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pufferueberlauf
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Klar ist das rechtmaessig, das TKG gibt Dir Rechte zwingt Dich aber nicht diese auch einzufordern.sudfaisl schrieb:Das nehme ich erstmal so entgegen und kläre jetzt, ob das rechtmäßig ist.
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Klar ist das rechtmaessig, das TKG gibt Dir Rechte zwingt Dich aber nicht diese auch einzufordern.sudfaisl schrieb:Das nehme ich erstmal so entgegen und kläre jetzt, ob das rechtmäßig ist.
IMHO ist das immer eine gute Idee erst mal mit dem eigenen ISP daran zu arbeiten Probleme zu loesen. Was allerdings nicht ganz einfach sein kann, weil man oft den First Level Support erst einmal ueberwinden muss bevor das Problem ernst genommen wird. Das TelekomHilft Team ist oft der beste/schnellste Weg diese Huerde zu ueberwinden, die machen IMHO einen guten Job, die naechste Herausforderung ist es einen guten Techniker zu bekommen, der ausreichend Zeit fuer die Diagnose mitbringt (meiner beschraenkten Erfahrung nach hat die Telekom da allerdings eine Menge guter Leute im Feld, d.h. Technikerguete ist keine sonderlich hohe Huerde).thom53281 schrieb:Entschuldige, dass ich annahm, Du hättest den VDSL100 bestellt da Du ihn brauchst und eine Möglichkeit vorgeschlagen habe, wie Du möglicherweise auch tatsächlich VDSL100 bekommen könntest. Oft genug haben wir es hier im Forum (und auch damals bei Onlinekosten) geschafft, Fehler an Anschlüssen grob zu diagnostizieren und die Entstörung in die richtigen Bahnen zu leiten, wenn das Problem mal etwas schwieriger war.
Eine Sichtweise die schon nachvollziehen kann, die aber nicht dazu passt, wie der Internetzugang Massenmarkt organisiert ist. Da ist die Marge pro Anschluss recht duenn, zu duenn fuer proaktive Fehlerermittlung in minderschweren Faellen als Regelaktion.sudfaisl schrieb:Ob irgendwann mal 100 anlagen, keine Ahnung. Nie wenn ich gemessen habe jedenfalls. DSL Spektrum o. ä. zur Fehlerermittlung ist auch egal, das soll der Dienstleister machen, den ich für einen zuverlässigen Anschluss bezahle.
Interesting. Beim Upload muss einer eurer Techniker zwischen dem 31.08. und 02.09. irgendwas geändert haben, da ging die (maximal mögliche, nicht real anliegende) Uploadgeschwindigkeit laut Fritz!Box Log auf einmal hoch von 22 auf 42MBit/s. Die Downloadgeschwindigkeit ist nach wie vor gleich niedrig.Telekom hilft schrieb:Hab deine Daten erhalten und auch schon reagiert.
Wie misst du den wert denn? Ich habe hier einen Upload von knapp 42MBit.
Ich kann mir einen Sinn zumindest vorstellen, nämlich ein Anreiz für die Unternehmen, den Kunden nur die Tarife anzubieten, die sie auch wirklich liefern können. Ansonsten ist ein irrtümliches Anbieten von z.B. 100Mbit obwohl nur ~50Mbit verfügbar sind ein Gewinngeschäft für das Unternehmen, viele werden gar nicht messen, viele werden das dann nicht entsprechend den Anforderungen messen und im schlimmsten Fall werden die eben nachträglich herabgestuft auf das Produkt, welches das Unternehmen sowieso von Anfang an nur liefern konnte. Null Risiko für das Unternehmen = Fehlender Anreiz.Die wilde Inge schrieb:Aus meiner Sicht wäre es grotesk, wenn die Minderung so hoch ausfällt, dass es für dich günstiger käme eine 100er Leitung mit Minderung zu buchen als einfach direkt eine 50er. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Sinn hinter dem Gesetz ist.
8.3
Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden,
wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der
Telekom und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund
liegt vor,
- wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form
aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder
- neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
8.4
Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 bis 8.3 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei
Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung
und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
auf Sie haben oder
- ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
- rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes
Recht vorgeschrieben sind
sudfaisl schrieb:@freshprince2002 Zu 8.4: Änderungen wurden mir nie mitgeteilt, dass das Bestellte nicht geliefert werden kann und das Bestellte wurde auch nie geliefert. Insofern ist die Prämisse von 8.4 nicht zutreffend.
Telekom hilft schrieb:Die 48 % weniger Leistung in deinem Tarif ist nicht gleichzusetzen mit 48 % Preisminderung, da geprüft wird, ob wir die Bandbreite des nächstkleineren Tarifs erfüllen. In deinem Beispiel als Magenta Zuhause L vs. Magenta Zuhause M. Für diesen sind die Bandbreiten voll erfüllt. Aus diesem Grund erhältst du die Grundpreisreduzierung um den entsprechenden Betrag.
Du hast also etwas bestellt, von dem du schon vorher wusstest, dass es nicht funktionieren wird?sudfaisl schrieb:Beim letzten Vertragsabschluss vor 3 Jahren kam der Vertrag für 100M wegen Nichtlieferbarkeit von 100M nicht zustande. Wenige Monate später kam Werbung in mein Postfach, dass 100M jetzt lieferbar sei. Was natürlich Quatsch war/ist.
sudfaisl schrieb:@freshprince2002 AGB 8.3 "aufgrund neuer technischen Entwicklung" kann insofern nicht zutreffen, weil die Telekom weiterhin a) werbendes Personal an meine Haustür schickt und b) den 100M-Anschluss weiterhin aktiv für meine Adresse bewirbt.
...
Vielleicht sollte die Telekom weniger aggressiv Dienstleistungen bewerben, die unverkäuflich, man möchte meinen hinterlistig, sind. Man kann die Leute nicht mit Klingelstreichen und Werbung mit Produkten, die es nicht gibt, angeln.
Da bin ich absolut bei dir, das ist eine Baustelle.sudfaisl schrieb:Edit: Und man sollte über die Störungsmeldung vielleicht keine "Expertenprüfung" und "Technikertermin vereinbaren" sowie Rückrufe von Fachabteilungen anmelden, wenn man nichts davon durchführt und am Ende dann die Störungsmeldung ohne explizite Rückmeldung schließen und "Meinungsforschungs-Agenturen" zur Kundenzufriedenheit, deren Rückrufe man sich bei der Telekom schon verbeten hat, anrufen lassen.
Du hast also etwas bestellt, von dem du schon vorher wusstest, dass es nicht funktionieren wird?