1und1 Sonderkündigungsrecht wegen zu geringer Leistung?

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Hallo,

nachdem wir unseren Anbieter gewechselt haben (von Mnet zu 1&1) hat sich der Internetspeed stark reduziert. Wir haben momentan einen 16.000 Vertrag mit 1&1 bekommen aber nur max. 2300! (Im vorherigen Mnet-18.000 Vertrag haben wir >10.000 bekommen).

Die Geschwindigkeit ist erst so "hoch" seitdem 1&1 nach einem längeren Telefonat und einigen Tests Konfigurationen geändert hat (davor war die Geschwindigkeit 1600 und danach immerhin 2300). Die Service-Mitarbeiter selbst haben gemeint dass die Geschwindigkeit deutlich zu niedrig ist und technisch zumindest 5000 bei uns möglich wären.

Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht wegen der zu geringen Geschwindigkeit? Und wenn ja, weiß jemand ob meine unten gezeigte (aus dem Internet kopierte und angepasste) Kündigung passt ?

Speziell unsicher bin ich mir auch beim Kündigungstermin (passt der 31.08?) und in welcher Form ich das Schreiben an 1&1 senden kann. Ist E-Mail möglich, oder muss ich sie per Post an 1&1 schicken?

Danke euch schon im vorraus.

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Außerordentliche Kündigung meines Vertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit oben genannter Vertragsnummer außerordentlich zum 31.08.2015. Grund für die Kündigung ist die anhaltend zu langsame Geschwindigkeit meines Anschlusses. So habe ich in den letzten Monaten bei wöchentlichen Tests folgende Werte messen können:

01.04.2015 – 01.07.2015: Maximal gemessene Download Geschwindigkeit: 2,3Mbit/s.

Auch nach meiner Anfrage vom 24.03.2015 hat sich die DSL-Geschwindigkeit nicht wesentlich verbessert.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und den Beendigungstermin des Vertrags schriftlich.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen



Max Mustermann
 
also es gab gerichtsurteile, dass man mindestens 50% der maximalen Geschwindigkeit des vertrages bekommen muss, ansonsten hat man das recht, in den naechst guenstigeren tarif zu wechseln. da du ja sogar deutlich weniger als 6000 mbits hast, muesste das eigentlich gehen. das problem: hat 1und1 ueberhaupt noch 6000er tarife?
 
Hi,

Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht wegen der zu geringen Geschwindigkeit?

bitte lesen: hier, hier und hier. Für mein Verständnis: bei knapp 1/8 der vertraglichen Leistung hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Für solche Dinge am besten eine Vorlage im Internet nutzen und anpassen. Ich denke aber, deine Kündigung passt so.

Wichtig natürlich: Einschreiben Rückschein!

VG,
Mad
 
schick das per post und per einschreiben-rückschein. damit du uf nummer sicher gehen kannst das es angekommen ist.
 
Legt mnet eigene Anschlüsse? Oder warum bieten die 18Mbit an?
Wenn die nur Telekom Reseller wären müsste bei 1&1 die gleiche Leistung ankommen.

Bezüglich Kündigung:
Amtsgericht München Az. 223 C 20760/14 schrieb:
Bei der Vereinbarung einer Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s, wird kein vernünftiger durchschnittlicher Empfänger dazu kommen, dass auch ein dauerhaftes Angebot von bloß rund 30 % hiervon der vertragsgemäßen Leistung entspricht.

Theoretisch machbar. Einfach probieren.
 
Allerdings könnte der Vertrag trotz der geringen Geschwindigkeit als angenommen gewandelt betrachtet werden, da Sie ja das Internet nutzen. Hätten sie am Anfang gleich widersprochen und den Provider in Verzug gesetzt, könnte man den Standpunkt vertreten: Es ist gar kein Vertrag zu Stande gekommen, da der Provider nicht geliefert hat. Jetzt nach mehreren Monaten wird das alles schwieriger.
Ich bin damals, als ich zur Telekom gewechselt hatte, und nur 384kb/s geschaltet wurde, vom Vertrag zurückgetreten per Fax, für den Fall, das kein DSL mit einer Download -Geschwindigkeit von mindestens 8000kb/s geschaltet wird. Da ich von Arcor 1300kb/s erhalten hatte und der Ortsteil ausgebaut worden war. Die Telekom hat nach 3 Monaten DSL mit 10000kb/s geliefert.
 
@hildefeuer das ist absoluter blödsinn was du da schreibst.

ich war 5 jahre bei vodafone und hatte im letzten jahr nur probleme (vorher alles normal, 6k dsl, alles ok) und dann abends nur noch 0,4mbit/s downloadspeed (upload war immer 0,6mbit/s). 2-3 monate am stück jeden abend speedtests gemacht, dann sonderkündigung raus und nen monat später war ich raus aus dem vertrag mit vodafone. hatte aber entsprechende fristen zur nachbesserung gesetzt, dauernd dort angerufen und am ende 3 seiten speedchecks mitgeschickt.
 
Probieren kann man es. Aber es sind eben bis zu Angebote. Wenn es bereits der kleinste Tarif ist, hat man schlechte Karten und kann nur auf Kulanz hoffen.
 
Danke für eure Antworten!
Dann werde ich den Brief per Einschreiben Rückschein versenden und das Ergebnis dann hier schreiben.
 
hildefeuer schrieb:
Allerdings könnte der Vertrag trotz der geringen Geschwindigkeit als angenommen gewandelt betrachtet werden, da Sie ja das Internet nutzen. Hätten sie am Anfang gleich widersprochen und den Provider in Verzug gesetzt, könnte man den Standpunkt vertreten: Es ist gar kein Vertrag zu Stande gekommen, da der Provider nicht geliefert hat. Jetzt nach mehreren Monaten wird das alles schwieriger.

Wieso so ein Quark ... er hat schon den Betreiber ermahnt das die Geschwindigkeit zu gering ist ... er hat ihm sogar Verbesserungsversuche ermöglicht und es ist immer noch nicht im soll Zustand.

Und wenn man das Internet nicht nutzt wie findet man raus das man es nutzen könnte ... nur weil man im Router schaut was für ein Link Speed steht ? Nein das ist keine Begründung warum der Betreiber unschuldig wäre. Der Sachmangel ist bekannt .
 
Welcher Sachmangel denn? Und du meinst wohl nicht Soll Zustand sondern Wunsch Zustand.

Im Vertrag steht eben bis zu 16000. Auch mit 2000 ist der Vertrag erfüllt, da 16000 der kleinste Tarif ist.

Außer auf Kulanz raus kommen sehe ich da keine Chance.
Aber vielleicht ist Vdsl verfügbar. Da kommt man an einen anderen Verteiler und kann dann 25000 bekommen. Kostet halt etwas mehr.
 
Wir haben auch schon mal wegen teilweise ganz grottiger Leistung des VDSL-50 mit der Telekom rumdiskutiert, und deren Antwort war immer die selbe: da steht nur "bis zu", garantieren tun wir gar nichts - wenn ihr eine Garantie wollt, dann nehmt eine Standleitung! Weitere Diskussion: überflüssig. Dank ziemlicher Monopolstellung mit VDSL hier im Stadtbezirk konnte man auch schlecht mit Wechsel drohen - hätte aber höchstwahrscheinlich nicht mal zu einem Schulterzucken bei der T-Com geführt...

Bin deshalb mal sehr gespannt, was hier rauskommt!
 
Hi,

das "bis zu" mag drin stehen, ist aber vollkommen belanglos! Das ist jedenfalls die Rechtsauffassung der deutschen Richter, wenn man sich die Urteile diesbezüglich ansieht. Siehe zum Beispiel

Surfen mit "bis zu 18 Megabit pro Sekunde" (Mbit/s) versprach ein DSL-Anbieter. Doch nur 6 Mbit/s kamen dauerhaft an. Das reicht nicht, entschied jetzt das Amtsgericht München am 7.11.2014. Der Kunde darf außerordentlich kündigen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (Az. 223 C 20760/14).

In dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall, hat ein Kunde mit einem Internet-Anbieter einen DSL-Vertrag abgeschlossen, bei dem ihm eine maximale Bandbreite von "bis zu 18 MBit/s" bereitgestellt werden sollte. Tatsächlich betrug die Downstreamrate dauerhaft aber nur etwa 30 bis 40 Prozent - konkret also zwischen 5,4 und 7,2 MBit/s. Der Kunde kündigte seinen Vertrag daraufhin außerordentlich.

Als Begründung gab das Gericht an, dass der Internet-Anbieter dem Kunden "die Zurverfügungstellung eines Anschlusses mit einer maximalen Bandbreite von 18 MBit/s" schuldet. Dies bedeute zwar nicht, dass ständig die angegebene maximale Bandbreite zur Verfügung stehen muss, doch sollte die Bandbreite wenigstens zeitweilig zweistellige Werte erreichen. Nach Ansicht des Gerichts wurde die vertraglich geschuldete Leistung nicht einmal annähernd erbracht.

Quelle

VG,
Mad
 
Vermutlich bot der Provider da jeweils auch ein kleineres Paket mit bspw 6k an. Dann muss der Kunde nicht für 16k zahlen.

Zudem sind es nur Amtsgerichte.
 
Hi,

welches Gericht das entscheidet spielt für mich keine Rolle, wichtig ist dass hier im Sinne des Kunden entschieden wird.

Und ob es ein kleineres Paket gibt spielt, wenn man sich die Urteilsbegründung auch durchliest, keine Rolle. Der Vertrag, der abgeschlossen wird - sei es mit "bis zu" oder ohne - muss erfüllt werden. Nicht zu 100%, nicht dauerhaft, aber definitiv mehr als zu 1/8. Zugesichert werden dem Kunden hier (bis zu) 18 MBit, bei 1/3 sieht das Gericht den Vertrag als nicht erfüllt an.

Ich denke nicht, dass es 1&1 bei derartig klarer Sachlage auf eine Verhandlung ankommen lässt.

VG,
Mad
 
So klar ist die Sachlage wohl nicht. Zumal sich das Urteil wohl auf Mnet bezieht und die hatten wohl unzureichende AGBs um das Urteil abzufangen.
Die meisten Provider sichern sich dahingehend ab. Sonst hätte ja jeder der nur 8k erreicht ein außerordentliches Kündigungsrecht (zu jeder Zeit).


1&1 ist aber recht kulant und bietet sogar eine Garantie an:
https://hilfe-center.1und1.de/vertr...176/die-1und1-leistungs-garantie-a782250.html

Da aber mindesten 4 Monate seit Vertragsabschluss vergangen sind, weiß ich nicht ob das greift.
 
Hi,

und wieso sollte ich kein Kündigungsrecht haben, wenn der Vertrag einseitig nicht erfüllt ist? Erschließt auch mir nicht.

VG,
Mad
 
@WhiteShark, es gibt da so nen Richtwert. Wenn dauerhaft weniger als nen Drittel ankommst kannst du eine Sonderkündigung einreichen (mit vorheriger Frist zur Nachbesserung). Bei mir hatte ich immer abends zu stoßzeiten keine bandbreite mehr (0,4mbit von 6mbit/s). nachbesserung gefordert, kam nichts, also kündigung mit 1 monatiger frist und weg war ich bei vf.
 
Er ist ja erfüllt. Er hat einen Internetanschluss mit einer Bandbreite "bis zu 16k". Dies wird auch eingehalten wenn nur 2k ankommen. In den AGBs steht auch genauer erklärt was das "bis zu" bedeutet.
Die Anbieter könnten auch anfangen Tarife in 1000er Schritten anzubieten, alle natürlich gleich teuer. Käme aufs gleiche raus.
 
@WhiteShark. Zum wiederholten Male. Das ist egal ob das bis zu steht. Wenn zu wenig ankommt, hat man ein Sonderkündigungsrecht und das liegt bei ca nem Drittel dessen was bei bis zu steht. Bei DSL 6k wären das 2k, bei 16k um die 6k. und wenn bei 16k nur 2k ankommen, dann ist das ein mangel.

übrigens die telekom sichert sogar bandbreiten zu (sollte vdsl gehen, dann mit kommen immer min. 25mbit an).
 
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