Hallo!
ich möchte SGB II sofort kündigen um § 11 SGB II ausser Kraft zu setzen, damit mein Vermögen in den zukünftigen Monaten nicht mehr angerechnet werden kann. Im nächsten Monat bekomme ich für mein Projekt finanzielle Unterstützung von 20000€. Das Geld wird aber schnell komplett weg sein so dass ich wieder hilfebedürftig bin. Kann ich im 2. oder 3. Monat erneut Antrag auf SGB II stellen?
Hier ist nochmal Zitat von §11 SGB II insbesondere Punkt 4
Ich brauche eine intelligente Strategie, weil ich sonst mein Projekt nicht umsetzen kann.
ich möchte SGB II sofort kündigen um § 11 SGB II ausser Kraft zu setzen, damit mein Vermögen in den zukünftigen Monaten nicht mehr angerechnet werden kann. Im nächsten Monat bekomme ich für mein Projekt finanzielle Unterstützung von 20000€. Das Geld wird aber schnell komplett weg sein so dass ich wieder hilfebedürftig bin. Kann ich im 2. oder 3. Monat erneut Antrag auf SGB II stellen?
Hier ist nochmal Zitat von §11 SGB II insbesondere Punkt 4
Zitat von § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
(3) 1Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.
2Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden.
3Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt.
4Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Ich brauche eine intelligente Strategie, weil ich sonst mein Projekt nicht umsetzen kann.