Handy verkauft Käufer will wohl Preisdrücken?

deinsgate

Ensign
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Guten Tag liebe Computerbase Gemeinde ich hoffe ihr könnt mir Helfen.

Ich habe vor wenigen Tagen ein Smartphone auf ebay-kleinanzeigen verkauft und mich mit den Käufer auf einen Preis (425€) + Versand geeinigt, er hat auch fix mit Paypal Freunde bezahlt.

Habe das Gerät dann auch zügig losgeschickt.

Direkt am Tag nachdem das Gerät angekommen ist, hab ich eine Nachricht erhalten es wäre in einem extrem schlechten Zustand(Das Gerät war Neu..) und hätte viele Macken etc und er wolle das Gerät zurückgeben.

Habe ich zuerst abgelehnt, worauf er mit einen Anwalt drohte und da mir das dann doch zuviel wurde, hab ich zugesagt zu der Rückgabe. Jedoch solle er erst das Gerät zu mir senden und ich erstatte dann den Kaufpreis, was wohl dem Käufer nicht passt.

Danach meinte er er wolle eine Preisminderung von 100€(!) für die Kratzer sonst würde er seinen Anwalt einschalten.

Daraufhin habe ich ihm gesagt er könne eine Preisminderung von 20€ haben oder mir das Gerät zurückschicken.

Nachdem ganzen Tamtam hat er dann schlussendlich doch die Rückgabe aktzeptiert, will das aber über seinen Anwalt laufen lassen wovon er die Kosten auf mich abdrücken lassen will und natürlich muss erst das Gerät laut seinen Anwalt geschickt werden und dann gibt es das Geld zurück (=!?)

Ich bin leider erst Schüler und habe überhaupt kein Geld für ein Prozess oder irgend so ein Mist und auch ehrlich gesagt überhaupt keine Lust darauf..

Kann er mir die Anwaltskosten für die Rückgabe echt aufdrücken obwohl wir uns Privat schon darauf geeinigt haben?? Und muss ich echt das Gerät zuerst zurückschicken?

Mir ist bewusst das ihr keine Anwälte seid aber ich denke vielleicht hat jemand schon genug Lebenserfahrung und hat vielleicht ähnliches durchlebt oder kennt die Rechtslage

Vielen Dank
 
Ebay Kleinanzeigen ist dafür da, das man die Ware vor Ort abholt.

Hast du Fotos von deinem Smartphone gemacht vor dem versenden?

Hat er denn Fotos von den Mängeln gemacht und dir gezeigt?
 
hast du bilder vom zustand des gerätes? wenn du alles fotografiert hast, und den zustand des smartphones zeigt, soll er zum anwalt rennen.
falles ihr euch auf rückgabe einigt, auf jedenfall zuerst smartphon zurück schicken lassen, dann das geld zurück überweisen, natürlich nach genauer prüfung und eventuellem vergleich der seriennummer, man weiß ja nie.......
meistens ist mit dem anwalt eine drohgebärde und leeres geblubbere.
 
Leidwr nicht hab allerdings die S/N die steht ja auf der Rechnung.

Mir geht's Grad eher darum wenn der Hampelmann nun echt seinen Anwalt einschaltet ob ich die kosten dafür tragen muss obwohl ich ihm die schon privat zugesagt habe . Er besteht ja wohl darauf erst das Geld zu bekommen.

Schon mal danke für die schnellen Antworten
 
schreib oder sag ihm, dass du dich bei der verbraucherzentrale über das weitere vorgehen informieren musst.
 
Er kann dir die Anwaltskosten nicht einfach aufdrücken. Er kann einen Anwalt einschalten, diesen bezahlt er dann aber selbst. Einen Anwalt einschalten heißt ja auch nicht, dass es deswegen einen Prozess gibt.

Zudem würde ich an deiner Stelle mir Fotos geben lassen mit den angeblichen Mängeln. Du hast ja eine Rechnung und das Gerät ist neu, ergo die Rechnung ebenfalls mit einem aktuellen Datum oder? Insofern kannst du beweisen anhand der S/N, dass es ein neues Gerät ist.

Und auf gar keinen Fall erstattest du das Geld bevor das Handy wieder da ist und du siehst, dass es deines ist. Wenn er das nicht will, kann er doch zu dir fahren und die das Handy geben, du ihm dann das Geld. Lass dich da auf keine Spielchen ein.
 
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Lehn Dich zurück und entspann Dich...

Wenn er zu einem Anwalt rennt ist das sein Privatvergnügen. Wenn er dann dafür die Kosten von Dir wieder haben will, dann wird er klagen müssen.

Rückgabe Zug um Zug, erst Ware dann Geld. Wäre er bei einem Anwalt gewesen, dann hätte er es auch so gesagt bekommen.

Wieso sollte man ein Neues Gerät fotografieren? Die Rechnung beweist das es neu ist.

Was natürlich doof war... Warum bietest Du ihm 20€ Minderung an? Für was?
 
Ich halte das für leere Drohungen. Wer wegen 400€ zum Anwalt rennen will, ist nicht ganz hell in der Birne. Zumal, wenn du die Rückgabe sogar noch akzeptierst. Du hast beim Anwalt ja immer erstmal eine Selbstbeteiligung.
Ich hoffe nur für dich, dass du den Zustand beschrieben und dokumentiert hast. Normal ist bei Privatverkäufen gekauft wie gesehen. Garantie, Rückgabe usw. gibts nur nach Kulanz. Rechtsanspruch darauf gibts so erstmal nicht. (Insofern du das nicht ausdrücklich zugesichert hast)
Er kann dich hier nur drankriegen wenn ein Betrugsfall vorliegt. Wenn der Zustand wirklich sehr abweichend von der Beschreibung ist, du einen erkennbaren technischen Defekt verschwiegen hast etc.
Wenn du Bilder mit sichbarer Seriennummer gemacht hast und hier der Zustand klar erkennbar ist, würde ich mir kaum sorgen machen. Manche Leute drohen nur allzugern mit Anwalt um der anderen Partei Angst zu machen. Er muss erstmal nachweisen, dass DU gelogen hast. Wenn er da Smartphone direkt am ersten Tag 5x runterwirft kann er dich kaum für den Zustand verantwortlich machen.
 
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Minderung damit ich kein Stress krieg habe keine Finanziellen Mittel um mir einen Rechtsstreit zu erlauben, allerdings hat er den ja eh abgelehnt..

Selbst wenn er es Runtergeworfen hat, kann er doch sagen es ist so angekommen? Ich blick da gar nicht mehr durch.

Hab grad mal in meine Anzeige geschaut da war nichtmal eine Angabe zum Zustand da stand lediglich das, dass Handy jungfräulich - ist und erst eine Woche alt ist. ( Rechnungsdatum)
 
Einen Rechtsstreit gibt es in dem Sinne nicht nur weil er einen Anwalt einschalten will. Dazu bedürfte es einer Klage und dann ist er zunächst mal in der Nachweispflicht, da es ein Privatkauf ist.

Wie gesagt, wenn du magst, gewähre ihm die Rückerstattung (Versand auf seine Kosten), und wenn du das Gerät zurück hast und geprüft, dann bekommt er sein Geld. Verlange aber zunächst einmal Fotos der Mängel, dieses Recht hast du, du musst ihm nicht ungesehen glauben.
 
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Nach meinem Verständnis kann er dir erstmal nichts wenn du nicht gelogen hast und das Smartphone tatsächlich neu war. War es noch versiegelt?
Nach meinem Rechtsverständnis ist er in der Beweispflicht, nicht du. Um dir das so nachweisen zu können, müsste er schon ein Video davon machen wie er das Paket (mit klar erkennbarem Versandetikett) öffnet und das Telefon erstmals sieht und bereits hier die beanstandeten Fehler sofort zu erkennen sind. Es soll sich ja um rein äußerliche Mängel handeln richtig? ER muss DIR nachweisen, dass die Fehler bereits vor seinem Kauf vorhanden waren. In den Kratzern hat sich z.B. schon Staub abgesetzt. Die aufgeschobenen Grate der Kratzer sind durch die Nutzung wieder geglättet etc.
Im amerikanischen System wärs anders... da müsstest du dann nachweisen, dass dein Produkt im beschriebenen Zustand war.

Ich an deiner Stelle hätte Bilder davon verlangt mit erkennbarer Seriennummer etc. Nicht, dass er deins gekauft hat, das selbe Modell bereits hatte und dir nun das alte zurückschickt und das neue behält. Ich würde da sehr aufpassen was du da bekommst.

Btw: Ich war auch schon auf der anderen Seite. Und ich gehe in so einer Situation nicht zum Anwalt sondern zur Polizei und mache eine Anzeige wegen Betrugs wenn mir sowas passiert und der Verkäufer stur bleibt. Insofern war deine Nachlass-Idee nicht schlecht um eine Schlichtung zu erreichen. Der Käufer ist halt einfach ein Vollpfosten.
 
Nein es war nicht Versiegelt, das war aber auch gar nicht angegeben, es war lediglich angegeben das dass Gerät eine Woche alt war. Den Zustand hatte ich tatsächlich vergessen zu Erwähnen, es wurde auch diese Woche lang benutzt. Ich habe es aber auch lediglich als Jungfräulich betitelt nicht als Neu oder Neuwertig. Jedoch sind dort keine Kerben (wie er sagt) oder tiefe Kratzer gewesen. Die Seriennummer hab ich ja auf meiner Rechnung dahingehend sollte ich kein Problem haben.

Ich danke euch jedenfalls und bin derweil erstmal ein wenig beruhigt.

Was mich halt Stutzig macht, ist das er wohl darauf besteht erst das Geld zurückzubekommen und mir die Ganze Zeit versucht mit seinen Anwalt "Kollegen" angst einzujagen.
 
deinsgate schrieb:
... Ganze Zeit versucht mit seinen Anwalt "Kollegen" angst einzujagen.

Sturm im Wasserglas...

Lass Dir Bilder schicken und wenn Rückgabe, dann Ware und dann Geld...
 
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deinsgate schrieb:
Selbst wenn er es Runtergeworfen hat, kann er doch sagen es ist so angekommen? Ich blick da gar nicht mehr durch.

Ja, und? Soll er dir erstmal beweisen das du es zerkratzt verschickt hast. ;)
Das sind leere Drohungen, da wird wegen 400€ niemand zum Anwalt gehen, da kostet ein Brief beim Anwalt ja mehr Geld.

Zumal sich erst richtig ab 500€ gestritten wird, vorher gibts mMn eh kein Prozess. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin kein Anwalt)
Würde mich zurücklehnen und gar nichts machen, würde wohl auch keine Rücknahme aktzeptieren, vielleicht hat er es auch runtergeworfen..
 
Betroffene Hunde bellen laut. Wenn du dir ehrlich nichts vorzuwerfen hast oder dich in einer Grauzone bewegst würde ich mich einfach mal entspannen. Ich hab auch schon Inkasso-Androhungen bekommen. Passiert ist nie was.
Das ist nunmal das Risiko von Privatkäufen. Man kann da auch auf die Schnauze fallen. Da gelten eben ganz andere Bedingungen als bei B2B oder B2C- Geschäften.
 
Ich hoffe auf der Rechnung wurde die Imei
erfasst und nicht die SN!
( Ausnahme bildet da Apple )
Mit der SN kann man in der Regel bei den Smartphone/Handies nichts anfangen da die SN durchaus mehrmals der Produktreihe/Charge die Selbe ist
 
Entspann dich. Der will dich unter Druck setzen (Was er geschafft hat).
Er wird nichts weiter unternehmen :)
 
Ruhig bleiben. Leute, die gleich mit einem Anwalt drohen, kennen i.d.R. nicht mal einen. Solltest du tatsächlich einen Brief vom Anwalt bekommen: Lesen, grinsen, abheften, und die Rechnung des Anwalts NICHT bezahlen. Das ist das Privatvergnügen deines Kunden, das kann er nicht auf dich abwälzen.

Vor Gericht wird er sicherlich nicht gehen, weil er dann in der Beweispflicht wäre, und das ist riskant.
 
snickii schrieb:
[...]
Das sind leere Drohungen, da wird wegen 400€ niemand zum Anwalt gehen, da kostet ein Brief beim Anwalt ja mehr Geld.

Zumal sich erst richtig ab 500€ gestritten wird, vorher gibts mMn eh kein Prozess. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege, bin kein Anwalt)
[...]

Es gibt keine Mindestgrenze.

Brief vom Anwalt kostet weniger als 400€. Bei Grund würde ich u. U. auch wegen 20€ einen Anwalt einschalten, kommt immer auf die Gesamtsituation an.


Hier jedenfalls scheint einfach nur viel Drohung aufgebaut zu werden. Die Weiterverrechnung unnötiger Gebühren ist regelmäßig nicht erfolgreich.
 
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