ebay...gebühren komplett obwohl nicht verkauft !

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HOT6BOY

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habe gerade eine auktion beendet ... vorzeitig ...auf einmal sehe ich 30 eus gebühren obwohl der artikel nicht verkauft ist ! was geht ?

is doch nicht normal !
 
Doch... Seit Mai werden bei vorzeitig beendeten Auktionen die Gebühren fällig, die beim Verkauf anfallen würden:

http://news.ebay.de/showitem&id=1858

Das kam auch als Info an alle Mitglieder/Verkäufer... Lesen die Leute nie diese Mails?

Gruß

Micha
 
das habe ich jetz zweimal gemacht...bin schon bei 54 eus für nix


naja... wars letzte mal... muss ich wohl trick 17 anwenden beim nächsten mal um das zu umgehen
 
ehm nein die nehmen dir nur deine tricks das du dafür bezahlst wenn nicht genug kommt gleich beenden ist doch dein trick der kostet halt jetzt damit man das nicht macht. ich finds gut
 
Ich finde es auch gut, dass das jetzt endlich so gemacht wird. Ich muß doch als Verkäufer wissen, ob ich den Artikel nun wirklich verkaufen will oder nicht! Eigentlich sind die 30€, die jetzt verlangt werden, noch viel zu wenig!...und jeder Verkäufer hat die Option das Mindestgebot zu nutzen. Als Käufer kommt man sich ziemlich Vera... vor, wenn der Artikel auf den man geboten hat plötzlich nicht mehr vorhanden ist! Gruß nicknackman1
 
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Ich versuch auch so wenig wie möglich bei eBay zu verkaufen, finde deren Gebühr von 9% schon sehr heftig, n bisschen was abgeben für die Plattform ist ja okay, aber wenn ich was für 300€ verkaufe und dann fast 30€ abdrücken muss, ist das schon frech, 2% hättens auch getan.
Zum Glück gibts ja hier im Forum den Marktplatz und eBay Kleinanzeigen.
 
Diese ganze Regelung, dass nun ständig der Verkäufer der Dumme ist nervt mal so richtig. Meine Güte wenn eine Auktion zurückgezogen wird, da soll der geneigte Bieter halt auf eine andere Auktion bieten. Ist ja nicht so, als wenn wir nicht in einer Überflüssgesellschaft leben, in der es keine Alternativen gibt. Im Gegenteil, wir werden doch von allen Seiten mit Konsum zugeschissen. Ich bin schwer für die Lösung, dass eine Auktion erst dann rechtsverbindlich ist, wenn diese auch ordnungsgemäß komplett ausläuft, und der Käufer das Geld bereits überwiesen hat. Alles andere ist völliger Blödsinn. Dann sitzen die ganzen Idioten nicht mehr Abends vor dem PC und bieten massenhaft auf 1 € Auktionen um Reibach aus Nichts zu machen!
 
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solche Verkäufer sind doch kein Problem: gibt ja mittlerweilen genug Urteile ;p 1 € bieten und somit hast du ein rechtsbindendes Geschäft, beendet nun der Verkäufer kannst du einklagen ;p

Lösung, dass eine Auktion erst dann rechtsverbindlich ist, wenn diese auch ordnungsgemäß komplett ausläuft, und der Käufer das Geld bereits überwiesen hat. Alles andere ist völliger Blödsinn. Dann sitzen die ganzen Idioten nicht mehr Abends vor dem PC und bieten massenhaft auf 1 € Auktionen um Reibach aus Nichts zu machen!

Es sind solche Verkäufer die keinen Mindestpreis machen um die Kosten zu sparen! Wenn dir eine Auktion halt nicht passt, dann verkaufe nicht in einer Auktion! Wenn du zu geizig für den Mindestpreis bist ist das eben dein Risiko!
 
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nschlichtmann schrieb:
Diese ganze Regelung, dass nun ständig der Verkäufer der Dumme ist nervt mal so richtig. Meine Güte wenn eine Auktion zurückgezogen wird, da soll der geneigte Bieter halt auf eine andere Auktion bieten. Ist ja nicht so, als wenn wir nicht in einer Überflüssgesellschaft leben, in der es keine Alternativen gibt. Im Gegenteil, wir werden doch von allen Seiten mit Konsum zugeschissen. Ich bin schwer für die Lösung, dass eine Auktion erst dann rechtsverbindlich ist, wenn diese auch ordnungsgemäß komplett ausläuft, und der Käufer das Geld bereits überwiesen hat. Alles andere ist völliger Blödsinn. Dann sitzen die ganzen Idioten nicht mehr Abends vor dem PC und bieten massenhaft auf 1 € Auktionen um Reibach aus Nichts zu machen!


Und aus genau diesem Grunde, weil es genügend uneinsichtige Leute wie dich gibt, wurde das eingeführt.

- du kannst einen Mindestpreis setzen
- du kannst den Startpreis setzen

machst du nicht, du verarschst lieber die ehrlichen Leute, die auf deine Waren bieten
 
BernardSheyan schrieb:
machst du nicht, du verarschst lieber die ehrlichen Leute, die auf deine Waren bieten

Wer wird denn wo verarscht? Und wie definierst du verarscht? Wird also jeder dauernd massenhaft verarscht, wenn Media Markt und Konsorten wieder Angebote raushauen, die sie aufgrund gewollter Verknappung nicht lange einhalten, nur um die Konsumenten in die Märkte zu bringen?

Wir reden hier nicht davon, dass der Käufer um seine Ware gebracht wird, und einen tatsächlichen monetären Schaden davon trägt, sondern das er einen Klick! gemacht hat, und dafür dann Anspruch auf Schadenersatz hat. Das ist völliger Blödsinn, und diese Gesetzeslage muss dringend geändert werden. Es geht hier nämlich nicht um den ehrlichen Käufer, und den gewillten Verkäufer, sondern um die Betrüger, die genau dieses System ausnutzen.
 
die gebühr wird nur fällig wenn gebote schon drauf waren und daraus ergibt sich die gebühr, heisst auf deutsch einer kann jetzt die ware fordern ODER er hat es selbst hochgeboten weil mindestpreis ja doof ist und damit sich selbst ins knie geschossen ich vermute letzteres und damit hat eaby recht und er muss halt richtig verkaufen lerne ohne solche praktiken oder es wird teuer für ihn.
 
nschlichtmann schrieb:
Wer wird denn wo verarscht? Und wie definierst du verarscht? Wird also jeder dauernd massenhaft verarscht, wenn Media Markt und Konsorten wieder Angebote raushauen, die sie aufgrund gewollter Verknappung nicht lange einhalten, nur um die Konsumenten in die Märkte zu bringen?

Wir reden hier nicht davon, dass der Käufer um seine Ware gebracht wird, und einen tatsächlichen monetären Schaden davon trägt, sondern das er einen Klick! gemacht hat, und dafür dann Anspruch auf Schadenersatz hat. Das ist völliger Blödsinn, und diese Gesetzeslage muss dringend geändert werden. Es geht hier nämlich nicht um den ehrlichen Käufer, und den gewillten Verkäufer, sondern um die Betrüger, die genau dieses System ausnutzen.
Es ist doch wohl unbestreitbar das die meisten Auktionen gecancelt werden, weil die Verkäufer
a) nicht den erreichten Verkaufspreis erreicht haben und zu geizig sind die Gebühr für den Mindestpreis zu tragen
b) die Ware außerhalb von ebay bereits verkauft wurde....

Was meinst du was eine Auktion darstellt? Wenn du bei einer richtigen Auktion auf einen Picasso mitbietest im Wert von Millionen und du der einzige Bieter bist mit 1€ dann wirst du wohl auch auf die Harausgabe pochen, oder?
Oder ist das nur mal wieder so eine einseitige Sache, je nachdem ob du im Vor- oder Nachteil bist? :rolleyes:
Mir wurden schon bei ebay Auktionen Geschichten erzählt... die lächerlichste Variante war wohl diese das der Hund des Nachbarn die Ware zerkaut haben soll... :freak: Also

Allein dein Vergleich zu einem Angebot bei MM und der Bezug auf eine Auktion(!) ist schlichtweg falsch.
 
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Ich verstehe das Problem mit Gebühr und Mindestpreis irgendwie nicht... Man kann doch den Startpreis so hoch ansetzen, wie man möchte und zahlt fürs Einstellen keine Gebühr - die fällt doch nur in Form der Verkaufsprovision an (es sei denn, man nutzt irgendwelche Sonderfunktionen). Da nehme ich meinen Mindestpreis als Startgebot und gut. Dann muss ich mich am Ende nicht ärgern, weils zu billig war und wenn nix verkauft wird, dann kostet es auch keine Gebühren.

Gruß

Micha
 
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nschlichtmann schrieb:
Wer wird denn wo verarscht?

Jeder, der im guten Glauben daran, dass du deine Ware versteigern möchtest darauf geboten hat. Ist dem Herrn Anbieter der abzusehende, erzielte Preis nicht angenehm, wird einfach beendet, und das obwohl er nur zu faul oder zu doof (je nachdem was individuell zutrifft) war um die angebotenen Instrumente zu nutzen, um einen zu niedrigen Preis zu verhindern, oder er wwollte mit dem 1€-Startpreis ohne Mindestpreis einfach nur Leute anlocken.

nschlichtmann schrieb:
Wir reden hier nicht davon, dass der Käufer um seine Ware gebracht wird, und einen tatsächlichen monetären Schaden davon trägt, sondern das er einen Klick! gemacht hat, und dafür dann Anspruch auf Schadenersatz hat. Das ist völliger Blödsinn, und diese Gesetzeslage muss dringend geändert werden. Es geht hier nämlich nicht um den ehrlichen Käufer, und den gewillten Verkäufer, sondern um die Betrüger, die genau dieses System ausnutzen.

Doch, genau davon reden wir. Denn nun ist der potentielle Käufer gezwungen die Ware woanders oder gar neu zu einem höheren Preis zukaufen, und genau damit ist ihm ein Schaden entstanden.
Und ja, die Gesetzeslage muss geändert werden um so ein Verhalten effektiv zu verhindern. Ich denke da an einen Ausschluss von Online-Verkaufsplattformen oder noch besser, man muss dann dem potentiellen Käufer die gleiche Ware zu dem Preis anbieten, den er geboten hat, egal wie der Herr Verkäufer das macht.
 
Dazu fällt mir doch glatt die Geschichte eines Freundes ein.

Er hat vor 3 Wochen eine nagelneues Samsung S5 bei eBay ersteigert für 234€ ...
Der Verkäufer meldet sich nachdem er das Geld erhalten hat bei Ihm und meinte:
Es sei ihm runter gefallen und nun kaputt ... natürlich bekommt er das Geld wieder.

Aber es ist echt nicht mehr schön bei eBay Sachen zu kaufen ... ständig abgebrochene Auktionen usw. ...
Naja - so ist das nunmal ...
 
Es besteht ja auch die Möglichkeit bei den ebay-Kleinanzeigen ein Inserat zu setzen, aber man könnte ja noch mehr bekommen, wenn man es versteigert. Haut das nicht hin, dann wird die Sache einfach beendet - und alle Bieter schauen in die Röhre
 
PiPaPa schrieb:
Mir wurden schon bei ebay Auktionen Geschichten erzählt... die lächerlichste Variante war wohl diese das der Hund des Nachbarn die Ware zerkaut haben soll...

Und hat dich das jetzt zu einem anderen Menschen gemacht? Hast du dadurch Vermögen verloren? Wurdest du in deiner körperlichen oder seelischen Leistungsfähigkeit eingeschränkt? Erkläre mir mit normalem Menschenverstand, was rechtfertigt deiner Meinung nach eine Schadenersatzforderung über eine Sache, die niemals in deinem Besitz war, sich vielleicht auch niemals in deinem Besitz befinden wird und nur dadurch legitmiert wird, dass diese Sache vielleicht (es ist ja immer noch eine Auktion) sich mal in deinem Besitz befunden hätte. Das ist lächerlich und absurd.

BernardSheyan schrieb:
Jeder, der im guten Glauben daran, dass du deine Ware versteigern möchtest darauf geboten hat. Ist dem Herrn Anbieter der abzusehende, erzielte Preis nicht angenehm, wird einfach beendet, und das obwohl er nur zu faul oder zu doof (je nachdem was individuell zutrifft) war um die angebotenen Instrumente zu nutzen, um einen zu niedrigen Preis zu verhindern, oder er wwollte mit dem 1€-Startpreis ohne Mindestpreis einfach nur Leute anlocken.

Ich glaube nicht, dass dieses Verhalten auf den Großteil der Verkäufer zutrifft. Schwarze Schafe gibt es natürlich auch dort, genauso wie es bei den Käufern schwarze Schafe gibt. Bestraft wird aber letzendlich nur der Verkäufer, die schwarzen Schafe der Käufer nutzen das System fleißig weiter aus.


BernardSheyan schrieb:
Doch, genau davon reden wir. Denn nun ist der potentielle Käufer gezwungen die Ware woanders oder gar neu zu einem höheren Preis zukaufen, und genau damit ist ihm ein Schaden entstanden.
Und ja, die Gesetzeslage muss geändert werden um so ein Verhalten effektiv zu verhindern. Ich denke da an einen Ausschluss von Online-Verkaufsplattformen oder noch besser, man muss dann dem potentiellen Käufer die gleiche Ware zu dem Preis anbieten, den er geboten hat, egal wie der Herr Verkäufer das macht.

Der Käufer wird zu überhaupt nichts "gezwungen". Er "kann" sich nun die Ware woanders besorgen, oder es auch lassen. Dadurch entsteht doch kein Schaden. Diese Gesetzeslage spiegelt die Ausuferung unser maßlosen Konsumgesellschaft wider, in der jeder klagen kann, wenn er nich den Lutscher bekommt, den er will.
 
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