Media Mekrt möchte Ware nicht sofort Umtauschen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo
BlubbsDE schrieb:
Und genau diese eindeutige Bedingung stand auch auf dem von Dir gezeigten Kassenzettel.
So eindeutig wie du glaubst ist das nicht, die Einschränkung "Originalverpackt und unbenutzt" wurde gerichtlich untersagt: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1184

Zitate von dort:
"Umtausch ohne Wenn und Aber
Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst. In der Beschreibung dieser Umtauschgarantie hieß es: „Umtausch ohne Wenn und Aber. Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber“.
...
beharrte das Unternehmen auf seiner Ablehnung der Rückgabe und erklärte zusätzlich, dass ein Umtausch von Waren grundsätzlich nur möglich sei, wenn die Ware originalverpackt und unbenutzt sei.
...
Dies war umso überraschender, weil in der Werbung ja gerade darauf abgestellt wurde, dass die gekaufte Ware dem Kunden nicht gefällt, was er ohne deren Benutzung kaum feststellen kann.
...
Im Rahmen des Prozessverfahrens gab das Unternehmen die ursprüngliche Rechtsverteidigung auf, sodass das Landgericht Essen mit Versäumnisurteil vom 06.03.2012 (Az. 42 O 2/12) die Elektronikmarktkette verurteilte, die Ankündigung der Umtauschgarantie ohne Hinweis auf die Einschränkungen fortzusetzen. Die Elektronikmarktkette kündigte an, das Urteil rechtskräftig werden zu lassen."


BlubbsDE schrieb:
Ein Widerruf ist im Laden nicht vorgesehen und ist es Sache des Händlers.
Der Händler Media Markt gewährt aber bei Filialen ein Umtauschrecht mit dem "Ohne wenn und aber", siehe Zitat oben, das Gericht sieht das "Ohne wenn und aber" als Ankündigung der Umtauschgarantie.

Also halten wir fest, die Umtauschgarantie "Ohne wenn und aber" gilt auch in den Filialen und "Originalverpackt und unbenutzt" ist in diesem Fall unzulässig.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird doch hier die ganze Zeit erzählt. Nur Du windest Dich hier herum.

https://www.computerbase.de/forum/t...ofort-umtauschen.1396489/page-3#post-16338181

Der MM macht es bewusst so schwammig. Und nicht nur dort. Der MM muss ständig Strafgelder zahlen, weil er sich nicht an allgemeingültige Regeln hält. So wie in Deinem Fall. Sie ziehen dann eben gerne mal vor Gericht. Aber das sind Einzelentscheidungen, die MM nicht davon anhält, weiter so zu agieren, wie sie es zuvor getan haben. Und das bedeutet im Falle des Ohne wenn und aber. Nur unbenutzte und ungeöffnete Ware wird zurück genommen. Und in Einzelfälle, wenn der Kunde den Aufstand probt, dann vielleicht auch mal anders.
 
Deine Einzelfälle sind aber wohl eher die Regel. Normalerweise ist der Mediamarkt da immer unproblematisch. Das ein Mitarbeiter da Zicken macht ist eher der Einzelfall.
Die Märkte wissen auch, das ein unzufriedener Kunde dort nicht weiter einkauft (und das auch noch rumerzählt).
 
Hallo
BlubbsDE schrieb:
Nur Du windest Dich hier herum.
Die einzigen die sich winden sind Du, Silica und Ribery88, Ihr habt behautet "Ohne wenn und aber" gilt nicht in den Filialen, und das stimmt nicht:
Tomislav2007 schrieb:
Umtausch ohne Wenn und Aber
Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst.

Ihr habt behauptet das die Zusage von der Webseite nichts wert ist, das Gericht sieht darin eine Umtauschgarantie:
Tomislav2007 schrieb:
das Gericht sieht das "Ohne wenn und aber" als Ankündigung der Umtauschgarantie.

BlubbsDE schrieb:
Nur unbenutzte und ungeöffnete Ware wird zurück genommen.
Das stimmt auch nicht, das wurde vom Gericht festgestellt und vom Media Markt anerkannt:
Tomislav2007 schrieb:
Im Rahmen des Prozessverfahrens gab das Unternehmen die ursprüngliche Rechtsverteidigung auf, sodass das Landgericht Essen mit Versäumnisurteil vom 06.03.2012 (Az. 42 O 2/12) die Elektronikmarktkette verurteilte, die Ankündigung der Umtauschgarantie ohne Hinweis auf die Einschränkungen fortzusetzen. Die Elektronikmarktkette kündigte an, das Urteil rechtskräftig werden zu lassen.
Welchen Teil des Gerichtsurteils verstehst du nicht ? Was soll ein einzelner Media Markt Mitarbeiter dagegen setzen außer seine Provisionsgeilheit ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ein Gerichtsurteil eines Gerichts für einen konkreten Fall. Und dann auch nur eines Langerichtes. Das hält MM nicht davon ab, weiter so zu handeln, wie sie es taten. Und es auch heute noch machen.

Du willst es nicht verstehen, Wenn der MM Dir alles umtauscht, das ist doch toll für Dich. Aber sie schicken Kunden nach Hause, wenn die Bedingung ungeöffnet und unbenutzt nicht erfüllt wird. Auch heute. Tagtäglich.
 
Hallo
BlubbsDE schrieb:
Es ist ein Gerichtsurteil eines Gerichts für einen konkreten Fall.
Wie viele Gerichtsurteile sind denn deiner Meinung nach nötig ? Es ging auch nicht nur um einen Fall sondern um die gesamte Umtauschgarantie "Ohne wenn und aber" und dem Zusatz "Originalverpackt und ungeöffnet":
Tomislav2007 schrieb:
das Landgericht Essen mit Versäumnisurteil vom 06.03.2012 die Elektronikmarktkette verurteilte, die Ankündigung der Umtauschgarantie ohne Hinweis auf die Einschränkungen fortzusetzen
BlubbsDE schrieb:
Und dann auch nur eines Langerichtes.
Die Media Saturn Holding hat das Gerichtsurteil anerkannt, somit ist kein höheres Gericht nötig:
Tomislav2007 schrieb:
Im Rahmen des Prozessverfahrens gab das Unternehmen die ursprüngliche Rechtsverteidigung auf...Die Elektronikmarktkette kündigte an, das Urteil rechtskräftig werden zu lassen.
BlubbsDE schrieb:
Aber sie schicken Kunden nach Hause
Ja aber nur die wenigen die sich mit einem Trostpreislolli abspeisen und nach Hause schicken lassen.
Wer sich von einem provisionsgeilen Verkäufer einschüchtern lässt und nicht die Courage hat den Abteilungs- oder Filialleiter zu verlangen ist selbst schuld.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja der Beweis....
barbarawall.jpg

Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Wie viele Gerichtsurteile sind denn deiner Meinung nach nötig ? Es ging auch nicht nur um einen Fall sondern um die gesamte Umtauschgarantie "Ohne wenn und aber" und dem Zusatz "Originalverpackt und ungeöffnet":

Du solltest schon Urteile verstehen können!

Man hat mit diesem Satz geworben!

"„Umtausch ohne Wenn und Aber. Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber“.

Der Händler muss die Ausnahmen, wie ich schon richtig gesagt habe, vorher dem Kunden mitteilen und erfassen:

Durch die Aussage „Ohne Wenn und Aber“ wird hier der Verbraucher in die Irre geführt. Der Händler muss in seiner Werbung gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Umtauschgarantie nur bei originalverpackter und ungebrauchter Ware gilt.



Tomislav2007 schrieb:
Hallo
Ihr habt behauptet das die Zusage von der Webseite nichts wert ist, das Gericht sieht darin eine Umtauschgarantie:

Auch hier muss du besser Lesen:
"Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Ribery88 schrieb:
Durch die Aussage „Ohne Wenn und Aber“ wird hier der Verbraucher in die Irre geführt.
Du hast das Gerichtsurteil nicht verstanden, das Gericht hat nicht bemängelt das der Kunde durch "Ohne wenn und aber" in die Irre geführt wird, das Gericht hat den Zusatz "Originalverpackt und unbenutzt" bemängelt:

Tomislav2007 schrieb:
weil in der Werbung ja gerade darauf abgestellt wurde, dass die gekaufte Ware dem Kunden nicht gefällt, was er ohne deren Benutzung kaum feststellen kann.
Eben wie soll der Kunde, wenn er das Produkt nicht benutzen darf, feststellen ob Ihm das Produkt gefällt.

Ribery88 schrieb:
Der Händler muss in seiner Werbung gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Umtauschgarantie nur bei originalverpackter und ungebrauchter Ware gilt.
Das sieht das Gericht aber anders:

Tomislav2007 schrieb:
das Landgericht Essen mit Versäumnisurteil vom 06.03.2012 die Elektronikmarktkette verurteilte, die Ankündigung der Umtauschgarantie ohne Hinweis auf die Einschränkungen fortzusetzen.
Die Einschränkungen sind doch wohl "Originalverpackt und unbenutzt".

Ribery88 schrieb:
"Mit diesem Angebot warb eine große Elektronikmarktkette für den Verkauf seiner Waren sowohl im Internet als auch in den Geschäften selbst"
Vor kurzem haben Du, Silica und BlubbsDE noch behauptet "Ohne wenn und aber" gibt es überhaupt nicht und dann habt Ihr behauptet das es nicht in den Märkten gilt.
Wir kommen der Sache aber immer näher, Ihr glaubt mittlerweile das es "Ohne wenn und aber" überhaupt gibt und inzwischen habt Ihr auch begriffen das "Ohne wenn und aber" auch in den Märkten gilt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann zum 100ten mal und auch ein aller letztes mal. Es ist mehr als absurd, mit Dir.

Ich sagte niemals, es gäbe keine Ohne wenn und aber Umtauschgarantie. Ich sagte immer, und das gilt auch heute noch real in den lokalen MediaMärkten, Ohne wenn und aber hat eine Bedingung. Und diese Bedingung lautet: Unbenutzt und Originalverpackt.. Und Orignalverpackt bedeutet, ungeöffnet, mit Folie, Siegel usw. Und so machen das viele Märkte. Und das dann auch Ohne wenn und aber.

Ich kenne den Ex Geschäftsführer zweier Bochumer Media Märkte. Die schicken die Kunden nach Hause, wenn sie die Ware zu Hause angebrabbelt haben. So einfach ist das. Es steht für jeden klar ersichtlich auf dem Kassenzettel. Er ist heute Ex Geschäftsführer, weil er sich teuer aus dem schändlichen Job hat raus kaufen lassen.
 
Hallo
BlubbsDE schrieb:
Und diese Bedingung lautet: Unbenutzt und Originalverpackt..
Diese Bedingung wurde aber in diesem Fall (Ohne wenn und aber) gerichtlich untersagt.
Kann es sein das dich das lesen von Gerichtsurteilen überfordert ? Oder ignorierst du Gerichtsurteile einfach nur ?

BlubbsDE schrieb:
Ich kenne den Ex Geschäftsführer zweier Bochumer Media Märkte. Die schicken die Kunden nach Hause
Nur weil dieser Einzelfall es angeblich gemacht hat wird es nicht allgemein gültiges Recht, vielleicht ist er ja deswegen Ex weil sich die Kunden bei der Konzernleitung beschwert haben.
Bei den Märkten der Media Saturn Holding gibt es außerdem keine Geschäftsführer, dort gibt es nur geschäftsführende Gesellschafter.
Du kannst noch so viele nicht nachweisbare Placebo Beweise (Arbeit/Freunde) anführen wie du willst, ich glaube dir und deinen unbewiesenen Aussagen nicht.

BlubbsDE schrieb:
Dann zum 100ten mal und auch ein aller letztes mal.
Das hat du schon so oft versprochen, du hälst dich nur nie dran.
Begreif es endlich mit wertlosen Wiederholungen kannst du mich nicht überzeugen, egal wie oft du dich wiederholst.
Ich glaube der Media Markt Zusage und dem Gericht.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da ihr euch gegenseitig ja nichts glaubt bzw. ein Konsens nicht in Sicht ist, erübrigt sich hier auch jede weitere Diskussion.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben