Kilo Uniform schrieb:Ich werde einen Teufel tun. Ist zumal auch gar nicht zulässig.
Doch ist es
Seit den Änderungen des Personalausweisgesetzes 2017 kann der Personalausweis nach § 20 Absatz 2 abgelichtet (fotokopiert, fotografiert, eingescannt) werden, wenn der Ausweisinhaber damit einverstanden ist. Die entstandenen Kopien müssen „eindeutig und dauerhaft“ als Kopien zu erkennen sein (z. B. Schwarz-Weiß-Foto, Schriftzug „Kopie“) und dürfen nur vom Ausweisinhaber an andere weitergegeben werden.
Und wenn Facebook wissen will ob du kein fake bist, dann ist das nun mal so.