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Grafikkarte Rückgaberecht
- Ersteller uncrypted
- Erstellt am
Hilbertraum
Banned
- Registriert
- Juli 2010
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nein
BlackCore900
Commodore
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nein innerhalb von 2 Wochen kannst du von dem Rückgaberecht gebrauch machen , ohne ein Grund zu nennen.
Frader
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.536
nein innerhalb von 2 Wochen kannst du von dem Rückgaberecht gebrauch machen , ohne ein Grund zu nennen.
Vorausgesetzt sie wurde bei einem Versandhandel (Onlineshop oder Katalog) gekauft!
Beim normalen Händler um die Ecke gibts kein Rückgaberecht.
Und wenn doch, dann ist das nur Kulanz!
Rollensatz
Admiral
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 8.533
kommt drauf an , wenn du inzwischen sämtliche Zubehörteile aufgerissen/verloren etc hast, die Graka deutlich Gebrauchsspuren ausweißt kannst du durchaus mit Abzügen rechnen.
Aber in der Regel kommt es zu keinen Problemen.
Und um solche Probleme aus dem Weg zu gehen, sollte man einfach 2 Wochen lang die Grafikkarte und das Zubehör so behandeln als würde es einem nicht gehören...
Aber in der Regel kommt es zu keinen Problemen.
Und um solche Probleme aus dem Weg zu gehen, sollte man einfach 2 Wochen lang die Grafikkarte und das Zubehör so behandeln als würde es einem nicht gehören...
P
Pickebuh
Gast
Natürlich gibt es Bedenken !
Wenn Gebrauchtspuren drauf zu erkennen sind, kann der Händler die Karte als Gebraucht klassifizieren, was den Wertsatz der Karte mindert und er dir dann weniger Auszahlt.
Wenn Gebrauchtspuren drauf zu erkennen sind, kann der Händler die Karte als Gebraucht klassifizieren, was den Wertsatz der Karte mindert und er dir dann weniger Auszahlt.
Olilolli
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.761
Wenn Gebrauchtspuren drauf zu erkennen sind, kann der Händler die Karte als Gebraucht klassifizieren, was den Wertsatz der Karte mindert und er dir dann weniger Auszahlt.
Alles korrekt jedoch soweit ich weiß gilt in Deutschland allgemein das Rückgaberecht von 14 Tagen für Elektrogeräte !!
P
Pickebuh
Gast
Dies gilt nur bei Onlinekauf und Versand. Da hat man ein 2 Wochen-Rückgaberecht.
Im Ladengeschäft, steht es dem Händler frei die Karte auf Kulanz wieder zurück zu nehmen, wenn sie in einem Top Zustand ist, sprich noch original Verpackt oder Verschweißt.
Manche Händler verweigern bei geöffneter Verpackung die Rücknahme der Karte
Natürlich nehmen viele Händler die Karte wieder zurück, sonnst leidet ihr Ruf darunter.
Aber wenn die Karte nicht mehr den Neuwert besitzt, kann der Händler, selbst bei einem Onlinekauf, eine Wertminderung feststellen und dementsprechend Abzüge machen.
Im Ladengeschäft, steht es dem Händler frei die Karte auf Kulanz wieder zurück zu nehmen, wenn sie in einem Top Zustand ist, sprich noch original Verpackt oder Verschweißt.
Manche Händler verweigern bei geöffneter Verpackung die Rücknahme der Karte
Natürlich nehmen viele Händler die Karte wieder zurück, sonnst leidet ihr Ruf darunter.
Aber wenn die Karte nicht mehr den Neuwert besitzt, kann der Händler, selbst bei einem Onlinekauf, eine Wertminderung feststellen und dementsprechend Abzüge machen.
D
djdice1983
Gast
es zählt das Absendedatum!
Deshalb: Unbedingt Postbeleg aufbewahren
Deshalb: Unbedingt Postbeleg aufbewahren
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