderen danke :) Im Moment sieht es gut aus, 56qm misst die Wohnung (haben sie uns vorhin angesehen), 60qm ist angemessen und 444€ oder so ist der angemessene Mietrahmen. Folglich müssten wir nur etwas auf die Heizkosten drauflegen und das geht vom Regelsatz, so viel ist das nicht.
 
Bei mir gabs keine Probleme mit meiner 65m² Wohnung, auch wenn ich alleine lebe (350€ kalt).

Solche m² und €-Beschränkungen gibt es mMn nur, wenn man während des H4-Bezuges umziehen will.
Wenn du aber bereits eine mehr oder weniger zu große Wohnung hat, dann wird man nicht zum Umzug oder dergleichen genötigt. Außer du wohnst in einer Villa.

Ist aber auch von Bundesland zu Bundesland ein bischen anders.
 
Eben, wenn die Wohnung von den kosten her im Rahmen liegt darf diese auch größer ausfallen, bzw. man legt selber drauf.

Freut mich wenn ihr ne passende Bude findet. Hier ist ja auch noch die Sicherheit des Vermieters immer so eine Frage, und wenn man da kommt mit "naja Job sieht momentan nicht so prall aus" sind die meist abgeschreckt, auch wenn man eigentlich eine absolut anständige Person ist.

Meine Freundin studiert AVL, also kann ich das Problem von der brotlosen Kunst auch etwas nachvollziehen :D - ich wünsch mal Glück!
 
Es gibt regionale Unterschiede, viele Unwahrheiten und ständige Änderungen. Für ALG2 ist das Jobcenter zuständig. Welcher Träger bei dir zuständig ist kannst du hier herausfinden -> http://www.arbeitsagentur.de/ oder 01801-555111
 
die größe der wohnung sollte egal sein, wenn was günstigeres kriegst. Das arbeitsamt sollte dies sicherlich sogar begrüßen ... Gehts aber nach den meinungen mancher politiker, so zählt bei dennen die größe und nicht der mietpreis :freak:
 
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