Als gewerblicher Käufer einen Artikel von Privatperson mit Rechnung von Amazon kaufen, Betriebsausgabe?

PeterSee

Ensign
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Jan. 2016
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Guten Tag, ich möchte über die Firma einen Artikel kaufen.
Der Artikel ist nur einmal benutzt worden und ich kann den Artikel von dem Herren in OVP und mit seiner Rechnung von Amazon kaufen.
Kann ich dies so als Betriebsausgabe geltend machen oder muss zwingend mein Name auf der Rechnung stehen?
Ich bin dankbar, wenn mir die Frage jemand beantworten kann.
 
Quittung ausstellen lassen
 
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Der VK soll Dir eine Quittung ausstellen (den Preis als Nettobetrag eintragen lassen, kein Brutto), da dieser eomne Privatperson ist, führt er keine Steuern ab.
Somit ist die Amazonrechnung nicht für die Betriebsausgabe verwendbar.
 
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Danke sehr. Was ich gerne verstehen würde. Warum kann ich selbst bei Amazon bestellen und das immer als Betriebsausgabe geltend machen?
Besteht der Unterschied nur darin, dass wenn ich selbst bei Amazon bestelle, meine eigener Name drauf steht?
 
Bei der Fragestellung solltest Du dringend einen Crashkurs in den für Dich relevanten steuerrechtlichen Punkte machen.

Von Amazon bekommst Du eine Rechnung auf deinen Namen mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die darfst du deswegen absetzen und bekommst, sofern Du nicht von der steuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bei der Umsatzsteuererklärung die verauslagte Umsatzsteuer zurück.

Wenn Du von privat etwas kaufst musst Du auch einen entsprechenden Beleg vorweisen, in diesem Fall die Quittung des Verkäufers, ausgestellt auf Dich als Käufer und ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

Wenn es an solchen Basics hapert, musst du dir entsprechende Kenntnisse aneignen. Ansonsten ist großer Stress mit dem Finanzamt doch vorprogrammiert. Und den will man nicht …
 
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Da muß ich @Madcat69 Recht geben. Als „gewerblicher Käufer“ solltest du dich rudimentär mit dem für dich relevanten Steuer- und Handelsrecht auskennen. Zumal du dir im Titel schon einen entscheidenden Hinweis („von Privatperson“) gegeben hast.

Nicht, daß du nachher die Steuererklärung machst und die geplanten Rechnungen auf einmal nicht absetzen kannst…
 
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Es ist immer herrlich, worüber hier weiter und tiefer philosophiert wird.
P.s macht Euch bitte um meine fachliche, steuerliche Kompetenz doch keine Sorgen.
Hat noch jemand ab vom Thema gute und fachliche Tipps für mich?, Nicht, dass mir der Steuerberater bald sagt, dass wir die Firma schließen müssen.

Ironie beiseite.
Danke für die Aufklärung, dass lediglich die Quittung dazu erforderlich ist.
Hat sich zwischenzeitlich erledigt und ich greife einfach auf die Ware vom Händler zurück.
Danke an Micha und Sam, mit den einzig hilfreichen Beiträgen auf meine kurze, konkrete Frage.
 
Ich glaube, einige verwechseln hier Betriebsausgaben mit der Erstattung der Mwst. Der Kauf wird auf ein Sachkonto gebucht. Mit dem Bruttobetrag.
 
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Nicht ganz. Es steht im UStG (Umsatzsteuergesetz). Sie Dir mal den § 15 (1) 1 an.

Zitat: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

Daraus folgt die Nichtanwendung bei Privatverkäufern.
 
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Du brauchst einen Beleg/Quittung vom privaten Verkäufer um es als Betriebsausgabe zu deklarieren.
Da der keine Ust abführt, kannst du jedoch kein Vorsteuerabzug machen.

Wenn das Produkt bei Amazon beispielsweise 400€ gekostet hat und der Verkäufer es dir für mehr als 336,13€ verkauft, dann ist es für dich als Gewebetreibender ein schlechter Deal.
 
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Nur Wer UST Vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss die UST separat aufführen.
Diese Vorsteuer musst du abführen ans FA.
Wenn Privat verkauft bedeutet das immer: keine UST.
Aber mit Quittung kannst du den Kaufpreis als gewerblicher Käufer natürlich betrieblich geltend machen. Nachteil ist der dann ggf höhere Nettopreis für dich. Es sei denn der Preis ist exakt der Nettopreis, also ohne Steuern. Dann ändert sich nix für dich.

Darum wird UST ja sehr oft salopp "Konsumsteuer" genannt. Denn wer die UST nicht abziehen kann beim FA, für den sind es auch tatsächliche Kosten.
 
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Herzlichen Dank an Dich h00bi und an Dich LencoX2.
Solche Antworten sind genau das, was man sich als Fragesteller nur wünschen kann.
 
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