Knöllchen, ungerechtfertigt?

FckTheSun

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit mal kurz für ein Wochenende meinen Keller verlassen und war auf einer LAN-Party. :lol:
Kaum 1 Tag da, schon hatte ich ein Knöllchen an der Scheibe kleben.
Da hat sich die Wahl des besten Parkplatzes direkt vor der Tür wohl nicht gelohnt, oder doch?

Die Situation sieht so aus (Bild im Anhang):
Eine Reihe mit 3 Parkplätzen. Links + Mitte extra breite PP, rechts normale PP-Breite. Keine Markierungen auf dem Boden. In der Mitte ein Schild: Behindertenparkplatz, "Zwei". Meines Erachtens nach zeigt der Pfeil nach links und zur Mitte. Passend zur Größe eben.

Ich habe allerdings auf dem rechten geparkt und dafür ein Knöllchen in Höhe von 35€ erhalten.
Ich kann es nicht ganz nachvollziehen. Von meinen Bekannten geben mir einige Recht, einige Unrecht.

Was denkt ihr? Ist das Knöllchen gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Lohnt es sich Einspruch zu erheben?

Vielen Dank und Freundliche Grüße
Jan

nicetrylangerwehe.jpg
 
Wenn du Zeugen hast wie dein Fahrzeug geparkt wurde, würde ich zum Ordnungsamt ( wenn die das Knöllchen ausgestellt haben ) und mal höflich nach fragen...
 
dem bild nach zu urteilen könnten eben gut die 2 linken gemeint sein, da du aber ein knöllchen erhalten hast könnte man aber auch meinden die legen das so aus das alle 3 gemeint sind.
wenn du ne rechtschutz ohne selbstbeteiligung hast solltest du das deinem anwalt übergeben.
andernfalls kannst du es gerne mal probieren aber ich denke die werden sich stur stellen auch wenn die beschilderung irreführend ist
 
@SpookyFBI
Das Ordnungsamt befindet sich in knapp 1,5 Stunden Entfernung. Da ist der Sprit dorthin wahrscheinlich teurer als das Knöllchen selbst. Zeugen habe ich natürlich, die wollen aber sicher auch keine 3 Stunden Fahrt für 35€ in Kauf nehmen. :rolleyes:

@damn80
Genau das ist eben die Frage. Unter dem Behindertenparkplatzzeichen steht ja noch mal "Zwei", also sollten doch eigentlich nur zwei Parkplätze gemeint sein. Die Pfeile hingegen sind meiner Meinung nach maximal irreführend. Der linke Pfeil zeigt mMn nach links, der längere rechte Pfeil auf den mittleren. Also quasi direkt unter dem Schild, deshalb der längere Strich.
Rechtsschutz ohne SB habe ich leider nicht, sonst wäre der Brief schon weitergeleitet worden.
 
Das sind alles Behindertenparkplätze, aber zwei davon für Rollstühle geeignet.
 
^^
quark
das zeichen ansich will meinen das ist für gehbehinderte
und der zusatz mit den pfeilen und der 2 meint das eben diese gezeigten 2 dafür reserviert sind


ich würd dem ordnungsamt n netten brief mit dem bild schicken und auf n fehler dererseits pochen und irreführung der beschilderung
 
Scheinbar parkte ansonsten niemand dort, auf keinem der Parkplätze - schon das würde mir zu denken geben.
 
Also ich würde mal vermuten, dass diese Schild anzeigen soll, dass statt 3 normaler Parkplätze dort nur 2 Behindertenparkplätze sein sollen. Das ist aber im Zusammenhang mit der Unterteilung sehr irreführend und daher würde ich da auch Einspruch erheben, denn wenn dort wirklich nur zwei Parkplätze sein sollen, hätte man diese zumindest durch eine neue farbliche Unterteilung entsprechend markieren müssen, wenn man schon die Pflastersteine nicht ändern wollte und diese auch noch links zwei breitete Parkbuchten markieren.
 
hmm stimmt wäre auch ne möglichkeit, das schild allein war wohl billiger als noch n paar farbmarkierungen auf den boden zu machen
 
schon lustig, was wir in Deutschland alles für Schilder haben.

Die genaue Bedeutung von dem, werden wohl die wenigsten kennen.

Auch ich weiß es nicht.
 
Ist das überhaupt ein offizielles Zeichen? Normalerweise wird sowas mit einem Querpfeil + Meterangabe angezeigt. Sieht sehr komisch aus, würde auf jeden Fall nachfragen, vielleicht auch per Mail mit dem Foto und der Frage was die Tafel bedeutet?
 
Ich denke auch, dass das kein zulässiges Zusatzzeichen darstellt... es ist jedenfalls nicht im Verkehrzeichenkatalog aufgeführt und kommt auch in der aktuell gültigen StVO nicht vor.

Empfehle hierzu diesen Artikel. Sehr wahrscheinlich handelt es sich hier um ein Zusatzschild in Verbindung zu einem Verkehrsschild, was gar nicht mehr gültig nach StVO ist. Dann solltest du nicht all zu schlechte Chancen bei einem Widerspruch haben. Ob das bei 35€ den Aufwand lohnt? ;)

Edit: Man kann wohl kaum erwarten, dass ein Fahrzeugführer sich Gedanken machen muss, wie ein Verkehrszeichen zu interpretieren ist. Es ist per StVO genau festgelegt, welche Verkehrsschilder, welche Bedeutung vermitteln und das muss dann auch eindeutig sein. Hier muss die Kommune dann nachbesser, in dem man entweder das Verkehrzeichen erneuert oder eben zusätzlich Bodenmarkierungen anbringt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Schild mag unglücklich positioniert sein, aber wenn zwei Parkplätze breit und einer normalbreit ist, dann ist es doch wohl logisch welche beiden dieses Schild meint.
Alternativ könnte man natürlich auch behaupten es sind zwei normale und der breite in den breiten in der Mitte müssen sich zwei Rollstuhlfahrer teilen :freak:
 
1. Mail mit detailgetreuem Hergang und Foto im Anhang an das zuständige Ordnungsamt.
2. Bei Ablehnung der Beschwerde bitte eine detailgetreue Schilderung des weiteren Prozederes in diesem Thread.
Danke!
 
Normal ist da ja das Rollstuhl-Symbol und dann noch 2x oder 5x oder?
Genau so bei Frauenparkplätzen oder Mami Parkplätzen wo auch jeder A*** Parkt.
 
Letztere stehen auch nicht in der StVo. (Was die Brisanz dieser Plätze natürlich nicht natürlich nicht mindert)
 
Rhizojo schrieb:
1. Mail mit detailgetreuem Hergang und Foto im Anhang an das zuständige Ordnungsamt.
2. Bei Ablehnung der Beschwerde bitte eine detailgetreue Schilderung des weiteren Prozederes in diesem Thread.
Danke!

richtig, solang er sich nicht anhören hat lassen, ist alles weitere obsolet.
deshalb: im anhörungsbogen erklären und foto mitschicken
 
Pandora schrieb:
Das Schild mag unglücklich positioniert sein, aber wenn zwei Parkplätze breit und einer normalbreit ist, dann ist es doch wohl logisch welche beiden dieses Schild meint.

Denkst du wirklich, auf diese "breiten" Parkplätze würden eine Auto und ein Rollstuhl nebeneinander passen?
 
Schriftlich Einspruch mit Bild kann man ja wenigstens durchziehen, auch wenn ich da wenig Chancen sehe. Alles weitere würde wohl in keinem Verhältniss zu den 35€ stehen.

CitroenDsVier schrieb:
Und wenn alle aus dem Fenster springen würdest du auch drüber nachdenken? ;)
Na ja, nachdenken würde zumindest unzähligen Lemmingen das Leben retten. ;)
 
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