Zivildienst?! Wieviel Geld darf ich im Sommer verdienen?

LaNa19

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Hi,
ich hätte ne kurze Frage! Derzeit mache ich Zivildienst und bin am 30.06 fertig...werde dann dannach nen paar Wochen nix tun *g* und dann über den Sommer arbeiten...

Nun stellt sich für mich die Frage, da ich im Sommer relativ viel Geld verdienen werde ( gehe von ca. 3200-3600 Euro aus), wieviel ich überhaupt verdienen darf? Ich werde im Oktober nen Studium beginnen und will natürlich weiter Kindergeld bekommen...dadurch will ich nicht über die magische Grenze kommen :)

Hoffe es kann mir einer helfen *g*...achja wegen Bafög müsst ihr nicht aufpassne,weil ich das dieses Jahr eh nimmer beantragen werde- erst nächstes Jahr!

Danke für die Hilfe!
 
Der Freibetrag fürs Kindergeld liegt bei ca. 7200€ im Jahr! Davon musst du deinen Zivi-Lohn, den du in diesem Jahr kassiert hast, abziehen und natürlich das, was du im Sommer verdienen willst...

Sobald du also mehr als 7200€ insgesamt verdient hast, kann dir das Kindergeld gestrichen werden!
 
also der Freibetrag beträgt 7680 Euro! Soviel hab ich herrausgefunden...

Biste Du Dir sicher das mein Zivilohn abgezogen wird? dann müsst ich nimmer arbeiten gehn,weil ich fast soviel verdient habe...

Eigentlich dürfte dieser Lohn ja nicht hineingerechnet werden,da ich in der Zivizeit ja kein Kindergeld bekomme...wie sieht es eigentlich mit den Werbungskosten aus? Wieviel davon kann ich zu meinem Freibetrag dazurechnen?
 
Da ich kein Zivi gemacht hab, weiss ich da auch nicht so recht bescheid, obs jetzt dazugerechnet wird oder nicht!

Wenn du aber sagst, dass in der Zivi-Zeit kein Kindergeld geflossen ist, so ist es auch gut möglich, dass dein Zivilohn nicht mitgerechnet wird! :)
 
Es werden nur die Monate berücksichtigt, für die deine Eltern Kindergeld bekommen. Vorher kannst Du zumindest aus sicht der Familienkasse soviel Kohel scheffeln, wie du möchtest.
Der Freibetrag ist im Verhältnis zu kürzen. Also z.B. für 1 Monat = 7680€/12 = 640€. Werbungskosten können auch noch abgesetzt werden wie bei der Steuer. Wenn Du mehr Infos brauchst, einfach mal bei der Familienkasse anrufen, die sind i.d.R. sehr auskunftsbereit.
 
also ich arbeite bis 30.06...sprich 7680*6/12 = 3840 Euro + 920 (Werbungskosten? Die kann ich doch immer absetzen oder?) = 4 760 Euro Freibetrag!

Stimmt das soweit? Wie sieht es eigentl. mit meinem Entlassungsgeld aus? ( 691 Euro).Zählt das dazu?

Sorry das ich euch nerve *g* und bisher vielen Dank an Dich Runner und Pole
 
Nana, LaNa!
So stimmt das eben nicht. Wenn Du (bzw. deine Eltern) für die Jobzeit Kindergeld bekämst, wäre das richtig, aber afaik wird erst ab Oktober=Ausbildungsfortsetzung wieder Kindergeld ausbezahlt, d.h. der Job wird nicht angerechnet. Aber mein WIssen ist nicht mehr auf dem allerneusten stand, frag' am besten mal direkt bei der Kasse nach, ab wann die Bezüge weiterlaufen. Der ZiVi zählt so oder so nicht, da keine Bezüge.
 
Ich habe davon gelesen,dass Kindergeld über ne Überbrückung von bis zu 4 Monaten gezahlt wird! Wäre ja noch schöner...^^
http://www.lbv.nrw.de/kindergeld/kindergeld.htm

Und nach 3 Monaten bin ich ja dann inner Ausbildung (Studium!). Naja ich wart mal ab...hier rennen ja viele Studies rum...die Zivi machen mussten^^

Allerdigns werd ich wohl so knapp an dem Grenzbetrags ein,dass ich für dieses Jahr nimmer Bafög beantragen kann...naja halt next year.
 
Die Überbrückungszeit ist kein Problem:

Du musst denen es nur schriftlich geben, dass du dich fürs Wintersemester einschreiben willst bzw. schon hast...

Dann zahlen se Kindergeld, selbst, wenn du nur am Jobben bist! Bei mir haben die sogar ein ganzes Jahr gezahlt, weil ich denen meine gescheiterte Immatrikulation aus Freiburg vorgelegt hab und gemeint hab, ich kann mich erst nächstes Jahr wieder hier in Tübingen bewerben... ;)

Also alles kein Stress...
 
Verstehe den Sinn der ganzen Frage eigentlich nicht. Das Kindergeld bekommen Deine Eltern und nicht Du. Du darfst soviel verdienen wie Du willst, wenn Du über eine gewisse Grenze kommst bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr und Du mußt Steuern bezahlen auf den Lohn. Die Du aber evtl bei der Erklärung zurückerstattet bekommen wirst. Geht es jetzt ums Kindergeld oder um das was Du verdienen darfst, um keine Steuern zahlen zu müssen?

Sorry nach nochmaligem Lesen sind mir die Augen aufgegangen und ich habe den Sinn doch verstanden.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeld_volljaehrig.php
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld, unter folgenden Vorraussetzungen,
weitergezahlt werden.


Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld, unter folgenden Vorraussetzungen,
weitergezahlt werden.


solange es sich
- in Ausbildung befindet
wenn sie Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7.680 Euro (bisher: 7.188 Euro) erzielen.

- zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,
für eine Übergangszeit, von bis zu vier Monaten,
- wenn ein Kind eine Ausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen
oder fortsetzen kann
- wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst (freiwilliges soziales Jahr oder
ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Europäischen Freiwilligendienst) ableistet.

Kindergeld wird auch für ein über ein über 18 Jahre altes Kind
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es einen Arbeitsplatz sucht
und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.

Bei allen genannten Fällen ist jedoch zu beachten,
dass eine Berücksichtigung nicht möglich ist,
wenn das Kind über Einkünfte und Bezüge verfügt,
die den gesetzlichen Grenzbetrag überschreiten.

Für ein über 18 Jahre altes Kind wird über das 27. Lebensjahr hinaus
ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld gezahlt,
wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.


Während der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
besteht kein Anspruch auf Kindergeld, weil das Existenzminimum des Kindes
von anderer als der elterlichen Seite sichergestellt wird.
Jedoch können die Zeiten ggf. zu einer Berücksichtigung des Kindes
über das 21. bzw. 27. Lebensjahr hinaus führen.


2002: Änderungen beim Kindergeld und in der Familienförderung
Freibetrag für Sonderbedarf (Ausbildungsfreibetrag)
Bei Kindern im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird darüber hinaus ein Sonderbedarf anerkannt. Für diesen Sonderbedarf kann außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag in Höhe von 1.807 DM (924 Euro) im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Dieser wird um Einkünfte und Bezüge des Kindes gemindert, wenn diese über ca. 3.614 DM (1.848 Euro) liegen. Der bisherige Ausbildungsfreibetrag von 4.200 DM für Kinder in Berufsausbildung entfällt.
aus Finanztip
http://www.finanztip.de/web/steuersparbuch/kindergeld.htm
Weitere Informationen auf Abeitsamt/Kindergeldkasse
oder hier Antrag auf Kindergeld und Erklärung zu den Bezügen eines Volljährigen zum Ausdruck. (als pdf- Datei, sie benötigen den kostenlosen Acrobat Reader) H I E R
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/index.html
Weitere Vordrucke die das Kindergeld betreffen finden sie H I E R , (alle als pdf- Dateien)
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/vordrucke/index.html

Kindergeld und Unterhalt

Kindergeld für über 18 Jahre, welche Voraussetzung müßen gegeben sein laut "steuer-sparbuch"
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=146
Ende der Kindergeldzahlung bei Studium Urteil des BFH vom 10.05.2000
VI R 143/99
http://www.weikopf.de/Datenbank/urteile/db_urteile/u5_342.htm
weitere Urteile Kindergeld und Ausbildung
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=182
 
Zuletzt bearbeitet:
Werkam ich wusste dass das genau von Dir kommt *g*^^ Türlich bekommen meine Eltern das Kindegreld...allerdings überweisen die mir das! Ist bei eigentlich fast allen meinen Freunden so...daher ist es quasi mein Geld.

Ist es etwa nen Unterschied zwischen Kindergeld bekommen und Steuern bezahlen? Ich bin davon ausgegangen,dass der Freibetrag 7860 Euro sind...wenn ich drunter bin zahle ich keine Steuern und bekomme Kindergeld!

Bzw. ich zahle Steuern bekomme sie allerdings bei der Steurerklärung wieder raus^^
Außerdem geht es hier um ca. 900 euro Kindergeld...also kein Papenstiehl...also will ich mich halt informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Einkommensgrenze beträgt, wie hier schon gesagt wurde 7680€ für das ganze Jahr.
Da du nur nen halbes Jahr Anspruch hast bleiben dir 3840€.
Davon musst du deine Vergütung und das Entlassungsgeld abziehen.

Achja, Werbungskosten können berücksichtigt werden.
Entweder Arbeitnehmerpauschale (insgesamt 460€ für die 6 Monate) oder nachgewiesene Werbungskosten, wenn sie über diesem Betrag liegen (v.a. Fahrkosten lohnen sich!( 0,3€/km für einfache Strecke).
 
Danke Jungs.

Das heißt das ich: 3840+460= 4300 Euro - 691 Euro ( Entlassungsgeld!) = 3609 Euro!

Also darf ich bis 3609 Euro verdienen und muss keine Steuern zahlen ( bekomme sie zurück) und hab für das Jahr das Kindergeld?
 
Für die Kindergeldberechnung wird das Jahreseinkommen berücksichtigt, nicht das Monatseinkommen. Da Du bereits ZIVI Geld bekommen hast und deshalb auch für die Zeit keinen Anspruch auf KGeld hast, mußt Du Dein gesammtes Jahreseinkommen zusammenrechnen, auch das vom ZIVI, Urlaubs und Weihnachtsgeld gehören auch noch dazu. Für die Steuerberechnung ist auch immer das gesamte Jahreseinkommen zu berücksichtigen, also bekommt er auch die komplette Arbeitnehmerpauschale und nicht nur die Hälfte. Wenn Du am 31.12. heiratest, kannst Du auch für das ganze Jahr die Steuerklasse 3/5 oder 4/4 beanspruchen und nicht nur für den 1 Tag. Nicht steuerpflichtiges Einkommen mindert nicht den Anspruch auf die Zulagen.
 
Das stimmt nicht ganz Werkam ( boah ich darf Werkam mal belehren *ankreuz*)!

Beim Zivildienst kommt es nur auf die Monate im Jahr an...ob du als Zivi 5000 Euro oder 200 Euro im Monat verdienst interessiert den Staat nicht,sondern nur die Monate und da ich 6 Monate dieses Jahr Zivi bin...zählen von den Freibeträgen jeweils auch nur 6/12.

Es ist eh ne Schweinerei das mir der Freibetrag durch den Zivildienst gekürzt wird. Ich werde doppelt bestraft...aber wem erzähl ich das-geht ja jedem so.
 
@Werkam

Das mit dem Zivildienst stimmt so nicht! Da du für die Zeit des Zivildienstes keinen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld hast, werden die in den Monaten (Zivildienst) erhaltenen Einkommen nicht hinzugerechnet! Nur das Entlassungsgeld, welches als Überbrückungsgeld gedacht ist, wird angerechnet!
 
Wenn es denn so ist, Asche über mein Haupt. Leider gab es zu meiner Zeit den Zivi noch gar nicht und deshalb habe ich da auch nicht soviel Ahnung von. Werde meinen Sohn mal befragen, der ist beim Steuerverräter, evtl weiß der es besser und einen Trick wie man es umgehen kann.
 
Wieviel darf ich verdienen?

Nun,ich war eigentlich davon überzeugt das ich diese Frage hier schonmal gestellt habe...allerdings fand ich die Frage per " Suche" nimmer.

ALso nochmal die Frage,da ich nun 100Pro ne sichere Antwort brauche!

Sodele,also ich war bis zum 30.6 dieses Jahres Zivi und habe nun vor ca. 3 Wochen angefangen a bissl zu jobben um die Zeit bis zum Studium im Oktober rumzukriegen.Nun ist meine eifnache oder auch schwere Frage wieviel Geld darf ich beim jobben komplett verdienen damit ich meinen Kindergeldanspruch nicht verliere und beim Jahresabschluss meine jetzt bezahlten "Lohnsteuern,Kirchensteuer,Solidäritätszuschlag" zurückbekomme und ich nicht irgendwie was zurückzahlen muss ( wäre nen Horror!)?

Würde mich sehr über Antworten freuen!

Vielen Dank im Vorraus°
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Re: Wieviel darf ich verdienen?

*lol* :) bin halt müde! Naja ne kleine Ausrede musste ja kommen...das passiert,wenn man vor Ungeduld platzt
 
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