Handy kaufen von jemandem der wissentlich seine Handyrechnungen nicht zahlt?

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@Terzov97 Ich würde die Finger davon lassen.
 
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JeGe schrieb:
Und ich 'erkläre' dir jetzt, dass morgen Ostern ist...
(Du musst wahrscheinlich noch sehr viel lernen!)

:D
Deswegen frage ich ja zuerst hier 😉
Ergänzung ()

Werde jetzt die Finger davon lassen und für 150 Euro mehr beim Händler kaufen.
Danke euch
 
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Es gibt Verträge, da ist es für 1 Euro seins und Verträge, da muss er erst 2 Jahre zahlen bis es seins ist. Das weißt du nicht, d.h. ggf. darf er es nicht verkaufen da es nicht seins ist. Wenn es überhaupt von ihm erworben wurde.
Abgesehen davon, dass ich kein Fold 5 kaufen würde und es nicht unwahrscheinlich ist, dass das Teil innerhalb der Gewährleistung einen Schaden hat, wäre selbst die schriftliche Übertragung/Abtretung der Gewährleistungsrechte etc. mir zu blöd bei der Sache. Am Ende hat dann der Händler oder Provider kein Bock darauf, da er ja Vertragsschulden verbunden mit dem Phone einholen möchte... Oder der Typ verlangt dann noch nen Fuffi damit er für dich Gewährleistung regelt.
Gier frisst Hirn. Würde die Finger davon lassen. Tatsächlich habe ich in der letzten Zeit so viel schräge Sachen über Kleinanzeigen erlebt von Leuten, die 2x die Wohnungstür aufmachen oder einfach rausgehen weil sie wegen 5 Euro beleidigt sind, die ich nicht runtergehe... Um einen Tag später anzurufen um es doch zu kaufen mit der Frage, wann man denn zuhause ist. Am Ende wirst noch ausgenommen. Würde auch nie mit so viel Bargeld hingehen. Man kann ggf. vor Ort per PayPal Friends bezahlen, Überweisen oder zusammen auf die Bank, aber doch nicht bei so einem Assi...
Nochmal: Gier frisst Hirn. Lass es bleiben.
 
Ich würde das ganz sicher nicht machen und kann nur dringendst davon abraten!

1. Der Typ hat dir gegenüber bereits zugegeben das er einen Vertrag abgeschlossen hat und die Gebühren nicht zahlen will.
So jemandem würde ich nichtmal ein Nutellabrot abkaufen.

2. Das Handy gehört mit ziemlicher Sicherheit solange dem Provider, bis die Raten abbezahlt sind.
Juristisch wäre der Kauf wohl Hehlerei, weil du weißt das der Verkäufer nicht der Eigentümer sein kann, weil er das Gerät nicht bezahlt hat.

3. Das Handy ist beim Provider registriert, mit IMEI Nummer usw.
Mir wäre die Gefahr zu groß das das Handy gesperrt wird, wenn der Verkäufer seine Raten nicht zahlt. Und bei einem Garantie-/Gewährleistungsfall?
Du willst mit offensichtlicher Hehlerware zum Händler oder Hersteller?

4. Ich würde das Handy sicher nicht persönlich abholen.
Wer weiß was der Typ sonst noch drauf hat... Am Ende bist du dein Geld los, hast ein blaues Auge, aber kein Handy...

5. Was machst du wenn nach Zahlungsausfall, Mahnbescheid usw. der Verkäufer deinen Namen angibt?
Dann kommt der Provider freundlich auf dich zu das du sein Eigentum rauszurücken hast. Und den Kaufpreis? Den wirst du sicher nicht zurück bekommen.
 
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In den AGB der Anbieter steht dazu meist was unter dem Stichwort "Eigentumsvorbehalt" drin, soll heißen, das Gerät wird erst zum Eigentum des Käufers, wenn es auch vollständig bezahlt ist.

Mit Pech wird also irgendwann der Anbieter bei Dir anklingeln und Dich darauf aufmerksam machen, dass Du unrechtmäßig ihr Eigentum im Haus hast, dass Du das zurückgeben musst und irgendwelche Zahlungen Deinerseits an den "Verkäufer" Dein Problem sind und Du das mit dem "Verkäufer" klären musst, nach Rückgabe des Geräts selbstverständlich. Absprachen, auch schriftlich, mit dem "Verkäufer" sind freilich an der Stelle irrelevant (jedenfalls was den Telco-Anbieter angeht) da ohne Rechtsgrundlage.

Wobei man hier auch gar nicht ins Juristische gehen muss eigentlich, sondern gesunder Menschenverstand auch ausreichen sollte...?
 
Terzov97 schrieb:
Werde jetzt die Finger davon lassen und für 150 Euro mehr beim Händler kaufen.
Ein Fold 5 für 1150? Verkauft der Händler auch originale Rolex Uhren für 100 Euro?
 
Das erste was passiert die IMEI- oder MEID-Nummer deines Mobiltelefons dient als einzigartiges Erkennungszeichen für dein Gerät. und wird durch Verkäufer als Mobil Vertrags Partner gesperrt, Gerät wird damit unbrauchbar oder wenn der Verkäufer dich als Käufer bennent kann hier die rückvorderung an dich gestellt werden.
- Finger weg von solchen Verkäufern.
 
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Wer wissentlich oder unwissentlich Hehlerware kauft hat keinerlei Schadensersatzansprüche im Falle einer Beschlagnahmung, weil man Hehlerware niemals rechtmäßig erwerben kann.
Mit solchen fertigen Typen lässt man sich grundsätzlich nicht ein, für solche unseriösen Elemente vergeudet man nicht seine Lebenszeit.
 
Ich denke hier wurde alles gesagt.

Das Vorgehen ist sicherlich als äusserst fragwürdig einzustufen und wie einige geschrieben haben, ist das Gerät bis zur vollständigen Abzahlung bzw. Vertragsende möglicherweise noch Eigentum des Anbieters.
 
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