Gewährleistung für ein fast neues Smartphone abgelehnt

Also, ich kann auch bei meiner Aussage bleiben, dass ich absolut keinen Schaden an der Hardware erkennen konnte....jedenfalls nicht mit bloßem Auge :freak:. Ich denke, die suchen echt einen an den Haaren herbeigezogenen Grund, den man auch meistens leider fast immer findet, wenn man nur lang genug sucht....und sei es unter dem Mikroskop.

Kann nur sagen, dass die nicht alle Latten am Zhaben (sorry...) und ich das ganz sicher nicht so hinnehmen werde. Selbst wenn es einen klitzekleinen Riss oder was auch immer gibt, hat das mit der eigentlichen Funktionalität nix zu tun.
Ich erwarte nicht, dass der Kratzer oder was das auch immer sein mag, beseitigt wird. Ich erwarte ein funktionierendes Produkt und die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung.

Ich werde euch berichten, wenn ich etwas "von denen" höre....:grr:
Ergänzung ()

Das ging jetzt sehr schnell......ein Erfolgserlebnis :)

Gerade kam die Mail, dass man sich bei mir für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und das Smartphone nun auf Kosten des Marktes repariert wird. ..... juuuhuuuu.... Wahrscheinlich sei der Schaden dnn doch wohl beim Transport in die Reparatur entstanden.....

Ich bin sehr froh, dass ich meine Mail wohl entsprechend aussagekräftig formuliert hatte, und dass nun alles hoffentlich seinen Gang geht.
 
Garantiereparatur. Und ja, die kann Samsung verweigern. Garantie = freiwillig.

Naja so freiwillig ist die Garantie auch nicht. Ein Hersteller muss keine Garantie geben, aber wenn din Gerät kaufst mit Garantie so hast du auch nen Anspruch auf Garantieleistungen.

Der Hersteller kann die Garantie auslegen wie es ihm passt aber nicht nach eigenen Ermessen einfach mal so die Garantie verweigern später.

Wenn man sagt Garantie ist freiwillig ensteht halt der Eindruck dass ne Reparatur auf Garantie reine Kulanzleistung ist, was aber nicht stimmt. Der Hersteller hat das zu machen was er vorab versprochen hat.

Aber auch so genannte Haarrisse sind sehr beliebt um die Garantie mal zu verweigern. Die Hersteller berufen sich dann einfach auf ihre QC, und schließen bei Haarrissen die Garantie aus.

Haarrisse können auch durchaus durch normalen Gebrauch entstehen. Habe mir selber damals noch als Schüler einen Beamer gekauft. Und da Schüler, eigener Job und Beamer sehr teuer hab ich immer auf ihn aufgepasst wie ein rohes Ei.

Dennoch waren dann nach 1,5Jahren Haarrisse erkennbar. Das kann nur nen Materialfehler gewesen sein, vllt durch die Hitze, denn mechanische Belastungen hat das Gerät nie erfahren.
 
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Hallo zusammen, ich sitze im selben boot.

Ich habe mein 4 monate altes, defektes handy welches nichtmehr angehen will eingeschickt, aber mir wird die GEWÄHRLEISTUNG verweigert weil am rand des gehäuses kratzer sind.

Ich habe aber noch kein richtiges schreiben verfasst, ich war nur im o2 shop und im online support chat wurde mir gesagt das sobald das handy kratzer bzw. gebrauchsspuren hat ist die gewährleistung weg.

Stimmt das?

Kann mir vieleicht jemand mit dem Schreiben helfen oder soll ich einen Anwalt aussuchen?
 
Grundsätzlich natürlich nicht, außer die Kratzer deuten darauf hin, dass du etwas geöffnet hast, was normalerweise nicht aufgehen sollte und das in Verbindung mit dem Schaden steht. Der Support scheint hier etwas sehr dreist zu sein.

Deine Optionen sind vielfältig, ich würde erstmal Druck mit einem Schreiben machen + Frist setzung für die Nachbesserung und zwar an den Händler bei dem du das Handy gekauft hast, denn der ist dafür zuständig (es klingt so als ob du es in einem Shop wo man hingehen kann gekauft hast und nicht online).

Dann musst du dich auch nicht mit einem Online Support herumärgern.
 
Wäre mir neu. Kratzer kann ein Handy immer bekommen. Auch ohne runter zu fallen.
 
Habe es leider online mitbestellt als ich mein o2 vertrag verlängert habe. Also werde ich es wohl iwo direkt an o2 schicken müssen.

Danke für die antworten
 
Erinnert mich an das alte Nokia meiner Frau, da war ein Knopf abgefallen. Ich damals zu Mobilcom in denLaden. Nein sagte der Mensch, selber zahlen, keine Garantie.
Gut, ich habe mich also dann an Nokia selber gewendet, und von denen die Adresse (und RMA-Schein) der Partnerwerkstätte bekommen, wo das Gerät absolut kostenlos repariert wurde.

Bin dann mit dem reparierten Gerät und dem Schreiben von Nokia zu dem Typen in den Mobilcom-Laden gegangen. Mann, Leute können vielleicht dumm schauen und große Augen machen.

Für mich wars das dann mit Mobilcom....
 
Ich habe jetzt einen Brief per Einschreiben an die o2 Kundenbetreuung geschickt wo ich meine Gewährleistung geltend mache.

Die antworten einfach das gleiche, wegen Kratzer am Gehäuse sind Sie nicht in der pflicht es zu Reparieren und auch nicht in der pflicht zu Beweisen dass der Kratzer Ursache am defekt ist.

Das ist doch einfach quatsch was die da sagen oder bin ich jetzt blöd?

Nach der Beweislastumkehr §476 BGB muss doch o2 beweisen dass der mängel nicht bei Übergabe bestand oder nicht? Naturlich wollten die mir erstmal einreden dass ich die beweislast habe obwohl der kauf keine 4 monate alt ist.
Ich habe keinerlei beweise bekommen von denen ausser die aussage das sobald Beschädigungen am Gehäuse bestehen erlischt die Gewährleistung und die müssen nichts machen.

Also Leute ey finger weg von o2...

Was soll ich jetzt tun?
 
@Virtramp
Um welchen Mangel handelt es sich den überhaupt, geht nicht aus deinem Posting hervor. Kratzer oder Gebrauchsspuren sind kein Grund die Gewährleistung zu verweigern. Anders schaut die Sache aus wenn das Gerät zum Beispiel vom Tisch gefallen wäre, aber das würde größer Schäden verursachen.
Wenn o2 sich weiterhin weigert bleibt dir nichts anderes übrig einen Anwalt zu beauftragen.
Noch einen Brief zu schreiben würde auch nicht zum Erfolg führen es ist nicht anzunehmen das sie ihre Meinung ändern.
 
Verbraucherschutz wäre noch eine Option, sonst bleibt nur der Anwalt.
 
Stell mal ein Foto hier ein

Ich gehe auch davon aus das die es als Fremdverschulden ansehen, sonst gibt es keinen Grund das Sie es nicht auf Garantie reparieren.

Mit Anwalt kann man versuchen, aber man muss eben auch bedenken solche Firmen haben auch ne Rechtsabteilung, allenfalls machen sie das dann im Rahmen von Kundenzufriedenheit oder Kulanz.

Hast du keinen Kostenvoranschlag bekommen, nach dem Motto wir können das auch kostenpflichtig reparieren?
 
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Das Problem ist, das vermehrt sogenannte Händler ohne technisches Hintergundwissen über das eigene Sortiment nur das BGB anwenden.
Der Kunde sollte sich bewusst sein, wie er das Gerät gehandhabt sein und ob daraus ein Gewährleistungsanspruch möglich.
Der Händler mit einer Fachwerkstatt könnte es problemlos nachweisen, indem das Gerät geöffnet wird und so der Gewährleistunsganspruch bewilligt oder abgelehnt wird.

In vielen Fällen reicht sogar die langjährige Erfahrung des Reklamationsbearbeiters beim Eingang mit einfacher Prüfung aus.

Sollte der Kunde tatsächlich durch Eigenverschulden das Gerät kaputt gemacht haben, könnte das direkt bei der Reklamation und weiterer Prüfung mit den zu erwartenden Kosten vom Kunden unterschrieben werden. So sichert sich der Händler vor unseriösen Kunden ab und der Kunde muss vor einer unberechtigten Reklamation seinen Verstand einschalten.

Eine ganz simple Sache zu Schaltvorgängen. Wieviele Schaltungen sollte ein Taster wohl halten? Da sind problemlos 20000 Schaltungen möglich und die dahinterstehende Elektronik sollte das auch können.
Kratzer im weichen Alu oder Kunststoff sind normaler Gebrauch, wenn auch noch für Hosentaschennutzung ausgelegt. Auch einen normalen Sturz sollte jedes gute Smartphone abkönnen, was schon Mobiltelefone abkonnten. Das wird bei den Herstellern auch mit Falltests getestet, damit sie überhaupt ein Gebrauchsgerät über einen Zeitraum verkaufen können und bei Reklamationen wissen, was unter Garantie und Selbstverschulden fällt. Auch finden normalerweise Qualitätsprüfungen statt um den Fertigungsprzess zu verbessern. Wenn die Produkte aber auf tolles Design ohne wirklichen Gebrauchsnutzen hin ausgelegt sind, dann sollte der Hersteller für seinen Schrott auch haften und dahinter stehen, wenn es auch die Werbung so vermittelt.

Was der O² als Ablehnungsgrund für eine Gewährleistung laut deiner Angabe angibt ist völlig aus der Luft gezaubert und entbehrt jeglicher Produktnutzung. Es gibt ja genug Produkte, die sogar lackiert sind.
Auf so einer Grundlage könnte man garnichts mehr verkaufen.

Lädt und schaltet sich das Gerät überhaupt bei Netzadaptereinsatz ein?
Das ist mit der erste Punkt, der bei einer Reklamation geprüft wird.

Sonst helfen detailreiche Makrobilder.
 
Word!

Im Übrigen können wir natürlich auch gern die Schritte erörtern, die notwendig sind, wenn man einen Anwalt der Kosten wegen scheut. Man sollte sich natürlich bewusst machen, dass bei guten Chancen der Anwalt wiederum ruhig riskiert werden kann, da er sich seine Kosten wahrscheinlich beim Gegner holen kann. Und das gönne ich dem Anwalt einfach :D

Aber wer dieses zusätzliche Kostenrisiko eben nicht eingehen möchte, soll es halt lieber ohne Anwalt versuchen, als gleich gar nichts zu tun.
 
Das Problem mit dem Handy ist dass der Display nicht angeht.

Diese Beschädigung am Gehäuse ist tatsächlich durch einen sturz entstanden, aber dies war vor 2-3 Monaten. Kann es sein dass jetzt nach 3 monaten dadurch der display nichtmehr funzt? Dann wäre es tatsächlich meine schuld.

Aber woher soll man das wissen? Wenn mir o2 beweisen könnte dass DAS die Ursache ist wäre ich zufrieden, aber die wollen nichtmal nachweisen. Sind die nicht in der beweispflicht?
 
Diese "Beweis"pflicht entsteht letztlich erst in einem gerichtlichen Verfahren. Bis dahin ist alles von allen Seiten, auch von deiner, doch nur Geplänkel. Und in gewissem Sinne treten sie den Beweis sogar an: außer die Vermutung selbst zu widerlegen ist es ja auch möglich, die Vermutungswirkung des § 476 BGB selbst in Frage zu stellen, indem erklärt wird, die Art des Mangels ist mit der Vermutungswirkung unvereinbar.
 
Bei dieser Sachlage und einem nicht von Dir bestrittenen Sturz, falls Du bei dieser Aussage bleibst und der Händler davon weiß, kannst Du Gewährleistung vergessen. Selbst wenn es anders wäre und der Händler "nur" wegen einiger Kratzer die Gewährleistung ablehnte, dann hast Du dennoch schlechte Karten; der Händler handelte dann zwar unrechtmässig, aber Dein Recht ggfls. juristisch durchzusetzen kannst Du ebenfalls vergessen bei diesem geringen Streitwert (auch wenn es für Dich viel Geld ist - für ein Gerichtsverfahren ist eine dertartiger Betrag einfach lächerlich und es stünde in keiner Weise Aufwand und Erfolgsaussichten in einem auch nur irgendwie gearteten vernünftigen Verhältnis).

Ich würde Dir vorschlagen, setze Dich mit dem Kundendienst des Herstellers in Verbindung und versuchen die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen.
 
Naja, in erster Instanz geht das übers Bezirksgericht (bzw. das Pendant in D dazu) und sollte jetzt nicht der große Aufwand sein. Geht der Händler durch alle Instanzen siehts das natürlich anders aus.

Wie gesagt, ich würds beim Konsumentenschutz/Verbraucherschutz versuchen (Hier ein Bsp über ein 99€ Handy http://www.konsument.at/gewährleistung?pn=14)
 
Wenn Du ohne Anwalt vor Gericht gehst, hast Du nur gute Chancen, wenn Du rechtlich ziemlich gewift bist und Dich juristisch auskennst ! Wer ist das schon als Normalbürger; nimmst Du einen Anwalt, dann wird es auch schon in der ersten Instanz teuer, falls Du Dich trotzdem nicht durchsetzen kannst und keine Rechtsschutzversicherung hast - nur mit einer solchen würde die Rechtsverfolgung einigermassen Sinn machen - oder, falls Du noch kein eigenes Einkommen hast, könntest Du auch eventuell Prozesskostenhilfe beantragen.

Und was Deinen Link betrifft, hast Du dort ja wohl selbst mitbekommen:

"Fazit: Ein Fall für Gewährleistung - leider vor Gericht. Leider - da Prozesskosten und Aufwand in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen: ein zweijähriger, teurer Gerichtsstreit für ein Handy um 99 Euro."



Verstehe weiterhin nicht, wieso Du nicht versuchst, die Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen, und warum Du hier im Threat auf entsprechende Vorschläge überhaupt nicht reagierst ?!
 
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de la Cruz schrieb:
Verstehe weiterhin nicht, wieso Du nicht versuchst, die Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen, und warum Du hier im Threat auf entsprechende Vorschläge überhaupt nicht reagierst ?!

Wo meinst du, wo sich das Gerät gerade befindet? Dreimal darfst du raten, bei einer HERSTELLER-Werkstatt, die nicht die Gewährleistung ablehnt, sondern die Garantie. In Folgedessen lehnt O2 die Gewährleistung auch ab

Oder glaubst du, dass der O2 eigene Werkstätte hat.....
 
hallo7 schrieb:
Naja, in erster Instanz geht das übers Bezirksgericht (bzw. das Pendant in D dazu) und sollte jetzt nicht der große Aufwand sein. Geht der Händler durch alle Instanzen siehts das natürlich anders aus.
Bei diesem geringen Streitwert gibt es nur die 1. Instanz. Berufungsverfahren sind da nicht möglich !
Ribery88 schrieb:
Wo meinst du, wo sich das Gerät gerade befindet? Dreimal darfst du raten, bei einer HERSTELLER-Werkstatt, die nicht die Gewährleistung ablehnt, sondern die Garantie. In Folgedessen lehnt O2 die Gewährleistung auch ab Oder glaubst du, dass der O2 eigene Werkstätte hat.....
Da musst Du mehr wissen, als der Rest der Welt ! Bislang war hier weder von der Inanspruchnahme der Garantie in diesem Falle noch, davon die Rede, dass sich das Gerät bereits beim Hersteller befindet und der die Garantie abgelehnt hätte. O2 braucht im übrigen überhaupt keine eigenen Werkstätten, um die Gewährleistung abzulehnen, obwohl es für diesen Fall völlig irrelevant wäre, ob O2 eigene Werkstätten hat oder nicht; jedenfalls könnte eine Herstellerwerkstatt nur über die Garantieansprüche entscheiden und nicht über die Gewährleistungsansprüche, ob die bestehen ode nicht ! O2 kann ggfls. auch über seine Gewährleistungsansprüche ohne das fachliche Know How der Herstellwerkstatt selbst zum Beispiel per Ausgenschein entscheiden - deshalb gibt es auch immer mehr solche Ablehnungen nur wegen einiger Kratzer an Gehäuse oder Display; oder O2 könnte für seine Gewährleistungsansprüche auch einen Dritten, also eine herstellerunabhängige Vertragswerkstatt beauftragen. Da Du aus den bislang hier vorliegenden Informationen das alles nicht wissen kannst, was Du hier behauptest bzw. mutmaßst, bleibe ich dabei, dass das Handy erst einmal vom Käufer unmittelbar an den Hersteller geschickt werden sollte ohne den Umweg über den Händler und dort sollten eben die Garantieansprüche überhaupt erst einmal geltend gemacht werden.
 
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