Wurde mit dem Fahrrad geblitzt

Odium

Captain
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Also, ich hatte eben eine ziemlich paradoxe Situation. Die Polizei hat hier in einer Spielstraße hinter einem LKW einen Blitzer aufgestellt und ca. 70-80m weiter stand ein silberner Opel (Die Cops fahren gerne Opel), wo zwei Polizisten in Uniform gegen das Auto gelehnt waren.
Ich denk mir also nichts, fahr durch die Spielstraße und seh den Blitzer und dann auch schon die zwei Typen von weitem, die mich anstarren.
Ich hab gar nichts gedacht, nur die Bremse voll durchgezogen und bin den gleichen Weg wieder zurück ohne das sie mich anhalten konnten.
Im nachhinein war das wohl keine gute Idee, denn nach ein bißchen Recherche hab ich rausgefunden, dass man mit Fahrrad genauso unterwegs ist wie mit dem Auto. Aber in einer Spielstraße? Das hieße ja, dass Fahrradfahrer am besten dort absteigen müssen...

Jetzt hab ich ein schlechtes Gewissen wegen meiner dreisten Fahrerflucht :(
Zu Recht? Oder gelten für Radfahrer in der Spielstraße/30er Zone andere Gesetze?

PS: Zu einer Verfolgungsjagd kam es nicht.
 
Für Fahrradfahrer gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Autofahrer. Auch wenn selbst 30 Km/h für die meisten der "Biker" schon nicht machbar ist.

In einer Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit. Also 4-7 Km/h, bist du schneller und wirst erwischt kann es Konsequenzen haben. Bei roten Ampeln z.B. kann selbst ein Fußgänger Punkte in Flensburg bekommen wenn er einen Führerschein hat...
 
Odium schrieb:
Oder gelten für Radfahrer in der Spielstraße/30er Zone andere Gesetze?
Nein, für Radfahrer gelten die gleichen Gesetzte wie für Autofahrer. Sprich du hättest eigentlich mit 5-7 km/h fahren müssen.

Wegen der "Fahrerflucht" hätte ich aber trotzdem kein schlechtes Gewissen, ich denke die Polizei ist bei Radfahrern sowieso etwas kulanter.
 
Sehr geil :D
Hat das denn auch geblitzt oder war das ne Lasermessung?
 
Es hängt auch vom zustand des polizisten ab. Den rein technisch kann man wegen jedem kleinen furz gleich abkassieren, also is es mit der kulanz sekundär und flucht, um sein geldbeutel zu schonen eher primärer natur ! Bin auch ma dreist von polöpen vor knapp 2 jahren geflüchtet, weil nachts auf einer saggasse ohne licht und hände nicht auf dem lenker gefahrten bin :lol:
MfG
Der Ghost Biker
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer! Die Regeln der StVO gelten für Kraftfahrzeuge. Was allerdings sein kann, das es ein Fahrverbot gibt. Z. B. in ausgewiesenen Fußgängerzonen. In verkehrsberuhigten Zonen ist aber i.d.R. das Radfahren erlaubt. Manchmal wird aber durch ein Zusatzschild darauf hingewiesen das Radfahren verboten ist. Man darf aber in jedem Fall das Rad schieben.

Ich denke mir, das die Polizisten die dich da "geblitzt haben" nur ein bischen erschrecken wollten.

Gruß Schaby
 
Die Regeln der StVo gelten auch für Radfahrer!
Allerdings stimmt es das es für Radfahrer keine Höchstgeschwindigkeit gibt. Es ist jedoch von einer "der [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Verkehrssituation angemesse" Geschwindigkeit die Rede. Das ist natürlich Ermessens Sache und ich sag mal 30 inner Spielstraße ist nicht angemessen und kann natürlich geahndet werden.
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/3.0.11;cmid;8;crid;8
http://www.rad-net.de/modules.php?name=html&f=verwaltung/stvo.htm&mid=80
[/FONT]
 
Schabys Einwand brachte mich doch dazu, mal durch die Stvo zu wühlen. Dort steht
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
Damit bin ich beruhigt. Ich muss mich zwar an Sachen wie Rechtsfahrgebot halten, aber wenn ich 40 km/h durch die 30er rase, kann mir keiner was :D
 
hä? Hättest du wohl gerne. :D

Während eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung, z.B. in einer Tempo-30-Zone, auch für Radfahrer gilt, ist die allgemein geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Radfahrer dürfen deshalb innerhalb geschlossener Ortschaften auf abschüssigen Straßen theoretisch schneller als 50 km/h fahren, soweit sich nicht aus § 1 StVO etwas anderes ergibt.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/radfahrer_abc.php
 
Wenn du betrunken fährst (Fahrrad) un du hast nen Auto/Motorrad...schein nehmen sie dir den auc hab.
 
Fritzler schrieb:
nur kann man das überhapt nicht einhalten/einschätzen, denn tachos sind bei rädern ja nich vorgeschrieben

vieleicht solltest du einfach nicht mehr am verkehr teilnehmen, wenn du zwischen 5 und 25 km/h vom bauch her nicht unterscheiden kannst :freak:
 
das will ich sehen, das einer der autofahrer hier ausm stehgreif exakt 5-7kmh ohne n tacho aufm fahrrad hinkriegt.:freak::lol:
 
Mehr schaffen eingefleischte Autofahrer doch garnicht
*duck und weg*

Aber auch Autofahrer wissen, wie schnell man beim normalen Gehen ist.
Und das sind halt so roundabout 5-7km/h
 
KL0k schrieb:
das will ich sehen, das einer der autofahrer hier ausm stehgreif exakt 5-7kmh ohne n tacho aufm fahrrad hinkriegt.:freak::lol:
Jep, ist nicht leicht...ich denke jeder von uns hat da im Endeffekt mehr drauf. Sicher sollte man zwischen 20 km/h und den Vorgeschriebenen unterscheiden können, jedoch ist alles unter 10 km/h ziemlich schwer zu halten und vermutlich nur von kurzer Dauer.

@ SlimNarcotics

Sag bloß du fährst ohne Nummernschild? :D
 

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