Abgebrochene Ausbildung verschweigen

Mally

Cadet 2nd Year
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Nov. 2015
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16
Kann ich eine abgebrochene ausbildung bei einer bewerbung verschweigen ?
Hat der arbeitgeber irgendwie die möglichkeit sich zu erkundigen, ob ich bereits eine ausbildung abgebrochen habe ?
 
Ich weiss, dass man ehrlich sein sollte. Ich will die stelle aber unbedingt haben und will meine chancen einfach erhöhen.
Mich interessiert eigentlich nur ob der arbeitgeber irgendwie die möglichkeit hat zu erfragen bei der ihk oder der berufsschule, welche die gleiche wäre wie die bei der abgebrochenen ausbildung, ob ich schon mal eine ausbildung angefangen habe.
Haben die das recht auf auskunft oder müssen schule und ihk bei sowas schweigen ?
 
Sieht er das denn nicht sobald er fragt was du in jener Zeit gemacht hast? Lücken im Lebenslauf fallen normalerweise sofort auf und man sollte dann auch eine gute Erklärung dafür haben.

Solltest du den Abbruch gut begründen können, wird es dir wohl nicht negativ ausgelegt werden. Auf Faulheit sollte es allerdings nicht hinauslaufen ;)
 
Man lässt dann ja auch keine Lücke im Lebenslauf ;)
 
Und was schreibst du hin für diese Zeit? Ich weiß nicht ob, "ich hab da nichts gemacht" besser kommt als "ich hab dieses Gebiet versucht, aber es hat mir nicht gelegen etc.". Wobei natürlich die Frage ist, inwiefern sich die Ausbilungen unterscheiden um das sagen zu können.

Wobei ich natürlich nichtmal weiß von welchem Zeitraum wir hier sprechen. 2 Monate oder 1 Jahr ist natürlich ein Unterschied ;)
 
Die ausbildung habe ich nach 2 monaten abgebrochen. Davor habe ich gearbeitet. Dann habe ich halt 2 monate länger gearbeitet.
 
wie wärs mal mit Groß- und Kleinschreibung? Auch dafür zu faul?

normalerweise prüfen die nicht alle Einzelheiten.

gab ja schon Hochstapler-Ärzte die sind erst nach Jahren aufgeflogen
 
Wieso auch und wieso faul ? Darum geht es hier nicht. Gross und kleinschreibung ist hier nicht so wichtig. Dein vergleich mit hochstapler-ärzten passt hier nicht. Wie ist es zu verstehen : die prüfen nicht alle einzelheiten. Können die das prüfen ? Weisst du das sicher ?
 
Irgendwann fliegt sowas immer auf, dann sieht es meist sehr schlecht aus. Wenn man mit Dir sehr zufrieden ist, dürckt man vielleicht ein Auge zu, wenn nicht dann ist das meist ein willkommener Anlass jemanden los zu werden.
 
Sowas fliegt so gut wie nie auf wenn man schlau ist, also genau das gegenteil von dem was du schreibst. Das ist keine pflichtangabe und daher auch kein kündigungsgrund. Falsch was du schreibst und die frage konntest du auch nicht beantwortet hier nochmal: kann der arbeitgeber irgendwo einsehen, ob man schonmal eine ausbildung abgebrochen hat ? (ist die ihk oder irgend eine andere stelle dazu verpflichtet diese info raus zugeben ?)
 
Nein und nein. Trotzdem ist man nicht gerade schlau wenn man durch lügen einen neuen job bekommt :-)
 
Steht in der Regel im Zeugnis des alten Arbeitgebers nicht von wann bis wann man dort tätig war? Wenn ja, müsstest du den alten Arbeitgeber auch verschweigen und die Lücke wird nur noch größer. Zumal solche Dinge immer nur durch einen doofen Zufall rauskommen. Innerhalb einer Branche kennen sich die Leute besser als man denkt und da wird auch über Azubis etc gesprochen. Ich rate dir zur Wahrheit.
 
Lipovitan schrieb:
Steht in der Regel im Zeugnis des alten Arbeitgebers nicht von wann bis wann man dort tätig war?

Naja, eine Lücke von 2 Monaten kann man durchaus als normal ansehen bis man etwas neues passendes findet, das ist jetzt nicht zu ungewöhnlich. Wenn die größer wäre, wäre ich wie ich geschrieben habe bei dir.
 
Wegen 2 monaten würd ich da jetzt kein trara draus machen... Lass es weg
 
Das muss ja gar nicht zwingend negativ ausgelegt werden.
Es kommt am Ende darauf an, wie gut man es begründen kann.

Und vor Allem natürlich auf die Frage, ob man selber nen Rückzieher (mit gutem Grund!) gemacht hat, oder eventuell gefeuert wurde.
 
Mally schrieb:
Sowas fliegt so gut wie nie auf wenn man schlau ist, also genau das gegenteil von dem was du schreibst. Das ist keine pflichtangabe und daher auch kein kündigungsgrund. Falsch was du schreibst und die frage konntest du auch nicht beantwortet hier nochmal: kann der arbeitgeber irgendwo einsehen, ob man schonmal eine ausbildung abgebrochen hat ?

Wenn Du es besser weißt, dir sogar Deine eigene Frage selbst beantwortest und offenkundig keinen Widerspruch akzeptierst, dann mach es doch einfach. Leb dann aber bitte auch mit den möglichen (negativen) Konsequenzen.
 
Es gibt auch Bewerbungsverfahren, wo man einen lückenlosen Lebenslauf mit Nachweisen über jede Tätigkeit braucht, da wäre es schlecht mit Verschweigen.
 
Ich würds nicht verschweigen, aber mir eine gute Begründung zurechtlegen. Umso besser wenn dieser Grund auch die Auswahl für die neue Ausbildung bestärkt (so in der Art 'während ich da morgens so meine Brötchen backte, merkte ich das mir Fleisch viel mehr als Teig liegt').
 
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