zahnarzt behandlung teurer als erwartet

loveherati

Lt. Commander
Registriert
März 2009
Beiträge
1.034
Hallo, war letztens beim Zahnarzt und mir wurde mitgeteilt das noch was an 2 zähnen von mir gemacht werden muss und das es 35 pro zahn kosten wird.
Vor der behandlung hab ich nochmal nachgefragt und die helferin meinte das gleiche.
Als ich dann zur theke gegangen bin hat mich ne satte rechnung von 155 euro erwartet.
damit bin nicht einverstanden, was könnte ich jetzt machen?
Habe leider die Rechnung unterschrieben:(
 
Hättest du gleich Fragen sollen als du die Rechnung gesehen hast. Was du jetzt tun kannst? Mit der Rechnung hingehen und Fragen wie das zustande kommt, wo dir doch vorher 2 mal gesagt wurde das es 70€ kostet.




cya
cr@zy
 
War die Behandlung Zuschußfähig durch die GKV?
Du hättest am besten auf einen Heilkostenplan bestehen sollen. Im nachhinein ist das Kind nunmal schon ins Wasser gefallen. :freak:
Sollten wiedermal extra Behandlungen anstehen, bestehe auf den Heilkostenplan.
Jetzt im Nachhinein etwas zu Unternehmen wird Aussichtslos sein!
 
Zum Zahnarzt gehen, darauf aufmerksam machen und fragen, warum man dich nicht darauf hingewiesen hat, dass die Rechnung deutlich höher wird als erwartet. Deutet man die 35€ pro Zahn als Kostenvoranschlag, dürfte der Zahnarzt maximal 25% davon abweichen ohne dich darauf aufmerksam machen zu müssen. Ist der Betrag höher, muss er es.

Ich würde in deinem Fall erst einmal die veranschlagten 35€ pro Zahn bezahlen und einen Zuschlag von 25% oben drauf. Alles andere liegt in deinem Verhandlungsgeschick.

Andererseits, wenn du die Rechnung anerkannt hast...
 
Bueller schrieb:
Ich würde in deinem Fall erst einmal die veranschlagten 35€ pro Zahn bezahlen und einen Zuschlag von 25% oben drauf. Alles andere liegt in deinem Verhandlungsgeschick.

ok genau so werde ich das auch machen, aber was wenn die praxis darauf nicht eingeht?
 
Hatte auch einmal einen solchen Fall. Die Zahnärztin meinte dann vor Gericht, Sie bzw. Ihre Zahnarzthelferin hätte nur den Kostenanteil Patient abzüglich dem Kassenzuschuss gemeint. War für mich als Privatpatient natürlich nicht so erkennbar. Haben uns dann vor Gericht verglichen.
Die Zahnarzthelferin als Beteiligte war für mich natürlich voll unbrauchbar, sagte alles so, wie die Zahnärztin es haben wollte. Wenn man erst einmal allein auf dem Zahnarztstuhl sitzt, ist man mündlichen Angaben des Zahnarztes während der Behandlung völlig hilflos ausgeliefert.
Ich habe nach dem Vorfall den Zahnarzt gewechselt - das einzigste praktische Hilfsmittel. Jetzt hat er einen Privatpatienten weniger.
 
@loveherati

Wenn der Zahnarzt darauf nicht eingeht, dann hast du Pech. Denn ein Rechtsstreit lohnt bei dieser geringen Summe nicht.
 
...zumal die Rechnung unterschrieben wurde.
Mein Tipp: Noch mal persönlich vorbeigehen und Deine Gefühlslage freundlich aber bestimmt darlegen. Entweder gibts Kompromiss oder nicht.
Ansonsten: Arzt wechseln und nicht mehr drüber ärgern. Jeder Arzt hat Interesse, Kunden zu behalten, die ihre Zähne nicht perfekt pflegen. Wenn er Dich nun verliert wird es Dir weniger weh tun als ihm. Das Vertrauensverhältnis ist dann ja sowieso ad acta gelegt.
Aber wie gesagt: Kein Arzt hat Interesse daran, Kunden zu prellen, wenn er mit Weitblick arbeitet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt.)
bin gerade zurück hatte keine chance nun ja egal bezahlen und vergessen...
aber jetzt hab ich ein größeres problem nach der letzten behandlung hab ich schmerzen
insbesondere beim essen und trinken, ich bin mir sicher die ärztin ist schuld,
jetzt meinte die helferin das es 2 monate - 2 jahre dauern kann bis die schmerzen verschwinden wtf?
wie sieht da die rechtslage aus? ich glaube nicht das die mir nach einer behandlung schmerzen zufügen darf.
 
Verjährungsfrist beim Zahnarzt beträgt 2 Jahre, vom Behandlungstag ab gerechnet.

Wurde an den Schneidezähnen gedocktert? (auch wegen den 35 €)
2 Jahre Schmerzwundheilung würde ich nicht akzeptieren, 2 Monate sind bei bestimmten Sachen voll ok.
 
Hallo,

bei bestimmten Eingriffen sind zwei Monate Wundheilschmerz in Ordnung, aber 2 Jahre ????
Tut mir leid, aber ich glaube, da wurde dir was Falsches erzählt.
Ich habe an meinen Zähnen schon zig Operationen machen lassen müssen, auch grössere aber zwei Jahre musste ich nie mit dem Wundschmerz auskommen.
Kann dir die Ärztin im Notfall nicht ein Schmerzmittel verschreiben?
Auf jeden Fall würde ich mir eine andere Ärztin suchen
 
loveherati schrieb:
ich glaube nicht das die mir nach einer behandlung schmerzen zufügen darf.

Tja Du wirst wohl nen Zettel untschrieben haben wo es drauf steht dass sie nerven usw verletzt.

Wenn du dass nicht unterschrieben hast doctert die auch nicht rum.
 
Was für ein Eingriff wurde bei dir den verübt? Schwierig ist es bei psychologisch bedingten Schmerzen das irgendwie zu vertreten, da jeder Mensch anders reagiert. Da muss man schon etwas mehr wissen, was du hier aber kaum finden wirst... weil das alles wohl auf eine Gerichtliche Verhandlung zuläuft...
Ansonsten sind meiner Meinung nach 2 Jahre Wundschmerz nur zu vertreten, wenn eine regelmäßige Behandlung mittels ärztlicher Überwachung ausgeübt wird. Von der Zahnarzthelferin würde ich mir nichts mehr sagen lassen, frage gleich die behandelnde Ärztin und lass es dir wenn möglich auch gleich schriftlich geben. Für den Fall, dass sie sich nicht einverstanden erklärt kannst du ihr ja 2 Euro anbieten... so Geldgeil wie du sie beschreibst...

Danach gehst du zu einem anderen Zahnarzt und bittest um ein Beratungsgespräch bzw. 2 Meinung, evt. auch mal nachsehen lassen. Egal ob du nun Kassenpatient bist oder Privat, du kannst dich bei deiner Kasse über den Arzt beschweren. Auch die sollten am ehesten über die Preise für bestimmte Behandlungen durch Vergleiche wissen.
 
Zurück
Oben