Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat

Irgendeiner muß ja auf dich aufpassen und dich zurechtweisen.
Die Mods können ja nicht überall sein.

€:
Oh, sind sie doch^^
 
Ja, genug im Offtopic gewühlt. Auch wenn der TE sich nicht meldet, brauchen wir dennoch keine Facebook Metadiskussion.
 
Moin Moin,

Hatte heute meinen "Gütetermin" vor Gericht.

Die Kurzfassung:
Mein AG hat die fristlose Kündigung zurückgenommen und in eine fristgerechte betriebliche Kündigung umgewandelt. Mit der Folge, dass mein Arbeitsverhältnis nun zum 31.08.15 endete und der AG knappe 10 Wochen Gehalt (+Urlaubsausgleich) nachzahlen muss.


Die etwas längere Fassung:
Der AG trat ohne anwaltlichen Beistand auf. Der Richter öffnete die Verhandlung und mein AG hat angefangen. Seine Story war folgende (in Kurzform):

"Viele unserer MA wollen zur Kieler Woche Urlaub haben. Das können wir nicht erfüllen, also wird sich Urlaub erschlichen. In diesen Fällen bemühe ich gerne die sozialen Netzwerke und fand diesen Post (Post's von FB wurden ausgedruckt und mitgebracht)."

Er sah es also so wie es mir gedacht habe und es hier im Thread auch schon beschrieben wurde.
Dann war mein Anwalt dran und ging erstmal gut auf ihn los :D

"Ein Urlaubsantrag wurde nicht versucht einzureichen und auch der Tag an dem dieser musikalische Auftritt war, war für meinen Mandaten ein dienstfreier Tag. Die Krankschreibung erfolgte aufgrund psychischer Probleme, was der behandelnde Arzt bei Vorladung bestätigen würde. Auf Nachfrage meines Mandanten bei seinem Arzt wurde grünes Licht für den musikalischen Ausgleich eingeholt.

Der Richter hat dann meinem AG die Möglichkeiten aufgezeigt die er hat.
1. Eine Wiedereinstellung macht keinen Sinn weswegen man sich hier auf einen Vergleich einigen sollte.
2. Kommt keine Einigung zustande, wird der Arzt geladen und von seiner ärztlichen Beurteilung hängt dann die Entscheidung des Gerichts ab.
(Mit anderen Worten so oder so, mein AG kommt mit seiner Argumentation nicht weit)
Das Wort Abfindung ging durch den Raum worauf mein AG gleich klar stellte, dass er keine Abfindung zahlen wird.
Wir gingen raus und mein Anwalt zeigte mir 2 Möglichkeiten:
Entweder wir einigen uns jetzt auf einen späteren Kündigungstermin (geben somit also dem Kind "Abfindung" einfach einen anderen Namen) (Nebenbei: Kündigungsfrist wären 4 Wochen gewesen somit also der 20.07.15) oder wir laden den Arzt und hören was er sagt. Das ganze wird sich dann noch ca. 2-3 Monate ziehen und man kann dann ca. 4-5 Monate Gehaltsnachzahlung einfordern, da der Arzt seine Diagnose hier bekräftigen wird.
Mein Anwalt unterbreitete also o.g. Vorschlag und mein AG nahm an.
Ohne ein "Hallo" oder "Tschüß" in meine Richtung zog er ziemlich angepisst von Dannen.

Da meine primäre Intention war und ist, meinem AG klar zu machen, dass diese fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist, habe ich mich also auf einen Vergleich eingelassen und somit das Ganze auch heute abgehakt. Das Geld war für mich nebensächlich. Mir ging es hier eher ums Prinzip. Somit habe ich alles erreicht was ich wollte und erspare mir ein weiteres Treffen mit meinem Chef.

Auch wenn es hier um kein Vermögen geht sonder wir hier von Geldern im oberen 3-stelligen Bereich reden, war es mir wichtig ein Statement zu setzen und das ist mir gelungen.

An dieser Stelle auch nochmal vielen Dank für die Hilfe und die Meinungen hier im Thread und die rege Beteiligung :)


EDIT:

Sorry Leute sehe grade, dass hier schon wild spekuliert wurde. Der Termin vom 14.08. wurde auf den 08.09. verschoben (Umladung). Ich war mir sicher, das hier gepostet zu haben und hatte deswegen hier nicht weiter reingeschaut.
Deshalb nochmal eine Entschuldigung für das späte Update :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Freut mich dass es so ausgegangen ist. Habe auf nichts anderes gehofft. :) Dann können moquai und Fanclub ja den nächsten Thread kapern. :rolleyes:
 
Na da hattest wohl doch keine schlechten Karten :rolleyes:

Freut mich ehrlich für dich. Viel Glück & Erfolg für die Zukunft, lass dich nicht unterkriegen! :king:
 
crashbandicot schrieb:
Dann können moquai und Fanclub ja den nächsten Thread kapern. :rolleyes:
Warum? Erfolg sieht anders aus. Es gab keine Abfindung, nur Lohn und der Job ist weg.

Edit: Aber Sossenbinder ist zufrieden, seine Mitstreiter auch, das ist doch die Hauptsache. :king:
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE hat doch bekommen, was er wollte, Glückwunsch übrigens dazu, da kann nur ein moquai von einem Misserfolg sprechen...
Meinst du nicht auch, dass du langsam genug klugges...prochen hast, deine ewige Besserwisserei fällt auf und nervt dezent.
 
Herzlichen Glückwunsch, schön, dass du es durchgezogen hast :) Vielen Dank für die Rückmeldung! Die Unterstellung, es ginge nur ums Geld, war übrigens nur plakativ zur Verdeutlichung verschiedenster möglicher Umstände der Nichtmeldung - keineswegs persönlich - gemeint.
 
da kann nur ein moquai von einem Misserfolg sprechen...

Da kann nur die deutsche Schulbildung , Themengebiet Ethik, von Misserfolg sprechen.

der AG knappe 10 Wochen Gehalt (+Urlaubsausgleich) nachzahlen muss

kann für einen kleineren Betrieb schon eine ganz schöne Breitseite sein.

Ich finde es unglaublich wie Sossenbinder hier gefeiert wird. Ich bin auch nur ein normaler AN, aber meinem etischen Empfinden nach, wollte hier der TE den AG nur abstrafen.

Herzlichen Glückwunsch für Dein vorbildliches Verhalten ( <- Ironie )
 
Was ist daran falsch für sein Recht gegen Willkür zu kämpfen? Daran ist absolut nichts verwerfliches.
@TE Glückwunsch, du hast hast schließlich auf Basis von in DE geltendem Recht gewonnen und nicht, weil du nen Anwalt hast, der das Recht gebogen hat.
 
Was ist daran falsch für sein Recht gegen Willkür zu kämpfen?

Kommt halt immer drauf an.
Ich möchte mal ein anderes Beispiel bringen:
in dem Betrieb meiner Schwiegermutter arbeiten 2 Azubis.
Azubi 1 ist weiblich, gut aussehend, kann nichts und ist meist unpünktlich
Azubi 2 ist männlich, ist bemüht und fähig leider aber 1-2 mal zu spät gekommen.

Azubi 2 hat nun eine Abmahnung für ein zu spät kommen erhalten ( 3. mal ), Azubi 1 nicht.
Ist im Nachgang sogar wieder zu spät zur Arbeit erschienen.
Absolut Rechtens.
 
Da hast du vllt den Spruch bzgl "Recht haben - Recht bekommen" (ich erwähne das aufgrund deines bedeutungsschwangeren "Absolut Rechtens.") etwas zu pessimistisch verinnerlicht, wie so viele. Die meisten meinen wohl, der Spruch verdeutliche die um sich greifende Ungerechtigkeit. Tatsächlich aber bedeutet es, dass man sein Recht selbst in die Hand nehmen muss. Im Licht deines Beispiels zeigt sich auch noch mehr das Unverständnis für den Spruch: Nur weil Azubi 2 schlecht behandelt wird, ist das noch nicht zwingend eine Ungerechtigkeit - soll er halt drüber stehen, solange die Dinge um ihn herum auswirkungslos bleiben. Wenn er dann wirklich einmal beschwert ist, liegt es ganz bei ihm, dagegen vorzugehen.
 
Wo soll das jetzt Vergleichbar sein?
Dann ist deine Schwiegermutter, oder wer auch immer befugt ist, dass zu machen, jemand der offenbar als Führungskraft ungeeignet ist, weil er Willkür herrschen lässt. Blöd für den Azubi, kein Frage, aber unwahrscheinlich, dass es vor Gericht deswegen landen wird. Davon ab schnall ich persönlich nicht, was am pünktlich Anfangen so schwer sein soll, wenn nicht die Bahn wieder streikt.
Er könnte das der verantwortlichen Person ja kund tun, dass es so nicht fair ist. Was dann passiert steht ja wieder auf einem anderen Blatt. Und da ist es dann mMn verständlich sich nicht zu beschweren.
 
moquai schrieb:
Warum? Erfolg sieht anders aus. Es gabe keine Abfindung, nur Lohn und der Job ist weg.

Mhh du unterstelltest dem TE, dass er nicht mehr postet, weil er nicht bekam was er wollte und du ja recht gehabt habest.

Nun schreibt der TE, er gab Verschiebungen (was ziemlich normal ist meiner persönlichen Erfahrung nach), er hat eindeutig Recht bekommen (die Kündigung wurde als ungültig erklärt und der AG ist auf ein Angebot des Anwaltes des AN eingegangen, sprich, der AN hat diktiert was Sache ist) und du beharrst weiterhin darauf das du Recht hattest? Oo Und in dem Sinne gab es eine Abfindung. Der AN hat Gehalt bekommen für den verstrichenen Zeitraum ohne gearbeitet zu haben. Aufgrund der geringen Arbeitszeit, des kurzen Beschäftigunsverhältnisses und Lohnes war abzusehen, dass es darüber hinaus keine weitere Abfindung geben wird und der TE hat nie erwähnt, dass er eine "riesige" Abfindung erwartet. Das der Job weg ist, war dem TE ebenso klar und er hat vor dem Ergebnis bereits mitgeteilt, dass ein weiteres Arbeitsverhältnis dort nicht zum tragen kommt.

Das Ergebnis ist klar ein Erfolg, die fristlose Kündigung ist vollständig kassiert worden vom Gericht und durch eine vom AN vorgegebene Lösung ersetzt worden. Ganz davon abgesehen, dass es im Lebenslauf massiv besser aussieht, wenn dort eine betriebsbedingte Kündigung steht statt eine fristlosen. Schon aus diesem Grund allein ist das Verfahren als ganzer Erfolg zu verbuchen.
 
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haunt schrieb:
kann für einen kleineren Betrieb schon eine ganz schöne Breitseite sein.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung mit 8-10 Wochenstunden? Da lacht doch der AG drüber.
Ergänzung ()

Scheitel schrieb:
@TE Glückwunsch, du hast hast schließlich auf Basis von in DE geltendem Recht gewonnen und nicht, weil du nen Anwalt hast, der das Recht gebogen hat.

Äh, nein. Denn in einem Gütetermin wird kein Urteil gesprochen.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Das Ergebnis ist klar ein Erfolg, die fristlose Kündigung ist vollständig kassiert worden vom Gericht und durch eine vom AN vorgegebene Lösung ersetzt worden.

Nein, ist sie nicht.

2. Kommt keine Einigung zustande, wird der Arzt geladen und von seiner ärztlichen Beurteilung hängt dann die Entscheidung des Gerichts ab.

Es gibt hier schlichtweg kein Urteil.
 
Man möge uns nicht Juristen verzeihen, dass wir den Ausgang des Gerichtstermins fälschlicherweise als positives Urteil für den TE verstehen :freak:
 
@kisser hat auch keiner gesagt. Um die Kündigung zu kassiere muss das Gericht auch kein Urteil sprechen, wenn der AG von sich aus einknickt weil er genau weiß, dass er schlicht nur Kosten hat, wenn er es weiter eskaliert und absehbar verliert. Warum denkst du ist er bei dem Termin ohne Anwalt gekommen? Das hätte seine Kosten massiv gesteigert und den Erfolg trotzdem nicht eingestellt für ihn. Bei solchen Termin hört sich das Gericht immer beide Seiten an und gibt dann Empfehlungen und versucht mit seiner Einschätzung zu vermitteln. Da der AG wie gesagt bereits ohne Anwalt erschien und dann widerstandlos den Vorschlag des AN akzeptierte lässt drauf schließen, dass er sich seiner Position recht bewusst war. Ich vermute gar, dass er schlicht den AN loswerden wollte und das zu möglichst geringen Kosten. Zwar mehr Kosten als durch die fristlose Kündigung, aber weit weniger als ein verlorener Prozess mit Anwaltskosten, die er dann von beiden Seiten tragen darf (oder ist es im Arbeitsrecht nicht so, dass die unterlegene Partei sämtliche Kosten trägt?) Und das ist ihm letztlich gelungen. Ein Erfolg dann für ihn auch. Für den TE hier ist es dennoch ein Erfolg, unter anderem aus den genannten Gründung bezüglich des Lebenslaufes.
 
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haunt schrieb:
kann für einen kleineren Betrieb schon eine ganz schöne Breitseite sein.

Und genau deshalb sollte jeder kleinere Betrieb nur fristlose Kündigungen aussprechen wenn diese auch wasserdicht sind.
Das dem nicht so ist wurde ja schon im Vorfeld angezweifelt.
 
Schön das es gut für den TE ausgegangen ist!
Muss er eigentlich die RA-Kosten tragen bei einem Vergleich?

Wie auch immer, ist ja durch das zusätzliche Geld rein gekommen.

Ich hätte allerdings jetzt ein mulmiges Gefühl, dass mir der Vergleich mit dem AG irgendwann auf die Füße fällt!?!
Ist ja nicht so, dass nur wir armen Angestellten und Arbeiter und in Foren austauschen können!
Jemand der "aggressiv" gegen den ehemaligen Chef vorgeht, wird sicher nicht überall gern gesehen sein.

Wie auch immer, kein Ding von dem die Welt untergeht.......
 
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