Zuständigkeit d. Versorgung v. Kriegfsgefangenen?!

milzbrand

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Hallo liebe CB-Gemeinde,

ein Kollege und ich sind momentan am diskutieren, welche Behörde oder Einrichtung eigentlich in Deutschland für die Versorgung von Kriegsgefangenen zuständig ist.
Angenommen, Deutschland hätte Kriegsgefangene.

Meines Wissens nach ist dafür das jeweilige Versorgungsamt zuständig. Stimmt das?

Google spuckt zum Großteil nur die Zuständigkeit während des dritten Reiches aus.


Danke :)

Lg
Alex
 
Das Versorgungsamt schon mal sicher nicht. Aus der Natur der Sache heraus kann das nur die Bundeswehr sein. Wer auch sonst?
 
Ich tippe auf die Kriegsgefangenen-Versorgungs-Behörde (kurz KVB), die dann mal schnell aus dem Boden gestampft würde ;)
 
Was haben denn die Kölner Verkehrsbetriebe damit zu tun? :)

So weit mir bekannt, sit dies in den Genfer Konventionen geregelt, die für die Behandlung von Kriegsopfern und-Gefangenen ausgearbeitet wurden und die kann man sich ja mal durchlesen.
Ich vermute, daß es eine Mischung aus Verantwortung der Kriegsparteien, also der Bundeswehr in unserem Falle, und dem Roten Kreuz international ist. Hab jetzt nicht die Zeit nachzusehen, aber so als Anregung.

Gruß

9pinking
 
Kurze Antwort: Die Gewahrsamsmacht. Im Beispiel oben wäre es also die Bundeswehr.
 
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