DSL (viel) zu langsam - Minderung

sudfaisl schrieb:
Das nehme ich erstmal so entgegen und kläre jetzt, ob das rechtmäßig ist.
Klar ist das rechtmaessig, das TKG gibt Dir Rechte zwingt Dich aber nicht diese auch einzufordern. ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sudfaisl
Entschuldige, dass ich annahm, Du hättest den VDSL100 bestellt da Du ihn brauchst und eine Möglichkeit vorgeschlagen habe, wie Du möglicherweise auch tatsächlich VDSL100 bekommen könntest. Oft genug haben wir es hier im Forum (und auch damals bei Onlinekosten) geschafft, Fehler an Anschlüssen grob zu diagnostizieren und die Entstörung in die richtigen Bahnen zu leiten, wenn das Problem mal etwas schwieriger war. Wenn das Ziel des Threads -wie mir scheint- alleinig dem dienen soll, den Preis weiter zu drücken, soll es mir Recht sein. Dann verschwende ich meine Zeit nicht weiter.

Im Übrigen finde ich es schade, wie wenig die Menschen in Deutschland mittlerweile bereit sind, für die eigentlich hochwertige Dienstleistung eines Festnetzanschlusses zu bezahlen. Ich bin dann mal raus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: brettler, heronimo, sk92 und 4 andere
thom53281 schrieb:
Entschuldige, dass ich annahm, Du hättest den VDSL100 bestellt da Du ihn brauchst und eine Möglichkeit vorgeschlagen habe, wie Du möglicherweise auch tatsächlich VDSL100 bekommen könntest. Oft genug haben wir es hier im Forum (und auch damals bei Onlinekosten) geschafft, Fehler an Anschlüssen grob zu diagnostizieren und die Entstörung in die richtigen Bahnen zu leiten, wenn das Problem mal etwas schwieriger war.
IMHO ist das immer eine gute Idee erst mal mit dem eigenen ISP daran zu arbeiten Probleme zu loesen. Was allerdings nicht ganz einfach sein kann, weil man oft den First Level Support erst einmal ueberwinden muss ;) bevor das Problem ernst genommen wird. Das TelekomHilft Team ist oft der beste/schnellste Weg diese Huerde zu ueberwinden, die machen IMHO einen guten Job, die naechste Herausforderung ist es einen guten Techniker zu bekommen, der ausreichend Zeit fuer die Diagnose mitbringt (meiner beschraenkten Erfahrung nach hat die Telekom da allerdings eine Menge guter Leute im Feld, d.h. Technikerguete ist keine sonderlich hohe Huerde).
sudfaisl schrieb:
Ob irgendwann mal 100 anlagen, keine Ahnung. Nie wenn ich gemessen habe jedenfalls. DSL Spektrum o. ä. zur Fehlerermittlung ist auch egal, das soll der Dienstleister machen, den ich für einen zuverlässigen Anschluss bezahle.
Eine Sichtweise die schon nachvollziehen kann, die aber nicht dazu passt, wie der Internetzugang Massenmarkt organisiert ist. Da ist die Marge pro Anschluss recht duenn, zu duenn fuer proaktive Fehlerermittlung in minderschweren Faellen als Regelaktion.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: sudfaisl und TomH22
Telekom hilft schrieb:
Hab deine Daten erhalten und auch schon reagiert.

Wie misst du den wert denn? Ich habe hier einen Upload von knapp 42MBit.
Interesting. Beim Upload muss einer eurer Techniker zwischen dem 31.08. und 02.09. irgendwas geändert haben, da ging die (maximal mögliche, nicht real anliegende) Uploadgeschwindigkeit laut Fritz!Box Log auf einmal hoch von 22 auf 42MBit/s. Die Downloadgeschwindigkeit ist nach wie vor gleich niedrig.

Wie lässt sich denn dieser spontane Anstieg nach knapp 10 Monaten halbierter Upload-Leistung erklären? War vorher die Leitung falsch geschaltet?

1665944329675.png
 
Ich habe den Artikel mal rein aus Interesse mitgelesen und würde mich freuen wenn das Endergebnis hier berichtet werden könnte (ich bin selber nicht von sowas betroffen).

Aus meiner Sicht wäre es grotesk, wenn die Minderung so hoch ausfällt, dass es für dich günstiger käme eine 100er Leitung mit Minderung zu buchen als einfach direkt eine 50er. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Sinn hinter dem Gesetz ist. Das würde in der Folge ja bedeuten, dass wenn ich aus Versehen eine 1000er Leitung buchen könnte, obwohl nur 50Mbit anliegen, dass die Minderung dann so hoch ausfällt, dass der Anschluss im Prinzip geschenkt ist. In jedem Fall müsste man dir rückwirkend die 10€ für alle Monate gutschreiben ...

Aber Recht haben und Recht bekommen ist ja nicht das gleiche.
In diesem Sinne bitte mal den weiteren Verlauf dokumentieren.
 
Die wilde Inge schrieb:
Aus meiner Sicht wäre es grotesk, wenn die Minderung so hoch ausfällt, dass es für dich günstiger käme eine 100er Leitung mit Minderung zu buchen als einfach direkt eine 50er. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Sinn hinter dem Gesetz ist.
Ich kann mir einen Sinn zumindest vorstellen, nämlich ein Anreiz für die Unternehmen, den Kunden nur die Tarife anzubieten, die sie auch wirklich liefern können. Ansonsten ist ein irrtümliches Anbieten von z.B. 100Mbit obwohl nur ~50Mbit verfügbar sind ein Gewinngeschäft für das Unternehmen, viele werden gar nicht messen, viele werden das dann nicht entsprechend den Anforderungen messen und im schlimmsten Fall werden die eben nachträglich herabgestuft auf das Produkt, welches das Unternehmen sowieso von Anfang an nur liefern konnte. Null Risiko für das Unternehmen = Fehlender Anreiz.
 
AGB:
https://www.telekom.de/is-bin/INTER...-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewAGB-Start?AGBID=2285

Direktlink zur PDF:
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48832.pdf

8.3
Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden,
wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der
Telekom und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund
liegt vor,
- wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form
aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann
oder
- neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
8.4
Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 bis 8.3 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei
Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung
und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
  • ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
  • rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen
auf Sie haben oder
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes
Recht vorgeschrieben sind

--> Die Herabstufung auf den kleineren Anschluss (Tarif).

Das entspricht TKG $57 Abs. 1.
Absatz 4 mit der Preisminderung kommt hier also nicht mehr zum Tragen.
Absatz 4 würde erst dann greifen, wenn dir die Telekom gar keine Alternative anbieten könnte.

Der TKG $57 Abs. 4 ist übrigens auch in den AGB in Punkt 12.9 beschrieben bzw. gekürzt übernommen.

Solange die Telekom (und alle anderen Anbieter genauso) euren Vertrag ändern kann/darf, so, dass die angebotene Leistung auch erbracht werden kann, ist das alles OK und da bringt dir keine Bundesnetzagentur, keine Verbraucherzentrale und kein Anwalt was.
 
@freshprince2002 AGB 8.3 "aufgrund neuer technischen Entwicklung" kann insofern nicht zutreffen, weil die Telekom weiterhin a) werbendes Personal an meine Haustür schickt und b) den 100M-Anschluss weiterhin aktiv für meine Adresse bewirbt. Zu 8.4: Änderungen wurden mir nie mitgeteilt, dass das Bestellte nicht geliefert werden kann und das Bestellte wurde auch nie geliefert. Insofern ist die Prämisse von 8.4 nicht zutreffend. Beim letzten Vertragsabschluss vor 3 Jahren kam der Vertrag für 100M wegen Nichtlieferbarkeit von 100M nicht zustande. Wenige Monate später kam Werbung in mein Postfach, dass 100M jetzt lieferbar sei. Was natürlich Quatsch war/ist.

Vielleicht sollte die Telekom weniger aggressiv Dienstleistungen bewerben, die unverkäuflich, man möchte meinen hinterlistig, sind. Man kann die Leute nicht mit Klingelstreichen und Werbung mit Produkten, die es nicht gibt, angeln.

Bei keinem anderen Produkt oder Dienstleister (Handwerker o. ä.) würde man eine 50 % Minderleistung für Almosen an Abzügen akzeptieren.

Edit: Und man sollte über die Störungsmeldung vielleicht keine "Expertenprüfung" und "Technikertermin vereinbaren" sowie Rückrufe von Fachabteilungen anmelden, wenn man nichts davon durchführt und am Ende dann die Störungsmeldung ohne explizite Rückmeldung schließen und "Meinungsforschungs-Agenturen" zur Kundenzufriedenheit, deren Rückrufe man sich bei der Telekom schon verbeten hat, anrufen lassen. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
sudfaisl schrieb:
@freshprince2002 Zu 8.4: Änderungen wurden mir nie mitgeteilt, dass das Bestellte nicht geliefert werden kann und das Bestellte wurde auch nie geliefert. Insofern ist die Prämisse von 8.4 nicht zutreffend.

Wurde dir spätestens hier mitgeteilt:
Telekom hilft schrieb:
Die 48 % weniger Leistung in deinem Tarif ist nicht gleichzusetzen mit 48 % Preisminderung, da geprüft wird, ob wir die Bandbreite des nächstkleineren Tarifs erfüllen. In deinem Beispiel als Magenta Zuhause L vs. Magenta Zuhause M. Für diesen sind die Bandbreiten voll erfüllt. Aus diesem Grund erhältst du die Grundpreisreduzierung um den entsprechenden Betrag.

---
sudfaisl schrieb:
Beim letzten Vertragsabschluss vor 3 Jahren kam der Vertrag für 100M wegen Nichtlieferbarkeit von 100M nicht zustande. Wenige Monate später kam Werbung in mein Postfach, dass 100M jetzt lieferbar sei. Was natürlich Quatsch war/ist.
Du hast also etwas bestellt, von dem du schon vorher wusstest, dass es nicht funktionieren wird? ;)

sudfaisl schrieb:
@freshprince2002 AGB 8.3 "aufgrund neuer technischen Entwicklung" kann insofern nicht zutreffen, weil die Telekom weiterhin a) werbendes Personal an meine Haustür schickt und b) den 100M-Anschluss weiterhin aktiv für meine Adresse bewirbt.
...
Vielleicht sollte die Telekom weniger aggressiv Dienstleistungen bewerben, die unverkäuflich, man möchte meinen hinterlistig, sind. Man kann die Leute nicht mit Klingelstreichen und Werbung mit Produkten, die es nicht gibt, angeln.

Ich kenne deine technische Konstellation nicht, deine Anbidung an den DSLAM, die Leitungsführung etc., aber sollten in deiner Gegend keine 100M möglich sein, dann wärst du ja nicht der Einzige mit diesem Problem.
Sollten Fehler in der Datenbank sein, fallen die so auf und werden normalerweise auch schnell korrigiert, sodass man nicht weiter die 100M anbietet.

Fehler können passieren und deswegen hat der Anbieter die Möglichkeit, deinen Vertrag eben zu ändern, was er hier auch vorgeschlagen hat.

Wenn zuerst eine Vertragsänderung möglich ist, wirst du deine anvisierte 50% Minderung nicht durchsetzen können, damit musst du dich abfinden.

Nicht ausgeschlossen ist auch schlicht eine Störung deines Anschlusses, an welcher Stelle auch immer.
Wurde hier ja auch schon erwähnt, dass man eher die Entstörung pushen sollte, sofern möglich.

---
sudfaisl schrieb:
Edit: Und man sollte über die Störungsmeldung vielleicht keine "Expertenprüfung" und "Technikertermin vereinbaren" sowie Rückrufe von Fachabteilungen anmelden, wenn man nichts davon durchführt und am Ende dann die Störungsmeldung ohne explizite Rückmeldung schließen und "Meinungsforschungs-Agenturen" zur Kundenzufriedenheit, deren Rückrufe man sich bei der Telekom schon verbeten hat, anrufen lassen.
Da bin ich absolut bei dir, das ist eine Baustelle.
 
Der Beitrag (die zitierte Stelle) ist einfach grotesk.

Du hast also etwas bestellt, von dem du schon vorher wusstest, dass es nicht funktionieren wird? ;)

Telekom bietet mir 100 M an. Ich schließe den Vertrag ab (2019).
Telekom meldet sich bei mir: Geht leider nicht, hier wir machen 50 M.
Ich sag zu.
Kurze Zeit später (2019) ungefragte Werbung: Herr sudfaisl, wir haben jetzt 100 M an ihrem Anschluss eingerichtet, gerne upgraden wir sie.
Herr sudfaisl upgradet mit dem neuen Vertrag, zahlt 100 M, bekommt 50 M.

Wie soll ich wissen, dass es nicht funktionieren wird? Wie weltfremd ist das bitte?
Ich biete der Telekom an, einen Vertrag abzuschließen, die Telekom nimmt an, kassiert und du insinuierst, dass das meine Schuld ist dass dann nicht korrekt geliefert wird?

Die Telekom hat btw gar nichts korrigiert. Wenn der Techniker vor Ort schon vor Monden bestätigt, dass hier keine 100 anliegen und man das jetzt auch am Telefon sagt, und man verkauft dennoch fröhlich weiter, dann ist das sicher nichts, was schnell in der Datenbank korrigiert wurde...
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie du es formuliert hast, las es sich so, als hättest du schon gewusst oder zumindest geahnt, dass es mit den 100M nix wird.
Ich wollte jetzt auch nicht ausdrücken, dass du Schuld wärst.
Aber egal, darum gehts ja nicht.

Du hast jetzt die 3 Optionen:
  • Auf den 50er Tarif runterstufen bzw. die entsprechende Minderung annehmen
  • kündigen
  • Entstörung forcieren, aber das hängt von den örtlichen technischen Gegebenheiten ab, die hier soweit unbekannt sind
 
Zurück
Oben