Berechnung Arbeitszeiten (Stundenweise)

klecksii

Ensign
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Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Stundenweise Abrechnung unter Selbständigen.

Nehmen wir an Unternehmen X nimmt einen Dienstleistungs-Auftrag eines Kunden an. Stundenlohn: 10€. Der Unternehmer notiert sich jeden Tag wann er mit der Arbeit anfängt, und wann er aufhört. Jeder Tag sieht anders aus.

Nun möchte der Unternehmer ausrechnen, wie viele Stunden er geleistet hat. Dazu zählt er erstmal die Minuten pro Tag.
Montag: 340 Min. (= 5,6 Std)
Dienstag: 150 Min. (= 2,5 Std)
Mittwoch: 200 Min. (= 3,3 Std)

Wie wird nun die gesamte Zeit berechnet?
Wird nun jeder Tag auf eine runde Stundenzahl aufgerundet und dann am Ende addiert man die vollen Stunden wie z.B. 5 + 2 + 3...

Oder wird die Gesamtzeit mit komplett berechnet ohne Aufrundung wie z.B.:
340 + 150 + 200 = 690 Min. (= 11,5 Std = 115€)

Wird die Stunde aufgerundet? Pro Tag, oder insgesamt? Oder gar nicht?
Wie ist wird das üblich gehandhabt?

Würde mich über Antworten freuen!
Herzlichen Dank im Voraus
 
klecksii schrieb:
Wird nun jeder Tag auf eine runde Stundenzahl aufgerundet und dann am Ende addiert man die vollen Stunden wie z.B. 5 + 2 + 3...
kommt auf den Vertrag an.

Niemand kann es dir beantworten, das muss man in dem Vertrag/der Vereinbarung nachlesen, was vereinbart wurde. Ein "üblich" gibt es da nicht. Selbstständige und Unternehmer können quasi fast alles miteinander vereinbaren.
 
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Du rundest kaufmännisch. In Deinem Fall wären das bei 340 Min dann auch 5,7 Stunden und nicht 5,6
 
klecksii schrieb:
Wie wird nun die gesamte Zeit berechnet?
Wird nun jeder Tag auf eine runde Stundenzahl aufgerundet und dann am Ende addiert man die vollen Stunden wie z.B. 5 + 2 + 3...
Wie bereits erwähnt, das hängt von der getroffenen Vereinbarung ab, kann man pauschal nicht sagen.

Das fairste wäre eine minutengenaue Abrechnung, also

340 + 150 + 200 = 690 Min, 690 Min * 10€/60min = 115€
 
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Ist wirklich sehr individuell.
Aber was einem üblicherweise so begegnet (IT-Dienstleister, KFZ-Werkstatt, etc.) ist eben die Teilung der Stunde durch 10. D.h. die kleinste Abrechnungseinheit sind dann 6 Minuten (0,1 Std.; im KFZ-Sprech dann 1AW (Arbeitswert)). Dann ergibt sich auch für den Montag z.b. 342 Minuten = 5,7 Stunden "angefangene Einheiten". Aber man kann natürlich auch Minutengenaue Abrechnung vereinbaren, spricht nichts dagegen.
 
Oder 15 min Takt, oder...der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
 
Danke für die ganzen Antworten, damit habt ihr mir schon weitergeholfen. Entscheidend ist also vorrangig, wie es im Vertrag vereinbart wurde (wenn genauer definiert).

Liebe Grüße
 
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Hey,
wie ist folgender Satz zu verstehen?

"Für jede geleistete volle Stunde erhält der Anbieter für seine Tätigkeit einen Stundensatz von XX€"?

Was ist wenn ich z.B. 50 Minuten arbeite?
 
Das steht meistens in einem anderen Absatz drin " es wird Minutengenau abgerechnet", "Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt!. oder ähnliches.

Gibts in deinem Beispiel so etwas nicht, würd ich behaupten dann gibt es gar nix, bis die Stunde voll ist, und dass der Anbieter einen miesen Vertrag gemacht hat.
 
Es kommt auf den Vertrag an.

Beispiel: ich übernehme auch ab und zu kurzfristige und stundenweise Arbeiten, da heißt es "jede angebrochene halbe Stunde wird berechnet" - wenn ich es also genau nehme, sind 31 Minuten = 1 Stunde.

Persönlich mache ich das nicht, da lasse ich 5 mal gerade sein, aber wenn ich zB 45 Minuten oder 51 Minuten auf der Uhr habe, rechne ich 1 Stunde ab. Wo genau die Grenze liegt, entscheide ich immer individuell. Und es gibt ja auch Nacharbeiten wie zB Emails lesen oder sich vorbereiten, die packe ich mit oben drauf.

Falls nichts vereinbart wurde, würde ich minutengenau abrechnen, um jede Diskussion zu vermeiden.
 
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Vier Stunden und 43min sind vier volle Stunden. Das ist relativ eindeutig, würde ich behaupten.
In dem Satz oben steht also nur was zu den vollen Stunden, zu angebrochenen Stunden steht da nichts.
Der selbstständige Anbieter täte vermutlich gut daran, dass in seinem Angebot anders und eindeutig zu formulieren.

Falls der Text vom Kunden kommen soll und der Selbständige eher wie ein Arbeitnehmer behandelt werden soll, würde ich als Kunde höllisch aufpassen, dass hier keine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Als "Selbständiger" wäre es vermutlich eher nicht so tragisch, denn die Sozialabgaben müsste dann ja im Zweifel vermutlich der Kunde nachzahlen.

Aber Vorsicht, das ist alles nur meine allgemein gehaltene Meinung und keine rechtliche Auskunft.
 
klecksii schrieb:
z.B. 5 + 2 + 3...
Da ist ja mal gar nix aufgerundet, oder soll das nicht im Zusammenhang zu den Zahlen drüber stehen?
klecksii schrieb:
"Für jede geleistete volle Stunde erhält der Anbieter für seine Tätigkeit einen Stundensatz von XX€"?
Wenn die Stunde nicht voll ist, wird sie nicht bezahlt. :D Aber eventuell solltest du das einfach die Rechtsabteilung fragen.
 
Nehmen wir folgendes Szenario an. Unternehmer X bietet eine Dienstlesitung an. Abgemacht sind "Für jede geleistete volle Stunde erhält der Anbieter für seine Tätigkeit einen Stundensatz von 10€"
Mitarbeiter X arbeitet 3 Tage lang für eine Dienstleistung:
Tag1: 08:00 - 14:20 (= 380 Min. bzw 6,3 Std)
Tag2: 08:00 - 15:30 (= 450 Min bzw. 7,5 Std)
Tag3: 08:20 - 14:30 (= 370 min. bzw. 6,1 Std)


Wie rechne ich nun die Gesamtstundenzahl?
380 + 450 + 370 = 1200 Min bzw. 20 Std.
Oder die Nachkommazahlen in den Stunden entfernen und dann addieren?: 6 + 7 + 6 = 19 Std.


Und wie sieht es aus, wenn Pausen dazwischen sind? Dann wird es noch komplizierter!
Nochmal das Szenario, etwas geändert:
Tag1: 08:00 - 14:20; 15:00 - 15:40 (=380 min bzw. 6,3 Std + 40 Min. bzw. 0,6 Std)
Tag2: 08:00 - 12:30; 14:00 - 14:50 (= 94 Min. bzw. 1,5 Std + 50 min. bzw. 0,8 Std)
Tag3: 08:20 - 11:30: 13:50 - 15:00 (= 190 Min. bzw. 3,1 Std + 70 Min bzw. 1,1 Std)

Wie sieht die Rechnung dann aus?

Tag 1: 6 Std + 0
Tag 2: 1 Std + 0
Tag 3: 3 Std + 1
Gesamt = 10 Std (10 * 10 = 100€)

oder

Tag1: 6,3 Std ü 0,6 Std
Tag2: 1,5 Std + 0,8 Std
Tag3: 3,1 Std + 1,1 Std
Gesamt: 13,4 Std (= 10 * 13,4 = 134€)
...
 
Zuletzt bearbeitet:
klecksii schrieb:
Tag1: 08:00 - 14:20 (= 380 Min. bzw 6,3 Std)
Tag2: 08:00 - 15:30 (= 450 Min bzw. 7,5 Std)
Tag3: 08:20 - 14:30 (= 370 min. bzw. 6,1 Std)
Nach dem Passus wirst du folgendes abrechnen können:

Tag 1: 6h
Tag 2: 7h
Tag 3: 6h

Denn in dem Text wurde nicht geklärt ob die Abrechnung auf Tages, Wochen oder Monatsbasis ist.
 
Eine AW von 15min (4er AW) muss eigentlich noch akzeptiert werden, sofern keine andere Angabe gemacht wurde. Dabei ist jede ANGEFANGENE AW zu bezahlen. D.h. wenn es hart auf hart kommt, würde man bei 6,1 Stunden dann 6,25 Stunden auf der Rechnung vermutlich recht bekommen.
Üblich ist heutzutage in vielen Fällen eine AW von 6 (10er AW) oder 5min (12er AW).
klecksii schrieb:
Und wie sieht es aus, wenn Pausen dazwischen sind?
Es ist völlig latte ob Pausenzeiten dazwischen sind oder nicht. Es wird in beiden Fällen nur die Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
klecksii schrieb:
Unternehmer X bietet eine Dienstlesitung an. Abgemacht sind "Für jede geleistete volle Stunde erhält der Anbieter für seine Tätigkeit einen Stundensatz von 10€"
Ich denke wir sind uns einig dass der Unternehmer hier für die Zukunft eine saubere, unmissverständliche Formulierung verwenden sollte und im Zweifel einfach aus Kulanz die niedrigen Stunden in Rechnung stellen, da die Unsicherheit durch seine eigene Formulierung entstanden ist.
Ich hätte nach so nem unpräzisen Mückenschiss schon keinen Bock mehr auf diesen Dienstleister.

Sollte die Formulierung auf Auftraggeber kommen, dann in Zukunft einfach eine schriftliche Klarstellung einholen. Oder so wie fast alle Dienstleister, wenn der Abzeichnende nicht aus der eigenen Tasche bezahlt: Großzügig aufrunden.
 
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