Frau auf Abofalle reingefallen

Man will die Leute hinhalten um dann am Ende zu sagen, dass die Widerrufsfrist vorbei ist.
Siehe Post #11
Die können aber viel erzählen, nur ist es nicht Rechtens. Und das Geld kann man zurückbuchen lassen.
 
werkam schrieb:
Die können aber viel erzählen, nur ist es nicht Rechtens.

So ist es. Die Widerrufsfrist beginnt wie gesagt erst ab dem Tag des schriftlichen Zugangs der Widerrufsbelehrung. Alles andere ist seit über 10 Jahren veraltete Rechtsprechung.

WhiteShark schrieb:
... Und man kann auch ohne SEPA Mandat abbuchen. Normale Lastschrift eben.
Sonst wäre online bestellen und lastschrift nicht möglich.

Wie gesagt gibt es für Online-Shops bestimmte Toleranz-Regeln. Eigentlich bräuchte auch ein Online-Shop eine händische Unterschrift des Kunden, die ein wirksames Lastschriftmandat gemäß SEPA vorschreibt. Allerdings tolerieren manche Banken Einzüge von Kundenkonten auch ohne SEPA-Mandat. Die BaFIN toleriert dies und sanktioniert diese Vorgehensweise nicht. Es kann jedoch bezweifelt werden, ob es eine Rechtsgrundlage für eine Abbuchung ohne Mandat gibt.
 
Ohne Kundennummer nehmen die ja kein Widerruf an.
Ich kann ja ein Schreiben dort hin schicken aber die wollen ja immer schön eine Kundennummer haben.
Und soweit ich gelesen habe soll sowas ja auch erst verstreichen wenn man die möglichkeit hatte zu widerrufen d.H erst wenn das schreiben eingegangen ist ab da zählt das mit den 14 tagen
 
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So ist es. Wichtig ist nur, dass ihr die Leistung nicht in Anspruch nehmt. Sonst verfällt die Möglichkeit zum Widerruf.
 
Dann Deiner Bank sagen das keine Abbuchungen der Firma mehr angenommen werden dürfen und dann geht auch nichts mehr davon runter.

Hast du da Erfahrung? Welche Banken bieten diesen Service? Pflicht ist es jedenfalls nicht.
 
Deliberation schrieb:
So ist es. Wichtig ist nur, dass ihr die Leistung nicht in Anspruch nehmt. Sonst verfällt die Möglichkeit zum Widerruf.

Das ist wieder so ein Trick. Hatte sowas auch mal. Nur hab ich telefonisch nichts abgeschlossen, sondern wollte erstmal Infomaterial.
Statt Infomaterial kam dann aber nur die Bestätigung meiner Bestellung...
Nach meinem Widerspruch meinten die auch das ich ja bereits bei der ersten Ziehung dabei gewesen wäre und somit zahlen müsste.
Hab denen natürlich nichts gezahlt und den von mir unterschriebenen Vertrag verlangt. Irgendwann gaben die Ruhe und haben nicht mal ein Inkasso eingeschaltet.

Aus diesem Grund würde ich den Widerruf sofort hinschicken. Das geht auch ohne Kundenummer, schließlich können die das anhand der Adressdaten ohne weiteres abgleichen.
 
Das habe ich dazu gefunden ich weiß nicht einmal ob es zu 100% der Verlag ist meine Frau sagte nur was von Heinrich Bauer Verlag aus Hamburg.
http://www.recht-finanzen.de/faq/40...endigung-vom-bauer-verlag-abo-zu-beachten-hat



Ich habe jetzt folgendes schreiben verfasst:


Widerruf des Abschlusses des Bauer Verlag-Vertrags


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen Vertrag der Telefonisch zwischen mir und ihnen geschlossen wurde.
Des weiteren bitte ich sie darum meine Persönlichen Daten zu löschen unter anderem Telefonnummer,Kontodaten,Adresse und meinen Namen.
Anhand meiner genannten Daten (Adresse,Name und Stadt) wird es ohne Kundennummer oder Vertragsnummer möglich sein den Widerruf anzuerkennen.

Sollte ich keine Bestätigung oder sonstige Schreiben ihrerseits erhalten sehe ich den Widerruf als akzeptiert.



Mit freundlichen Gruß



Kann ich das so absenden ?
 
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Ich würde da keine falschen Signale setzen: Auf die Anerkennung des Widerrufs bist du nicht angewiesen - die steht ja nicht im Belieben des Empfängers. Entweder ein objektiver Dritter kann mit den im Widerrufsschreiben angegebenen Daten die zu widerrufende Erklärung zuordnen oder eben nicht.

Dazu, um das noch gewissen Standards anzupassen, könnte man an vorderer Stelle die Anfechtung des Vertrags erklären, soweit nur vorgeblich der "Vertrag" keine Kosten verursachen sollte; und an allererster Stelle das Bestehen eines solchen (kostenpflichtigen) Vertrages überhaupt bestreiten. Und nachrangig die rein vorsorgliche Kündigung.

Also kurz so: "Hiermit bestreite ich das Bestehen eines Vertrages. Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Vertragserklärung. Vorsorglich kündige ich."

Wie gesagt, so nur der Vollständigkeit halber. Wichtiger sind die praktischen Dinge: Keine Unsicherheit (Bitten um Anerkennung..) andeuten und beweissicher zustellen. Unter anderem ist hierfür denkbar, neben postalischen oder gefaxten Wegen eine Mail dreimal und in Kopie an eine andere eigene Adresse zu senden. Kommt die Mail dreimal bei der eigenen Adresse an, hat es der Gegner schon sehr schwer, wenn er behaupten will, nichts erhalten zu haben.
 
Hm... den Fall der Täuschung oder des Irrtums sehe ich hier nicht, kann man aber vorsorglich machen.

Ich würde auch zu einer Umformulierung raten, hier ein Vorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am [Datum] wurde ich unter dem Vorwand eines Gewinnspiels telefonisch kontaktiert. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde mir ein Abonnement der Zeitschrift "Welt der Wunder" Ihres Hauses angeboten, das ich jedoch nicht beziehen möchte.

Deshalb erkläre ich Ihnen hiermit vorsorglich den Widerruf meiner vermeintlichen Willenserklärung, und fechte rein vorsorglich den Vertrag wegen Irrtums und wegen Täuschung an. Ebenso rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.

Ich bitte Sie um Stornierung Ihrer Forderungen.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, Auskunft nach § 34 BDSG über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben? Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen.

Bitte geben Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens eine schriftliche Bestätigung, dass Sie keine weiteren Forderungen mehr an mich stellen und dass meine Daten gemäß BGB gelöscht wurden.

Name und Unterschrift der Ehefrau

Verbesserungsvorschläge?

Das mit der Auskunft nach BDSG hat folgenden Grund: meist sind nicht die Verlage die Wurzel des Übels, d.h. die Adressen werden zu Marketingzwecken von Dienstleistern gespeichert und eingesetzt. Der Verlag bucht dann die Dienstleistung bzw. bekommt nur die Adressen nach Neukundenaquise. Durch die Frage nach dem Ersterheber kommt man an die Speichernde Firma, der man dann ein Schreiben mit Aufforderung zur Löschung der Daten bei eben dieser Firma, jedoch auch bei allen Kunden (aka Dritten) schicken kann. Damit verhindert man zukünftige Kontaktaufnahmen bzw. hat ein Rechtsmittel gegen diese.
 
Hast schon recht: Streng genommen "wissen" wir ja noch gar nicht, "dass"(/ob) über die Kostenpflicht getäuscht wurde^^ Vllt ist es diesmal ja wirklich kostenlos, ganz vllt..
 
Ich glaube wenn sie die Kontodaten haben wollen wird es mit sicherheit nicht Kostenlos sein.
Das schreiben finde ich sehr gut formuliert ich denke ich werde das nehmen.
Angeblich soll meine Frau ja auch was zum Ausfüllen bekommen um dann erst zu bestätigen das sie das Abo haben möchte bei dem zweiten Telefonat hörte sich das aber schon wieder ganz anders an.
 
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die masche mit dem "sie bekommen den Vetrag zugeschickt, bis dahin haben sie noch keine kosten" haben die schon vor 15 Jahren abgezogen.
hab da als schüler mal gejobbt, nach nem halben tag hab ich geschmissen (mein headset in richtung des Chefs " das ist mir hier zu asozial" waren meine worte)

lotto-team-düsseldorf hieß die bude damals aber ist der gleiche scheiß.

(normalerweise gehen die eher auf rentner und naja - minderbemittelte... sensibilisier deine frau da mal ein bisschen - aber ohne sie zu maßregeln - sie kommt sich auch so schon doof genug vor darauf reingefallen zu sein.)
 
Sie kommt sich sehr doof vor momentan , aber sie hat mir auch gesagt sie wurde so voll gelabert das sie überhaupt nicht mehr nachgedacht hat.
Ich habe das schreiben jetzt eingeschickt.
 
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Das passiert schneller, als man denkt. Mit "doof" hat das nichts zu tun. Da gibt's Leute, die labern dir ein Loch in den Sack und ziehen alle Register.

Ist also kein Grund, jemanden rundzumachen.
 
das mit dem Anwalt ist auch quatsch kostet nur unnötig Geld ,
da es eine Rechtsgrundlage gibt, würde ich bei der Polizei Anzeige Erstatten falls was vom Konto abgebucht wird und mir eine Neue Konto Nummer geben lassen und der Frau diese nicht sagen .
 
Hallo
Montrey87 schrieb:
Widerruf des Abschlusses des Bauer Verlag-Vertrags


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen Vertrag der Telefonisch zwischen mir und ihnen geschlossen wurde.
Das würde ich so nicht abschicken, du bestätigst damit einen Vertrag mit denen zu haben und ich würde denen das nicht bestätigen, ich würde maximal die Bestellabsicht widerrufen.
Ich würde auch den Verlag weglassen wenn du nicht sicher bist das es der richtige ist, wenn das ein anderer Verlag ist fühlen die sich nicht angesprochen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Montrey87 schrieb:
Ja sie hatte mal an einem Gewinnspiel teilgenommen ich denke daher haben sie unser Telefonnummer weil sie eigentl Geheim ist.

Also entweder ihr gebt eure Rufnummer (zum Beispiel bei Gewinnspielen) an Dritte weiter oder sie ist geheim. Beides gleichzeitig geht nicht.
Ergänzung ()

Deliberation schrieb:
Seit Umstellung auf SEPA kann man ungenehmigte Abbuchungen bis zu acht Wochen zurückbuchen

Ich wurde irgendwas um 2001 rum mit der gleichen Masche angerufen. Habe damals bewußt meine Kontodaten angegeben und das Geld nach 6 Wochen (laut Postbank wären 8 Wochen möglich gewesen) zurück buchen lassen. Das hat mit SEPA also herzlich wenig zu tun.

War übrigens lustig damals. Drei Rechtsanwälte und drei Inkassobüros haben mir abwechselnd mit dem bösen Blick gedroht wenn ich den nicht zustande gekommenen Vertrag nicht einhalte. Ich hab die Schreiben ignoriert, nach einem Jahr war Ruhe.

Reagiert hätte ich bei einem Schreiben vom Gericht (Pfändung). Aber die halbseidenen Abzocker kennen ihre Grenzen sehr genau und hätten dort erklären müssen was sie von mir haben - nichts.
 
"Der Verbraucher bekommt außerdem mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die telefonisch abgeschlossen wurden. Auch Verträge über den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie Lotterie-Dienstleistungen können nun – anders als zuvor – widerrufen werden"

Hast auch alles richtig gemacht, aber bitte flipp nicht das nächste mal aus wenn jemand mal anruft.
Der Mitarbeiter am anderem Ende kann wenig dafür, es ist sein Job und er ist nicht der Geschäftsführer.

PS: Ein einfaches " Kein Interesse" und das klar und deutlich schreckt 90 % aller Telefonverkäufer ab.

und bitte keine Illusionen, deine Daten werden niemals gelöscht.
die sind zu wertvoll auch wenn du das schriftlich möchtest, es wird einfach nicht passieren.
 
Kenneth Coldy schrieb:
Also entweder ihr gebt eure Rufnummer (zum Beispiel bei Gewinnspielen) an Dritte weiter oder sie ist geheim. Beides gleichzeitig geht nicht.
Unter einer Geheimnummer versteht man das diese nicht im Telefonbuch auftaucht.

Der Mitarbeiter am anderem Ende kann wenig dafür, es ist sein Job und er ist nicht der Geschäftsführer.
Natürlich kann der was dafür. Der Mitarbeiter zockt die Leute ab die er anruft ab. Und das ganz bewusst.
 
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