marakuhja
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312g (hier bitte die Ausschlüsse in Satz 2 beachten) in Verbindung mit 355 BGB. Es ist keine Kulanz, sondern ein Recht des Käufers beim Fernabsatz.Tomsenq schrieb:Wo geht das aus dem Gesetz hervor oder ist es eher Kulanz der Verkäufer?
Ergänzung ()
Es ist so, dass eine "normale" (Auslegung im Einzelfall) Prüfung der Hardware nicht zu einem Abzug führen darf. Wenn ich natürlich eine GPU 14 Tage minen lasse, ist das keine normale Prüfung mehr.tollertyp schrieb:Ja, kann sie. Leider. Aber je nach Nutzung kann der Händler auch Ansprüche geltend machen.
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