Media Mekrt möchte Ware nicht sofort Umtauschen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo
BlubbsDE schrieb:
OVP bedeutet ungeöffnet.
Nein OVP bedeutet nicht automatisch ungeöffnet, OVP bedeutet lediglich Originalverpackung, nicht mehr und nicht weniger.

BlubbsDE schrieb:
Woher hast Du das? Eine Quelle wäre hilfreich.
Du wolltest eine Quelle, du hast die Quelle, die Webseite von Media Markt bekommen.

BlubbsDE schrieb:
Jeder MediaMarkt ist eigenständig geführt. Angebote aus dem Markt A gelten auch nicht im Markt B. Bis auf die wenigen bundesweiten Aktionen. Wo alle Märkte dran teilnehmen.
Bei der Zusage "Umtausch ohne wenn und aber" werden auf der Webseite keine Märkte ausgenommen, also gilt das doch bundesweit.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist das eine Täuschung wenn man mit einem Rückgaberecht bei Nichtgefallen wirbt, aber dann nur unausgepackte Ware akzeptiert. Das ist eine überraschende Klausel die vor Gericht keinen Bestand hätte (geht aber niemals vor Gericht, vorher zahlt Mediamarkt).

Wäre ja noch schöner wenn Unternehmen die Kunden so betrügen könnten.
 
Die Webseite und deren Angaben interessieren nicht. Du hast als Ladenkäufer nichts mit denen zu tun. Und wenn Du nach fragst im Laden, dann werden Dir die Mitarbeiter die Bedingungen auch erzählen. Auf der Webseite steht aus gutem Grund nichts zu den Bedingungen.

Und OVP bedeutet, was es heißt. Originalverpackt, so wie es der Hersteller auf die Reise geschickt hat. Nicht Originalverpackung.

Vor Gericht? So ist der MM halt. Möglichst schwammig werben, Kunden binden und bei Problemen im Zweifel Geld bezahlen.
 
Also Tomislav2007, du bist schon ein Buchstabenverdreher vom feinsten.
Und im großen und Ganzen zerlegst du hier ausschließlich nur Aussagen andere ohne aber wirklich mit Fakten rüber zu kommen.
Scheint dir höllig Spass zu machen, nur bingt es am Ende des Tages nix.
Du hast deine Meinung und die anderen ihre, nur das du deine Meinung mit aller Gewalt als die Richtige durchdrücken möchstest.

Wenn du zb der Meinung bist das weil es der Onlineauftritt aussagt das ALLE Fillialen mitmachen und somit auch die Fillialen sich daran richten müssen bist du wirklich auf dem Holzweg.
Der Käufer geht mit der Filliale einen Vertrag ein und nicht mit dem Betreiber des Onlineauftritts..
Evtl. ist das auch genau der Trick von MM ;-)
Ich schließe nicht aus das man gegen den Betreiber des Online Auftritts klagen könnte, aber du wirst ganz sicher nicht gegen die Filliale klagen können weil die Rechtlich eigenständig sind und deren AGBs gelten und eben nicht die von Media Markt Online.
Wenn eine Filliale Nein sagt das sagt sie Nein.
Vieleicht sagt sie irgendwan ja wenn das "Go" von oben kommt, aber das ist eine andere Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
OVP heißt schon immer Originalverpackung. Viele verkaufen ja auch nur die OVP, das wäre ja sonst nicht möglich.

Und die Webseite bezieht sich nicht nur auf den Online-Shop. Früher gab es diesen ja auch gar nicht.

Btw:
MediaMarkt FAQ schrieb:
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei Media Markt vor Ort gekauftes Produkt nicht gefallen, können Sie es innerhalb der gestetzlichen Frist des Widerrufrechts zurückgeben. Wenden Sie sich dazu an einen Media Markt in Ihrer Nähe. Die Fachberater vor Ort helfen Ihnen weiter. Ihr Widerrufsrecht bei einer Onlinebestellung bleibt davon unberührt.

Da steht nichts von irgendwelchen Einschränkungen.
 
Hallo
Silica schrieb:
ohne aber wirklich mit Fakten rüber zu kommen.
Ich habe zumindest eine Quelle für meine Behauptungen gebracht, du hast für deine Behauptungen noch keine einzige Quelle gebracht, bring du doch endlich mal eine Quelle für deine Behauptungen.

Grüße Tomi
 
@WhiteShark

Hätte der Käufer Widerruf gesagt hätte er wohl sein Geld wieder, hat er aber nicht sondern einen Mangel angezeigt. Somit ist es doch legitim das der Verkäufer die Ware einschicken kann. Ist zwar ärgerlich für den Käufer aber rechtlich einwandfrei.
Vielleicht ist auch keine Xbox mehr vorrätig im Media Markt so das dies die einzige alternative war?

Hätte der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht dann hätte er bei dieser Aussage in der FAQ sein Geld zurückbekommen.
 
Deine Quelle war die Onlineseite von Media Markt
Schön das steitet auch niemand ab. Und wirklich was steht tut da nicht....

Und ich schreibe das die Fillale vor Ort rechtlich nichts mit der Fillale zu tun hat.
Das kannst du mir nicht absprechen, oder?
Ich meine nicht damit was die die Filliale zum Rest den Konzern steht, klar haben die untereinander Verträge, ich spreche davon wer der Rechtliche Ansprechpartner für den Kunden ist, ist das nun die Fillale oder Media Markt Online.
Gegen wenn klagt der Kunde wenn er ein Problem im Laden hat, gegen diesen Laden oder gegen Media Markt Online?
Er klagt gegen seinen Vertragspartner und das ist der Laden.
Das ist doch wohl Fakt oder nicht?
Wenn ich morgen Bock habe dann fahr ich mal in eine Fillale und mach ein Foto von den AGBs
Dann werden wir sehen wer Rechtliche Partner ist.....

EDIT:
Wobei ich mir das Sparen kann denn Media MArkt schriebt es ja selber schon auf ihrer Seite (warum wohl?..)

Zitat:
"Jeder Media Markt ist eine eigenständige Gesellschaft mit einem geschäftsführenden Gesellschafter, der mit bis zu zehn Prozent an dem jeweiligen Media Markt beteiligt ist. Er zahlt nicht nur seine Steuern vor Ort, sondern bestimmt mit seiner Mannschaft das Sortiment und die Preise, denn niemand kennt die regionalen Kundenbedürfnisse besser als die Mitarbeiter vor Ort. "
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Silica schrieb:
Schön wie du wieder selektierst, das Zitat ist von der gleichen Media Markt Seite:
"Mehr als 700 Märkte in 14 Ländern mit Verkaufsflächen von bis zu 10.000 Quadratmetern und einem Sortiment von durchschnittlich 45.000 Artikeln – das sind die Eckdaten eines Handelsunternehmens"

Stell dir mal vor, ich kann Ware in Filiale A kaufen und die Ware in Filiale B umtauschen.

Silica schrieb:
Du solltest dich mal mit Franchising auseinandersetzen, vor allem mit den Aspekten rechtliche Pflichten und unternehmerische Freiheiten, du wirst dich wundern wie viele rechtliche Pflichten und wie wenige unternehmerische Freiheiten ein Franchisenehmer hat.

Silica schrieb:
Jeder Media Markt ist eine eigenständige Gesellschaft mit einem geschäftsführenden Gesellschafter
Der aber weisungsgebunden handelt und was meinst du wohl wem der unterliegt ? Richtig, der Gesellschaft.
Wenn er geschäftliche Entscheidungen frei treffen dürfte dann wäre er Geschäftsführer und nicht nur geschäftsführender Gesellschafter.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @Stinker88,

bei den ganzen Antworten wüsste ich auch nicht mehr, was ich machen sollte. Ich habe mir tatsächlich den ganzen Thread durchgelesen und halte die folgenden Aussage für relevant:

Tomislav2007: http://www.mediamarkt.de/mcs/shop/unternehmen.html
Guter und zuverlässiger Service schafft Vertrauen. Kunden können sich auf eine geschulte und fachkundige Beratung bei der Produktauswahl verlassen. Zudem gibt es mit dem Media Markt Power Service maßgeschneiderte Serviceangebote für Lieferung, Montage, Installation, Wartung und vieles mehr zum festen Preis. Komplettiert wird dies durch Finanzierungshilfe, Garantieverlängerung und natürlich durch den berühmten “Umtausch ohne Wenn und Aber“.

Warum?

- Die Aussage gibt ein Versprechen für die Standorte vor Ort innerhalb von Deutschland und betrifft nicht den Online-Shop.
- Es wird ein Umtauschrecht "Ohne wenn und Aber" angeboten.
- Eine Filiale mit dem Namen "Media Markt", die in Deutschland zugelassen ist, unterliegt der Firmenphilosophie und deren Guidelines.

@Silica: Er zahlt nicht nur seine Steuern vor Ort, sondern bestimmt mit seiner Mannschaft das Sortiment und die Preise

Und mehr Rechte hat eine Filiale nicht. Ohne wenn und Aber.

An Deiner Stelle würde ich morgen einfach mal zwischen 08:00-24:00 Uhr folgende Telefonnummer anrufen: 0841/634-4545

Es handelt sich hierbei um die Kundenbetreuung von Media Markt. Schildere einfach mal Dein Problem in natürlich netter Form, wie Du es auch bisher geschrieben hast. Die werden Dir sicher eine Lösung in Deinem Interesse anbieten können. Du willst ja ja eigentlich nicht das Geld zurück, sondern ein Gerät, was funktioniert.
 
Tomislav2007 schrieb:
Du solltest dich mal mit Franchising auseinandersetzen, vor allem mit den Aspekten rechtliche Pflichten und unternehmerische Freiheiten, du wirst dich wundern wie viele rechtliche Pflichten und wie wenige unternehmerische Freiheiten ein Franchisenehmer hat.

Schon mal in den Sinn gekommen das es hinter verschlossen Türen ein abkommen geben könnte! eben das die Fillialen eben nicht "ohne Wenn und Aber" handeln sollen?!
Könnte das sein?? könnte es?
Nicht das ich das behaupte, aber es könnte doch das eine oder andere Problem in den Fillialen erklären, meist du nicht auch?
Warum verhalten sich den die Fillalen den oft nicht so (wie man so lesen kann) wie auf der Online Seite beworben?
Wenn doch alle Verträge habe?
Ein Anruf bei der MM Zentrale sollte doch dann alles klären, auch das ist nämlich nicht so, was im Netz lesen kann...

Ich denke daran sollte man denken wenn man als darauf herumreitet das alles Media Makrt ist und überall egal ob Online oder im Laden die absolut gleichen Gesetze gelten.

Und ich sage es zum letzten mal, dann bin ich eh raus, ich habe kein Bock mehr darauf das meine Sätze 100 Fach Zerlegt werden;

Im Klagefall klagt man gegen die Fillale und die ist nicht Haftbar zu machen was MM auf ihrer Online Seite so betreibt!
Es gelten die AGBs der Fillale!
Wenn da das gleich wie Online steht, ok. UNd wenn da drinn steht das sie Ware nur Original Verpackt ( Für dich: Von Werk aus Verschlossen) steht dann ist das so.
Mir steht es natürlich Frei gegen MM Online zu klagen wegen Unlauteren Wettbewerb, aber das ist eine andere Sache.
So, das wars zu diesen Thema
 
BlubbsDE schrieb:
Sicher kann er fordern. Er kann eine Mangellose Sache einfordern. Wie er sie bekommt, das obliegt nicht ihm. Wenn der Händler zur Prüfung und Beseitigung des Mangels einen gewissen Zeitraum benötigt, dann ist das ganz im Sinne des BGBs.

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Quelle

Steht eigentlich sehr klar wer was zu entscheiden hat. Und noch was, wo genau steht nochmal etwas zum Zeitraum der Mängelbeseitigung im BGB so das es in seinem Sinn ist? Oder schreibst du noch dran?
 
@Silica, mir geht es nicht darum, Deine Sätze zu zerlegen, sondern eine Lösung für den TE zu schaffen. ;)

Die eigentliche Gesetzgebung wurde doch schon ausreichend diskutiert.

Ich bin halt lösungsorientiert. Dies hat nicht immer was mit der eigentlichen Gesetzgebung zu tun. Da muss man auch schon mal eine Aussage von einem Unternehmen in Anspruch nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet: (einfach so...)
Hallo
Silica schrieb:
Schon mal in den Sinn gekommen das es hinter verschlossen Türen ein abkommen geben könnte! eben das die Fillialen eben nicht "ohne Wenn und Aber" handeln sollen?!
Könnte das sein?? könnte es?
Nein könnte nicht außer man glaubt an Verschwörungstheorien.

Silica schrieb:
Es gelten die AGBs der Fillale!
Das sind die gleichen AGB's wie die AGB's auf der Media Markt Hauptseite,
Ich habe jetzt mal wahllos eine Media Markt Filiale ausgewählt: http://www.mediamarkt.de/mcs/marketinfo/Media-Markt-Koblenz,77862,-3.html Ist jetzt zufällig eine in Koblenz geworden, du kannst eine beliebige andere nehmen.

Das lässt sich leider nicht verlinken aber scroll mal nach unten und klick unten links bei "Über uns" auf FAQ, in den FAQ klickst du dann auf "Mehr Media Markt" und dann auf "Widerruf".
Zitat von dort:
"Widerruf
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei Media Markt vor Ort gekauftes Produkt nicht gefallen, können Sie es innerhalb der gesetzlichen Frist des Widerrufrechts zurückgeben. Wenden Sie sich dazu an einen Media Markt in Ihrer Nähe."

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
My Name Nobody schrieb:
Steht eigentlich sehr klar wer was zu entscheiden hat.

Keine Regel ohne Ausnahme, du musst nur in deiner Quelle mal weiterlesen:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ...
Wie so oft ist hier eher schwammig definiert, was denn "unverhältnismäßige Kosten" sind.
Und auf sofortigen Umtausch hat man auch kein Recht. Denn natürlich darf der Händler prüfen, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsfall handelt.
 
Ihm gefällt aber die Konsole nicht weil sie nicht geht ... Umtausch ohne wenn und aber?

TV Werbung zählt dann für welche Filialen? Keine? Weil alle machen könn was sie wollen?
Da kam auch schon umtauschen und weis der Geier was noch ...

Aber das liegt einfach nur an den Angestellten dort.
Bei uns in der Games und Konsoelnabteilung war ein "korrekter Typ".
Mit dem konnte man immer über Games plaudern, der hatte auf alles ne Antwort und wusste wo was steht.

Dann war mal die 360 von nem Kumpel kaputt, paar Tage nach kauf.
Kurz in den Karton geschaut, bei Seite gestellt und ne neue 360 in die Hand gedrückt ohne nen Aufstand zu machen.

Kundenfreundlichkeit geht halt anders wie im vorliegenden Fall.

Der TE is aber hier schon lange raus und das ist ne endlos sinnlose Diskussion.
 
Hallo
alffrommars schrieb:
TV Werbung zählt dann für welche Filialen? Keine? Weil alle machen könn was sie wollen?
Es geht nicht um TV Werbung, es geht um eine Zusage die jede Filiale auf Ihrer Webseite hat, siehe Beitrag 74.

alffrommars schrieb:
das liegt einfach nur an den Angestellten dort.
Wer sich von einem Media Markt Verkäufer mit leeren Händen wieder nach Hause schicken lässt hat es auch nicht besser verdient, mich hat noch kein Media Markt Verkäufer mit leeren Händen wieder nach Hause geschickt, im Bedarfsfall einfach nach dem Abteilungs oder Filial Leiter gefragt und den an die eigenen Zusagen erinnert und das Thema war erledigt.

alffrommars schrieb:
das ist ne endlos sinnlose Diskussion.
Es zwingt dich niemand mitzumachen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
nobodo schrieb:
und mehr Rechte hat eine Filiale nicht. Ohne wenn und Aber.

An Deiner Stelle würde ich morgen einfach mal zwischen 08:00-24:00 Uhr folgende Telefonnummer anrufen: 0841/634-4545

Es handelt sich hierbei um die Kundenbetreuung von Media Markt. Schildere einfach mal Dein Problem in natürlich netter Form, wie Du es auch bisher geschrieben hast. Die werden Dir sicher eine Lösung in Deinem Interesse anbieten können. Du willst ja ja eigentlich nicht das Geld zurück, sondern ein Gerät, was funktioniert.

Die werden dir überhaupt keine Lösung anbieten, weil dies eine Marktangelegenheit ist!!!
Noch ein letztes Mal jeder Media-Markt oder auch Saturn Markt kann sein Rückgaberecht
selbst definieren, steht in der Regel auf dem Kassenbon! Wenn ihr einen Beweis haben möchtet
dann fragt auf der Facebook Seite von MM nach! Der TE kann auch einen Screenshot hochladen vom Kassenbon.

Es ist zwingend notwendig, dass die Rückgabe Bedingungen im Kaufvertrag erfasst werden müssen,
also zählen nur diese Bedingungen!
 
Ich habe bisher nie Probleme gehabt, man hat mir einmal sogar nach einem Jahr ne Konsole ausgetauscht die ich in Dortmund gekauft habe und in Köln getauscht habe.

Ribery hats auf den Punkt gebracht, es gilt das was beim Kauf vereinbart wird.

Es gibt allerdings auch große Unterschiede zwischen den Filialen, die einen sind eben kulanter und einige weniger.
 
Hallo
Ribery88 schrieb:
Noch ein letztes Mal
Nur weil du dich wiederholst wird es doch nicht richtig.
Die Märkte sind zwar in gewissen Grenzen selbstständig, die Märkte haben sich aber an die Vorgaben des Konzerns zu halten, es herrscht dort immer noch keine Anarchie.

Ribery88 schrieb:
jeder Media-Markt oder auch Saturn Markt kann sein Rückgaberecht selbst definieren
Die Media Markt Filialen haben Ihr Rückgaberecht doch selbst definiert: Umtausch ohne wenn und aber !
Siehe Beitrag 74, du kannst jeden Markt auswählen, egal welchen, und alle bieten den Umtausch ohne wenn und aber an.

Ribery88 schrieb:
steht in der Regel auf dem Kassenbon!
Seit wann stehen Zusagen, AGB oder Teile der AGB auf dem Kassenbon ? Das habe ich noch nie gesehen.

Ribery88 schrieb:
Es ist zwingend notwendig, dass die Rückgabe Bedingungen im Kaufvertrag erfasst werden müssen
Ich habe bei Media Markt beim Kauf noch nie einen Kaufvertrag unterschrieben der bestimmte Bedingungen hat, Zusagen auf der Webseite sind verbindlich, ansonsten ist es eine Täuschung.

xpower ashx schrieb:
Es gibt allerdings auch große Unterschiede zwischen den Filialen, die einen sind eben kulanter und einige weniger.
Richtig, es gibt Unterschiede bei den Verkäufern, man muss nur auf sein Recht bestehen und sich nicht so schnell abwimmeln lassen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben