Händler und Hersteller verweigern Gewährleistung / Garantie

Q

quentin9441

Gast
Hallo,
ich habe vor ein Paar Wochen ein Mainboard für ca. 110 Euro bei einem sehr großen Internethändler erworben. Leider startete das Mainboard nach bereits 2 Wochen nicht mehr. Ich habe es deshalb dem Internethändler mit der original Rechnung eingeschickt, damit diese es reparieren oder austauschen. Der Händler hat mir nach wenigen Tagen das defekte Mainboard zurück geschickt mit folgendem schreiben:

anbei erhalten Sie Ihren retournierten Artikel zu unserer Entlastung zurück.

Auf diesem fehlt die Seriennummer. Ohne diese erlischt jedlicher Garantieanspruch / Gewährleistungsanspruch.

Das lustige ist jedoch, dass ich keine Seriennummer entfernt, manipuliert oder sonst was in der Richtung gemacht habe. (B-Ware? Retoure erhalten?) In der Rücksendung vom Internethändler war auch nicht mehr die original Rechnung vorhanden, diese haben diese ohne Grund einfach einbehalten.

Ich habe mich darauf hin an den Verkäufer bzw. Internethändler per E-Mail gewandt, wo der selbe Satz wieder geantwortet wurde. Per Telefon konnte oder wollte man mir nicht helfen. Als ich daraufhin darum gebeten hab, mich mit der Geschäftsführung oder einem anderen Vorgesetzten zu verbinden, wollte mir die Dame weiß machen "das es nicht möglich sei".

Draufhin habe ich dem Internethändler ein Fax mit qualifizierten Sendebeleg inkl. 14 tätigen Frist geschickt, dass er mir a) die original Rechnung wieder geben soll und b) das defekte Mainboard reparieren, austauschen oder mir mein Geld erstatten soll.

Ich habe mich zu selben Zeit bereits an den Hersteller mit dem kompletten Fall gewandt und dieser meint zu mir, das diese für Endkunden keine Garantie / Gewährleistung anbieten und das es über den Händler geschehen muss. Keinerlei Kulanz möglich.

bereits morgen läuft die 14 tätige Frist aus, und ich habe bis heute keinerlei Reaktion vom Internethändler erhalten. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, würde sich ein Anwalt für ca. 110 Euro nicht lohnen. Daher würde ich gerne wissen, was ihr jetzt an meiner Stelle machen würdet bzw. was ihr mir empfehlen könnt.

Ich habe bewusst erstmal den Namen des Internethändlers und des Herstellers weg gelassen.
 
Wenn das Mainboard unter 6 Monaten alt ist, dann bleib nur am Händler dran. Gegenüber dem Hersteller (Garantie) haste schlechte Karten.
Wieso schickst du die Originalrechnung mit ein?

Wenn der Händler die Frist ignoriert, wirst wohl zum Anwalt oder der Verbaucherzentrale müssen.
 
Ja, das Mainboard dürfte mittlerweile ca. 1 bis 1 1/2 Monate alt sein. Ich hab die original Rechnung mit eingeschickt, weil ich mir nichts weiter bei gedacht habe. Aber du hast Recht, ich hätte eine Kopie beilegen sollen.

Ich hatte dem Internethändler einfach gut gläubig vertraut, weil ich da schon öfters Sachen gekauft habe (jedoch alles behalten habe) und dieser bei Idealo auch sehr gut bewertet ist.
 
Du kannst in der Regel trotzdem eine neue Rechnung anfordern. Sowas schicken die eigentlich zu...

Schau doch lieber mal nach, wo auf deinem MB die Seriennummer sein sollte (Kleiner Afkleber der abgefallen ist vllt?) und such an der entsprechenden Stelle.

Ohne Seriennummer gibts nunmal keine Garantie.
 
Es sind diverse Aufkleber auf dem Mainboard vorhanden, jedoch kann ich auch keins mit "S/N" beginnend entdecken.
 
rück doch mal das modell raus ^^
 
Also Garantie vom Hersteller kannst ohne Aufkleber vergessen. So sind nunmal seine Bedingungen.

Ist aber auch nicht schlimm, da du noch unter 6 Monate bist und dann die Gewährleistung auf deiner Seite ist.
Der Händler muss also beweisen, dass der Aufkleber noch nie drauf war und nicht du, dass er drauf war.

Schriftlich Frist setzten und fertig. Versandkosten muss er auch alle erstatten.

Da wird nur wieder auf die Dummheit vom Kunden spekuliert.

Originale Rechnungen schickt man aber nie ein !
 
Wie bereits oben erwähnt hatte ich eine 14 tätige Frist eingeräumt, die jedoch bereits morgen abläuft. Versandkosten sind nicht angefallen, da ich ein Rücksendeaufkleber zum selbst drucken bekommen hatte.
 
Nach der Frist würde ich schriftlich mitteilen, dass du von Vertrag zurück trittst und nun den vollen Kaufbetrag zurück verlangst. Natürlich wieder mit einer Frist. Nach verstreichen dieser Frist direkt einen Mahnbescheid hinschicken.
 
tree-snake schrieb:
Also Garantie vom Hersteller kannst ohne Aufkleber vergessen. So sind nunmal seine Bedingungen.

Ist aber auch nicht schlimm, da du noch unter 6 Monate bist und dann die Gewährleistung auf deiner Seite ist.
Der Händler muss also beweisen, dass der Aufkleber noch nie drauf war und nicht du, dass er drauf war.

Schriftlich Frist setzten und fertig. Versandkosten muss er auch alle erstatten.

Da wird nur wieder auf die Dummheit vom Kunden spekuliert.

Originale Rechnungen schickt man aber nie ein !


Das sehe ich nicht so.

Die Beweislast des Sachmangels liegt zwar beim VK, allerdings muss K nachweisen, dass er einen Sachmangel ggü. dem VK auch geltend machen kann, sprich der Kaufvertrag mit genau diesem Produkt bei ihm zustandegekommen ist. Der Sachmangel ist ja die Funktionsunfähigkeit des Mainboards, nicht der fehlende Aufkleber. Anhand der Seriennummer auf dem Aufkleber kann das Produkt eindeutig dem Kaufvertrag zugeordnet werden, ansonsten kann das MB ja sonstwoher stammen.
 
Sollte der Aufkleber wirklich fehlen, was ich bezweifle, kann man die SN immernoch im BIOS des MB herausfinden.
Im Zweifel kann der VK also sehr wohl nachprüfen, ob das MB das verkaufte Produkt ist.
 
blackraven schrieb:
Anhand der Seriennummer auf dem Aufkleber kann das Produkt eindeutig dem Kaufvertrag zugeordnet werden, ansonsten kann das MB ja sonstwoher stammen.

Ja ? Steht die Serienummer auf der Rechnung mit drauf ? Macht sich die Mühe ein Händler das alles zu notieren, hab da andere Erfahrungen gemacht in Sachen Nachweisbarkeit obs wirklich von dem einen Händler stammt.
 
Macht sich die Mühe ein Händler das alles zu notieren

IDR jedes einzelne Produkt....mit aktuellem Lagerort, weiteren ersatzteilen, alternativprodukten, Partnummern, seriennummern, komponenten....dafür gibt schließlich ne Warenwirtschaft/ERP
 
tree-snake schrieb:
Ja ? Steht die Serienummer auf der Rechnung mit drauf ? Macht sich die Mühe ein Händler das alles zu notieren, hab da andere Erfahrungen gemacht in Sachen Nachweisbarkeit obs wirklich von dem einen Händler stammt.

Schon mal was von Warenwirtschaftssystem gehört?
Darfst gerne mal nach googlen...
Deine Erfahrungen in allen Ehren, tun aber im Zweifel vor Gericht auch nichts bei.

Sollte der Aufkleber wirklich fehlen, was ich bezweifle, kann man die SN immernoch im BIOS des MB herausfinden.
Im Zweifel kann der VK also sehr wohl nachprüfen, ob das MB das verkaufte Produkt ist.

Wenn man noch drauf zugreifen kann... der TE schreibt aber, das MB läuft nicht mehr.

Im Zweifel...ist aber nicht seine Aufgabe. Und wer zahlt im Zweifel den Arbeitsaufwand bei insolventen Kunden?
 
blackraven schrieb:
Schon mal was von Warenwirtschaftssystem gehört?
Darfst gerne mal nach googlen...

Da brauch ich nicht googeln da wohl nicht jeder Händler das macht sonst würden manche Geschichten/Aktionen nicht funktionieren die ich jetzt aber sicher nicht ausführen werde was da gemacht wurde da extrem dunkelgrau ^^
 
Da ich die Rechnung - wie bereits erwähnt - nicht mehr besitze, kann ich es nicht mit 100% bestätigen, aber da ich von dem Internethändler noch andere Rechnungen habe (z.B. eine Rechnung von einer teure Grafikkarte vom 05.09.2013) kann ich bestätigen, dass zumind. auf dieser Rechnung eine Seriennummer aufgeführt ist. Daher wird auf der Mainboard Rechnung wohl auch eine Seriennummer vorhanden sein.

Ob ein auslesen per BIOS möglich ist, wage ich zu bezweifeln, weil das Mainboard eben nicht mehr startet sondern komplett "tot" ist. Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich diese Möglichkeit aber mit Sicherheit versuchen. Kann ich den Händler nicht dazu "zwingen" das der versucht die Seriennummer über das BIOS auszulesen? Evlt helfen die ja die anderen vorhandenen Aufkleber auf dem Mainboard auch noch bei einer Zuordnung.
 
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