Privatkopie: Ja
Der Schmusesong aus dem Urlaub bringt so viele schöne Erinnerungen mit sich, dass man auch im Auto nicht auf das Südsee-Feeling verzichten will. Völlig in Ordnung. Eine Kopie einer urheberrechtlich geschützten CD für unterwegs anzufertigen, ist auch nach dem neuen Recht weiter legal. Gleiches gilt, wenn auch der beste Freund oder die Schwester ("persönlich verbundene Personen" heißt es im Juristen-Deutsch) am Musikgenuss teilhaben sollen. Das gilt auch für DVDs. Private Kopien in geringer Zahl sind laut Urheberrecht also legal, wenn sie nicht kommerziell vertrieben werden. Ministerin Zypries sprach einmal von fünf Kopien, genau definiert ist die Anzahl aber nicht.
Privatkopie: Ja, aber...
Das alles gilt allerdings nur, wenn bei der Erstellung nicht ein Kopierschutz umgangen wird. Wer eine solche Schutzvorrichtung, sei es mit Hilfe entsprechender Software oder manipulierten Geräten austrickst, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Was aber genau heißt das: den Kopierschutz umgehen? Das sei auch in der Rechtswissenschaft sehr umstritten, sagt der auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Till Kreutzer im Interview mit tagesschau.de. Das Problem sei, dass das Umgehungsverbot laut Gesetzestext nur dann greift, wenn es sich um eine "wirksame technische Maßnahme zum Schutz von Urheberrechten handelt". Doch was heißt "wirksam"? Das Gesetz bietet hier keine Hilfe.
also solange ich des habe heißt es das ich machen kann was ich will iso erstellen, private kopien usw...
aber wir wollen uns ja net darum streiten
ich versuche des gleich auf dem lapi und sage euch bescheid