Zuflussprinzip Mutterschafsgeld

Rantanplan123

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Ich habe ein Frage zum Bezug vom Mutterschaftsgeld.

Das Geld ist für den Zeitraum vom 3.10.2011 bis 09.01.2012 bezahlt worden.
Pro Tag werden 13,- € bezahlt steht auf einem Schreiben der Krankenkasse.

Bezahlt wurden am 26.10.2011 546,- und am 25.11.2011 741,- €

Wie sind jetzt diese in der Steuer zu erfassen?

Sind beide Beiträge in 2011 zu erfassen, aufgrund Zuflussprinzip, oder sind 9x13,- € in 2012 zu erfassen und nur der Rest in 2011?

Beide Elternteile sind normale Arbeitnehmer. Also keine Bilanz.
 
Zunächst einmal ist es so, dass das Mutterschaftsgeld Steuer- und Beitragsfrei ist. Darüberhinaus gilt im Privatbereich das Zuflußprinzip; Vorliegend sind die Einnahmen also insgesamt im Jahre 2011 steuerlich zu erfassen.
 
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