Handy verkauft Käufer will wohl Preisdrücken?

In Zukunft Finger weg von Versand bei Kleinanzeigen, Ware nur gegen Abholung und Bargeld! Und eine genaue Beschreibung der Ware und des Zustandes. Verstehe die Naivität von manchen Leuten nicht ^^. Grade bei so hohen Geldbeträgen
 
wolve666 schrieb:
In Zukunft Finger weg von Versand bei Kleinanzeigen, Ware nur gegen Abholung und Bargeld!

Unsinn.

Das wird hier zwar immer geschrieben, ist aber unnötige Panikmache.
Wer etwas abgestumpft ist, keine zurückholbaren Bezahlungsmethoden akzeptiert und ein wenig den gesunden Menschenverstand einsetzt, fährt mit Kleinanzeigen und Versand sehr bequem.

Das Problem ist, dass viele sich durch ein paar Sätze direkt verrückt machen lassen.
Der TE hat noch wenig Lebenserfahrung, da ist das ja noch verständlich, aber einige sammeln 50 Lebensjahre an und sind trotzdem naiv und ängstlich.
 
Am aller wichtigsten ist es, dass du ihm kurz und knapp erklärst welches weitere vorgehen du planst.
Lass dich nicht in Diskussionen ein, damit bietest du ihm lediglich mehr Angriffsfläche.

so wie ich dich bisher verstanden habe:
Du akzeptierst die Rückgabe des Geräts. (hättest du nicht tun sollen!)
Er soll dir das Gerät zurückschicken.
Anschließend prüfst du das Gerät auf Mängel.
Du behält dir das recht vor bei Mängeln die Rückerstattung zu kürzen.
Sollte es hier keine Einigung geben, schickst du ihm das Gerät wieder.
So oder so ähnlich würde ich das schicken, Ich bin aber ein Leihe mit gefährlichem Halbwissen ;)

Und dann wartest du ab was kommt.
Ein Brief vom Anwalt ist erstmal nix schlimmes.
Der Anwalt kann grundlegend Vordern was er will.
Ob die Forderungen berechtigt sind stellt hinterher ein Gericht Fest.

deinsgate schrieb:
Selbst wenn er es Runtergeworfen hat, kann er doch sagen es ist so angekommen? Ich blick da gar nicht mehr durch.

Privatverkauf, daher trägt der Käufer das Transportrisiko.
Für alles nach der Abgabe in der Postfiliale ist der Käufer zuständig.
Auch da kannst du dich entspannt zurücklegen.
Allerdings solltest du im Zweifelsfall fähig sein den Mangelfreien zustand nachzuweisen. (Bilder, Zeugen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute ihr habt vergessen dass hier mit PayPal Freunde und Familie bezahlt wurde.
Wenn er da einen Konflikt eröffnet ist die Kohle erstmal weg.
Hast du das PayPal Konto leergeräumt? Falls nein, schnellstmöglich selbiges tun!
 
So ich melde mich nochhmal zurück.
Ich habe bis jetzt erstmal noch nichts weiter von Ihm gehört und warte gespannt ab,
Die Rückgabe an sich stört mich nicht, dann würde ich es einfach Neu weiterverkaufen, sollten dort Mängel oder ähnliches auftreten natürlich gekürzt..

Notfalls schalte ich halt auch nen Anwalt dazu aber das wollte ich dann doch eigentlich Vermeiden.

Danke für die zahlreichen Antworten.
 
Warte erstmal was er macht, das ist nur heiße Luft, da wird nichts vom Anwalt kommen.
 
KlaasKersting schrieb:
keine zurückholbaren Bezahlungsmethoden akzeptiert
Hat er aber nicht, denn morgen könnte der Käufer an PayPal melden sein Konto wäre gehclt worden...
Welche Bezahlungsmethode ist denn wirklich nicht zurückholbare und in dem Sinne für den Verkäufer sicher, außer Bargeld auf die Kralle? Ein Banküberweisung kann zwar nicht zurückgebucht werden, aber da ist immer noch der Dreiecksbetrug und dann ist der Verkäufer eben doch angeschmiert.
boarder-winterman schrieb:
Leute ihr habt vergessen dass hier mit PayPal Freunde und Familie bezahlt wurde.
Wenn er da einen Konflikt eröffnet ist die Kohle erstmal weg.
Bei PayPal Freunde und Familie geht dies meines Wissens nicht, aber wenn das Konto gehackt wurde, kann man das Geld eben doch zurückbuchen lassen.
 
Geht auch nicht bei Freunde und Familie, wer Käuferschutz möchte, muss normal bei Paypal zahlen.
An sein Geld kommt eh nicht.
 
aber wenn das Konto gehackt wurde, kann man das Geld eben doch zurückbuchen lassen.

Spielt hier aber keine Rolle mehr, die Masche schien ja hier nicht Intention gewesen zu sein. Daher kann der Käufer sie nun auch nicht mehr anwenden. Die Ware ging ja wohl zum Paypalkontoinhaber.

Trotzdem immer das PP Konto leerräumen.

immer noch der Dreiecksbetrug und dann ist der Verkäufer eben doch angeschmiert.

Versand nur an den Inhaber des Bankkontos, nicht an Packstationen o.Ä.
 
smuper schrieb:
Versand nur an den Inhaber des Bankkontos
Die erfährt man aber nicht von der Bank, sondern muss man sich dann als Verwendungszweck geben lassen, denn wenn man sie separat, z.B. per email bekommt, kann man auch nicht wissen ob die Angabe stimmt.
 
Hallo,

Rate mal wer Post von seinen Anwalt bekommen hat:D
Der Brief lag in einen Karton wo mein altes Handy drinliegt welches nun Macken hat(Hatte es vorher nicht ) sowie ohne Rechnung die ich beigab mit der Aufforderung bis zum 10.08 doch bitte das Geld auf das Anwaltskonto zu Überweisen. mit der Begründung das Handy hätte diese Macken eben schon vorher gehabt(so angekommnen.)

Was soll ich hier nun machen? Den Wertverlust will ich jetzt eigentlich nicht ohne weiteres Hinnehmen. Ihm ist das Handy wohl runtergefallen da es einen sturzschaden hat (Kerbe an der Kante ziemlich dick)..
 
Kannst du nachweisen, dass es diese Macken nicht hatte? War vielleicht jemand beim Einpacken mit dabei oder hast du aktuelle Fotos gemacht?

Vor Gericht muss letztlich der etwas beweisen, der etwas möchte - wohl also der Käufer. Du weißt aber vorher nie, ob er nicht plötzlich einen Zeugen aus dem Hut zaubert usw.

Grundsätzlich käme es hier auf den exakten Mailverkehr etc. in der Vergangenheit an um anzusetzen. Das ist hier aber unzulässig.
 
Ich würde auf stur stellen.
Sofern die Ware bei Versand tatsächlich unbeschädigt war kann er dir erst Mal gar nichts. Gut wäre natürlich wenn Du das irgendwie beweisen kannst (Fotos, Zeugen). Die IMEI stimmt überein? Könnte es ein Transportschaden sein?

Er kann sein Eigentum gern bei Dir abholen oder dir eine Paketmarke zukommen lassen, ansonsten liegt das halt erst Mal bei dir rum.
Wer sich so verhält dem würde ich kein bisschen Entgegenkommen.
 
Und das Schreiben ist von nem seriösem Anwalt? Mal nach der Firma gegoogelt? Gibt's die so überhaupt?

Also ich bin jetzt auch kein Rechtsexperte, aber in diesem Fall würde ich a) selbst ein Infogespräch mit einem Anwalt führen oder b) dem Anwalt einen Brief schreiben, das ich die Rückgabe nicht akzeptieren werde da der Schaden ja offensichtlich durch einen Sturz verursacht wurde, der wohl erst beim Käufer passiert ist da du Mängelfreie Ware verschickt hast.

Alle weiteren Schritte lägen dann beim gegnerischen Anwalt. Er wird seinen Mandanten dann schon über Sinn, Erfolgsaussichten einer Klage informieren...

Was ich denke:
Selbst wenn der Käufer es auf eine Verhandlung ankommen lassen würde... niemand kann Beweisen wo der Schaden entstanden ist. Ich denke ein Richter könnte hier maximal den Entstandenen Schaden auf die Parteien "aufteilen" - so würde ich das jedenfalls sehen. Da es ein Gebrauchtkauf war, sehe ich den Käufer in der Beweispflicht, das darzulegen.
 
@deinsgate

Schicke das Handy wieder an den Käufer zurück - sonst hast du Geld und Ware. Einschreiben mit Rückschein. Wenn der Brief vom Anwalt ist - dann das Handy an den Anwalt senden. Dann auch die Aufforderung, dass du das Handy nicht zurücknimmst und entsprechend bei Privatkauf keine Garantie gegeben hast.

Afaik bemisst sich der Klage-Wert anhand dessen, was du dem Käufer schuldig bist. Hast du Handy und Geld, ist der Streitwert höher, als wenn es nur um eine Wertminderung geht.
 
Überprüf mal die IMEI oder sonstige Zeichen. Mich würde interessieren ob hier vielleicht nicht doch noch mehr dahinter steckt als ein unzufriedener Käufer. Die Tatsache, dass er direkt mit einem Anwalt droht/kommt macht mich schon stutzig. Wobei ich jetzt auch der Meinung bin, dass die Geschichte nicht mehr weit davon entfernt ist, dass auch du dich professionell beraten lassen solltest.

Ansich als Privatverkäufer bist du in einer recht entspannten lage. Deine Pflicht ist es nur die beschriebene Ware zu versenden. Sobald sie das Versandunternehmen erreicht hat trägt sämtliches Risiko der Käufer. Auch wenn die Ware direkt beim Empfang mangelhaft ist, muss er beweisen, dass du defekte Ware abgesendet hast (was nicht einfach ist).
Was ich noch machen würde ist, dass Gerät mit Fotos dokumentieren, IMEI aufschreiben für alle Fälle und ihm direkt sagen, dass er das Gerät schnellst möglich abholen soll oder dir eine Adresse nennen an die du es schickst, damit der Fall für dich erledigt ist. Ob du dir die Versandkosten erstatten lassen kannst, bin ich mir nicht sicher, weil du ihm ja angeboten hast, dir die Ware zu schicken, ohne ihn darüber aufzuklären, wie es, im Fall einer abgewiesenen Rücknahme, weiter geht.

Ansonsten, solange kein Amtlicher Brief kommt kannst du auch die Anwaltsbriefe entspannt entgegen nehmen.
 
Ja, ich würde zur Sicherheit wirklich vlt mal ein Infogespräch beim Anwalt (vlt haben deinen Eltern ja bereits einen bevorzugten) in Betracht ziehen.

Etwas verwundet mich ja, das der Käufer sich gleich am Folgetages des Empfangs vom Paket beschwert hat... meistens ist es ja so, das solche Beschwerden ein paar Tage später kommen (vlt ist ihm das Ding aber auch direkt beim auspacken runter gefallen... wer weiß)...

Ich würde meinerseits nur bei jeder Reaktion gleich jegliche Schuld von ir weißen (wenn es auch so ist...).
 
Wie sieht es denn mit den Fotos von Ebay-Kleinanzeigen aus? Da wurden ja bestimmt Fotos für die Anzeige gemacht. Sieht man dort etwaige Unterschiede?

Zahlung per Paypal Friends => kein Käuferschutz; Pech für denjenigen, der Geld so versendet/bezahlt.

Wenn es tatsächlich ein Transportschaden ist, so ist es ebenso das Problem vom Käufer. Bei Versendung geht die Gefahr an den Käufer über. Es muß dann mit dem Transportunternehmen geklärt werden, wenn es tatsächlich durch den Transport dazu gekommen ist.

Vom Gericht wird Prozesskostenhilfe angeboten. Da muß allerdings erfragt werden, in welchem Umfang und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
 
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