Soziale Netzwerke: Bei Hassbeiträgen und Fake News drohen Bußgelder

Andreas Frischholz
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Soziale Netzwerke: Bei Hassbeiträgen und Fake News drohen Bußgelder
Bild: Werner Schuering

Nach monatelangen Debatten hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) heute offiziell den Gesetzentwurf vorgestellt, der sich gegen Fake News und Hassbeiträge in den sozialen Netzwerken richtet. Wenn die Plattformen wie Facebook gegen das Gesetz verstoßen, sollen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro drohen.

Strafbare Inhalte wirksamer bekämpfen

Der Ansatz des Justizministeriums lautet: Hassbeiträge und strafbare Falschnachrichten sollen in den sozialen Netzwerken eingedämmt werden, indem das Recht konsequenter durchgesetzt wird. Beschwerden der Nutzer sollen die Unternehmen künftig rascher und vollständig abarbeiten müssen. Das Gesetz zielt also auf Inhalte, die Tatbestände wie etwa Beleidigung, üble Nachrede, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung erfüllen. In diesem Kontext sind dann auch Fake News strafbar, wenn es sich dabei etwa um Beleidigungen und Verleumdungen handelt.

Entgegen der Medienberichte vom Wochenende ist der Entwurf nun doch noch deutlich schärfer ausgefallen. Zunächst werden die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, den Nutzern ein leicht zu erkennendes Tool anzubieten, über die sie strafbare Inhalte einfach melden können. Die Beschwerden müssen die sozialen Netzwerke dann „unverzüglich zur Kenntnis nehmen“ und auf strafrechtliche Relevanz prüfen.

Offensichtlich“ strafbare Inhalte sollen dabei innerhalb von 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden, bei anderen strafbaren Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen. Die Nutzer müssen auch darüber informiert werden, wie über eine Beschwerde entschieden wurde. Die Lösch- und Sperrvorgaben beziehen sich dabei nicht nur auf den Originalbeitrag, sondern auch auf sämtliche Kopien, die in einem sozialen Netzwerk verbreitet werden.

Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro angekündigt

Teil des Gesetzesentwurfes ist auch ein Rechenschaftsbericht, den die Betreiber der sozialen Netzwerke vierteljährlich veröffentlichen müssen. Dort soll aufgelistet werden, wie viele Beschwerden der Nutzer eingegangen sind und wie darauf reagiert wurde. Ebenfalls sind Angaben zu den Mitarbeitern verpflichtend, die die Beschwerden verarbeiten.

Wenn ein Unternehmen nun gegen die Vorgaben verstößt, wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das gilt etwa, wenn sich strafbare Inhalte nicht korrekt melden lassen, oder wenn die Anbieter solche Inhalte nicht rechtzeitig löschen. Der für das Beschwerdeverfahren verantwortlichen Person soll dann ein Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro drohen, bei dem Unternehmen sind es bis zu 50 Millionen Euro.

Immer noch werden zu viele Inhalte nicht entfernt

Justizminister Maas attestiert den sozialen Netzwerken zwar, dass sich die Lage mit der Selbstverpflichtung bereits verbessert habe. Doch nach wie vor gelte: „Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen.

Belegt wird das mit einer Studie, die Jugendschutz.net im Auftrag des Ministeriums zwischen Januar und Februar durchgeführt hat. Demnach löscht oder sperrt Facebook nur 39 Prozent der strafbaren Inhalte, die von Nutzern gemeldet werden – das sind 7 Prozentpunkte weniger als bei der ersten Untersuchung im Herbst. Bei Twitter lautet das Resultat sogar: Nur einer von hundert gemeldeten Beiträgen wird gelöscht, in keinem Fall erfolge das binnen 24 Stunden. Verbessert habe sich lediglich YouTube. Die Video-Plattform löscht 90 Prozent der strafbaren Inhalte. Bei 82 Prozent klappe das sogar binnen 24 Stunden nach der Beschwerde.

Dem nationalen Gesetz sollen EU-Regeln folgen

Für Maas ist das nationale Gesetz zunächst nur ein Anfang. Der Entwurf soll nun an die EU-Kommission übermittelt werden, um dort Vorgaben zu entwickeln, die europaweit gelten.