Ati graka mit shader 3 min.

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also ich kann 90 euro max audgeben wenn es sein muss.

und jeder hat was illegales auf dem rechner und manchmal wissen die des net.

und rar muss net gleich illegal bedeuten den es gibt manche die eine iso erstellen und als rar speichern um die cd net eilegen zu müssen.
 
und selbst das is nicht legal ;)
 
Privatkopie: Ja

Der Schmusesong aus dem Urlaub bringt so viele schöne Erinnerungen mit sich, dass man auch im Auto nicht auf das Südsee-Feeling verzichten will. Völlig in Ordnung. Eine Kopie einer urheberrechtlich geschützten CD für unterwegs anzufertigen, ist auch nach dem neuen Recht weiter legal. Gleiches gilt, wenn auch der beste Freund oder die Schwester ("persönlich verbundene Personen" heißt es im Juristen-Deutsch) am Musikgenuss teilhaben sollen. Das gilt auch für DVDs. Private Kopien in geringer Zahl sind laut Urheberrecht also legal, wenn sie nicht kommerziell vertrieben werden. Ministerin Zypries sprach einmal von fünf Kopien, genau definiert ist die Anzahl aber nicht.
Privatkopie: Ja, aber...


Das alles gilt allerdings nur, wenn bei der Erstellung nicht ein Kopierschutz umgangen wird. Wer eine solche Schutzvorrichtung, sei es mit Hilfe entsprechender Software oder manipulierten Geräten austrickst, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Was aber genau heißt das: den Kopierschutz umgehen? Das sei auch in der Rechtswissenschaft sehr umstritten, sagt der auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Till Kreutzer im Interview mit tagesschau.de. Das Problem sei, dass das Umgehungsverbot laut Gesetzestext nur dann greift, wenn es sich um eine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz von Urheberrechten handelt". Doch was heißt "wirksam"? Das Gesetz bietet hier keine Hilfe.










also solange ich des habe heißt es das ich machen kann was ich will iso erstellen, private kopien usw...





aber wir wollen uns ja net darum streiten

ich versuche des gleich auf dem lapi und sage euch bescheid
 
SirCobra schrieb:
Das alles gilt allerdings nur, wenn bei der Erstellung nicht ein Kopierschutz umgangen wird. Wer eine solche Schutzvorrichtung, sei es mit Hilfe entsprechender Software oder manipulierten Geräten austrickst, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

;)
man sollte schon den text lesen - und vor allem auch verstehen-, auf den man sich beruft, gell? ;)
 
Das Problem sei, dass das Umgehungsverbot laut Gesetzestext nur dann greift, wenn es sich um eine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz von Urheberrechten handelt". Doch was heißt "wirksam"? Das Gesetz bietet hier keine Hilfe.






ich kann schon lesen musst nur alles lesen.
 
Von scheinbar normaler Frage, über Verstrickung in Il-legaldiskussion bis hin zum üblichen rumgewerfe mit quellenlosen Zitaten. Reicht. Closed
 
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