Wohnungsbesichtigungen bei Auszug selber durchführen?

CityHunter

Cadet 2nd Year
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Hallo zusammen,

folgender Fall:

Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung, bin aufgrund der Kündigungsfrist jedoch noch zwei weitere Monate an meine alte Wohnung gebunden. Die alte Wohnung steht dann für zwei Monate leer. Der Vermieter/Makler könnte also jederzeit Besichtigungen durchführen.

Ist es rechtlich trotzdem meine Pflicht, diese Besichtigungen durchzuführen bzw. anwesend zu sein?

Leider schwer nach diesem Thema zu googlen, da die Fragestellung nur schwer in wenigen Schlagwörtern beschrieben werden kann.

Besonders hilfreich wären für mich passende Gesetzestexte, durch die ich mich lesen könnte, falls hier jemand Ahnung hat.

Vielen Dank.

CityHunter
 
Ich wüsste nicht woraus sich eine derartige Pflicht ergeben sollte. Fraglich ist eher, was geschieht, wenn etwas zu Bruch geht o. ä. und du nicht vor Ort bist.

Der Makler/Vermieter hat Zugang zu der Wohnung, ja?
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich sehe es sehr oft, dass die Besichtigungen bei bewohnten Objekten von den Mietern durchgeführt werden, daher die Befürchtung. Ich habe nur gefunden, dass ich wohl 3 Besichtigungen im Monat zulassen muss. Ob ich dabei anwesend sein muss weiß ich leider nicht.

Mein "Plan" wäre es, nach dem Auszug eine Bestandsaufnahme der Wohnung zu machen und die Schlüssel abzugeben. Dadurch sollten mich (danach verursachte) Schäden usw. nicht weiter betreffen. Stellt sich nur die Frage ob dies so einfach möglich ist.

CityHunter
 
Ich denke Idon spricht eher davon wer die Haftung von Schäden an deiner Einrichtung während einer Besichtigung in deiner Abwesenheit übernimmt.
 
Genau das meinte ich, strempe.

Umgehen könnte man das u. U. mit einem (vorgezogenem) Übergabeprotokoll und der Rückgabe aller Schlüssel, so wie du das bereits angesprochen hast, CityHunter.

Wie viele Besichtigungen dulden musst und zu welchen Uhrzeiten hängt maßgeblich vom Einzelfall ab. Wenn du das Gefühl hast, dass es zu viele sind, dann ist das oft bereits so.
 
Ich würde auch mit deinem Vermieter sprechen. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass du Wohnungsbesichtigungen machst und so einen Nachmieter findest, der bereits vor Ablauf deiner Kündigungsfrist einziehen würde. Dann könntest du dir sogar noch 2 Monate Miete sparen, wenn es gut läuft.

Aber die beste Auskunft kann dir wie gesagt dein Vermieter geben.
 
Vielen Dank für die Antworten.

@ohmsl: natürlich der einfachste Weg und darauf wird es letztendlich auch hinaus laufen, jedoch ist mein neuer Vermieter nicht besonders kooperativ, was auch der Grund für meinen Auszug ist. Daher möchte ich möglichst vor einem Gespräch mit ihm meine Rechte und Pflichten kennen.

@strempe/Idon: Die Besichtungen starten erst, wenn ich meine neue Wohnung bereits bezogen habe, eigene Möbel sind dann also nicht mehr vorhanden.

Ist so ein vorgezogenes Übergabeprotokoll denn (rechtlich) jederzeit möglich, oder benötigt es hier Kulanz des Vermieters? Sollte dies definitiv möglich sein, ist mein Problem gelöst.

Vielen Dank für die bisherige Hilfe.

CityHunter
 
@ CityHunter

Ein vorgezogenes Übergabeprotokoll ist natürlich jederzeit möglich. Solange beide Parteien zustimmen, es gibt da weder eine rechtliche Verpflichtung noch Verbot dass ein Übergabeprotokoll erst am letzten Miet-Tag durchzuführen ist.
 
@_killy_: Ah okay, vielen Dank. Es müssen also beide zustimmen. Das ist gut zu wissen.

Nach einem frühzeitigen Übergabeprotokoll gibt es dann also auch keinen Grund mehr, bei Besichtigungen teilzunehmen, richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe.

CityHunter
 

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