Bundesnetzagentur: App für Nachweis von zu langsamen Mobilfunk startet

Frank Hüber
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Bundesnetzagentur: App für Nachweis von zu langsamen Mobilfunk startet
Bild: Deutsche Telekom

Die Bundesnetzagentur hat die Re­ge­lun­gen für den Nach­weis ei­ner Min­der­leis­tung im Mo­bil­funk ver­öf­fent­licht, mit denen Kunden eine Minderung oder gar ein Sonderkündigungsrecht erwirken können sollen. Die Regelungen treten am 20. April in Kraft. Dann steht auch eine App für das Nachweisverfahren zur Verfügung.

Die Bundesnetzagentur konkretisiert in ihrer Allgemeinverfügung, was eine Minderleistung im Mobilfunk darstellt und mit dem Messtool sollen Nutzer selbst prüfen und nachweisen können, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist. Erkennt die App eine solche Abweichung gemäß den Vorgaben, können Kunden Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Mobilfunkanbieter geltend machen.

30 Messungen auf 5 Tage verteilt nötig

Für den Nachweis einer Minderleistung sind jedoch zunächst immer 30 Messungen notwendig. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig.

Hohe Abschläge je nach Standort zulässig

Die jeweiligen Abschläge hat die Bundesnetzagentur regional differenziert festgelegt. Sie hat das Bundesgebiet dafür in Rasterzellen mit einer Größe von 300 mal 300 Meter unterteilt. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, sodass mindestens 25 Prozent der vereinbarten geschätzten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden müssen. In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent (Abschlag 85 Prozent) und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 10 Prozent (Abschlag 90 Prozent). Die Abschläge sind also hoch, doch laut Bundesnetzagentur seien angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s noch hohe Datenübertragungsraten nötig, um die Leistung zu erfüllen.

Der Grund für den regionalen Ansatz sei, dass die Leistung im Mobilfunk nicht an einem festen Standort erbracht wird und daher die regionale Leistungsfähigkeit der Netze zu berücksichtigen ist, so die Bundesnetzagentur. Hinzu komme, dass sich mehrere Nutzer die vor Ort verfügbare Leistung teilen. Beides macht den verbindlichen Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk deutlich komplexer als im Festnetz.

Nachweis per App

Für den Nachweis steht ab dem 20. April 2026 die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ zur Verfügung, die auch im Google Play Store und Apple App Store verfügbar sein wird.

Um das vertraglich vereinbarte Entgelt für ihren Internetzugang mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen zu können, ist es erforderlich, dass Kunden den Nachweis durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus erbringen. Dieser soll mit der App künftig gewährleistet werden.