Media Mekrt möchte Ware nicht sofort Umtauschen

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Nochmal: Die vorbehaltlose Rücknahme eines Artikels obliegt dem Verkäufer. Wenn der entscheidet, dass er einen Artikel nicht einfach zurücknimmt, sondern einschickt - dann ist das hinzunehmen. Denn der Verkäufer hat jedes Recht, einen Artikel zur Prüfung oder Reparatur an den Hersteller zu einzusenden. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass er einen gekauften Artikel quasi zeitgleich ersetzt bekommt.

Das ergibt sich aus der Sachmangelhaftung nach §439 BGB.
 
Hallo
areiland schrieb:
Nochmal: Die vorbehaltlose Rücknahme eines Artikels obliegt dem Verkäufer. Wenn der entscheidet, dass er einen Artikel nicht einfach zurücknimmt, sondern einschickt - dann ist das hinzunehmen.
Nett das du dich wiederholst, die Zusage auf der Webseite von Media Markt die Ware umzutauschen ist doch die Entscheidung von Media Markt die Ware umzutauschen.
Wenn das die Vorgabe der Konzernleitung ist, wie kann dann ein "kleiner Mitarbeiter" das Gegenteil behaupten ? Der Verkäufer ist immer noch Media Markt und nicht der Mitarbeiter der für Media Markt arbeitet.
Ist das nicht verlogen vor dem Kauf den Umtausch schriftlich anzubieten und nach dem Kauf den Umtausch mündlich abzulehnen ?

Grüße Tomi
 
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areiland schrieb:
Nochmal: Die vorbehaltlose Rücknahme eines Artikels obliegt dem Verkäufer. Wenn der entscheidet, dass er einen Artikel nicht einfach zurücknimmt, sondern einschickt - dann ist das hinzunehmen.

Das ist falsch. Wenn der Händler ein Rückgabe recht anbietet, dann muss er dies natürlich auch einräumen. Alles andere wäre eine Täuschung.
Er kann nicht ohne Grund nein sagen.
 
Ergänzung ()

Edit ...........................
 
Ändere mal dein Ton, so langsam reichts mir nämlich mit dir!
Sonst schlag ich auch mal einen anderen Ton an.

Auf der Homepage steht lediglich:

"....und natürlich durch den berühmten “Umtausch ohne Wenn und Aber“ "

Sonst nix, aber selbst das wird an Bedinungen geküpft sein´, es muss ja Einschränkungen geben
 
Hallo
Silica schrieb:
"....und natürlich durch den berühmten “Umtausch ohne Wenn und Aber
Das liest sich für mich wie der Ausschluss von Einschränkungen.

Silica schrieb:
es muss ja Einschränkungen geben
Müssten Einschränkungen nicht dabei stehen, so wie z.B. bei Saturn wo dabei steht "unbenutzte Ware" ?

Grüße Tomi
 
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Na ja, ein Satz auf der Homepage ist kein Bestandteil des Kaufvertrags im Laden (IMHO)
Es ist ein Werbesatz und keine AGB.
Und Werbung weicht nicht selten von der Wirklichkeit ab.

Ja, es müsste so etwas stehen wie Unbenutz oder so, denn ich kann mir nicht vorstellen das ich mit einem 55 Zoll TV Gerät eine Fuball WM Feiere wo das Gerät mitten im Raum steht und ich ihn nach 2 Wochen voller Biergeruch zurückgeben.
Geht ja nicht.
Wäre für den einen oder anderen sicher schön wenn es so ist aber wohl extrem Unwahrscheinlich. Es muss im Laden noch Bedingungen geben die Bestanteil des Kaufvertrags sind
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Hallo
Silica schrieb:
ein Satz auf der Homepage ist kein Bestandteil des Kaufvertrags
Es ist aber eine Zusage der Konzernleitung, die nichts mit den anderen Punkten des Kaufvertrages zu tun hat.

Silica schrieb:
Und Werbung weicht nicht selten von der Wirklichkeit ab.
Das ist keine Werbung, das ist eine geschäftliche Zusage.

Silica schrieb:
denn ich kann mir nicht vorstellen das ich mit einem 55 Zoll TV Gerät eine Fuball WM Feiere wo das Gerät mitten im Raum steht und ich ihn nach 2 Wochen voller Biergeruch zurückgeben.
Was meinst du wie viele das schon gemacht haben ? Was meinst du wieso das Fernabsatzgesetz vor kurzem geändert wurde ?

Silica schrieb:
Es muss im Laden noch Bedingungen geben die Bestanteil des Kaufvertrags sind
Der einzelne Laden unterliegt aber der Konzernleitung.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Werbung weicht nicht selten von der Wirklichkeit ab.

Das darf sie aber nicht ... unlauterer Wettbewerb etc.
Wird eine Sache oder Eigenschaft beworben ist diese auch einzuhalten.

Kundenfreundlich ist anders ... diesen Markt einfach meiden und sich bei MM beschweren, nicht in dem Markt.
 
Tomislav2007 schrieb:
Der einzelne Laden unterliegt aber der Konzernleitung.

Grüße Tomi

Das ist schlichtweg Falsch! Die Märkte sind dezentral.
In der Kaufrechnung des TE stehen die AGB zum Thema Umtausch ohne Wenn und Aber
 
Gerade wollte ich es schrieben: Der Online Auftritt ist NICHT der Laden vor Ort!
Es muss ja irgendwo stehen wie der Umtausch abläuft. Was ist zb wenn das Gerät Defekt ist durch das Testen usw usw
 
Hallo
Ribery88 schrieb:
Die Märkte sind dezentral.
Da hast du Recht, unter anderem durch Franchising, trotzdem unterliegen die Märkte der Konzernleitung und es herrscht dort keine Anarchie, es gibt ja auch keine McDonalds Filialen wo du Döner kaufen kannst.
Wenn einzelne Märkte bei Ankündigungen ausgeschlossen sind dann muss das erwähnt werden, wie z.B. bei McDonalds Gutscheinen die nicht überall gelten, da steht dann drauf "Nur die teilnehmenden Märkte" und eine Auflistung der Märkte.

Silica schrieb:
Der Online Auftritt ist NICHT der Laden vor Ort!
Der Online Auftritt repräsentiert aber die Läden vor Ort, du kannst dir Online alle existierenden Filialen anzeigen lassen, da wird keine Filiale ausgelassen oder gesonderte Rechte erwähnt.

Grüße Tomi
 
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MediaMarkt ist ja für seine ständig korrekte Werbung bekannt. Darum müssen sie auch ständig Strafgelder zahlen, durch ihr handeln und wegen ihrer Werbung.

Ohne wenn und aber bedeutet ausnahmslos, nur für Original verpackte Ware, wenn sie einem nicht gefällt. Einmal geöffnet ist es vorbei mit ohne wenn und aber und der lokale MM entscheidet, wie er entscheidet.
 
Hallo
BlubbsDE schrieb:
Ohne wenn und aber bedeutet ausnahmslos, nur für Original verpackte Ware
Original verpackte Ware bedeutet nicht ungeöffnete Ware, wenn ich Ware auspacke und wieder einpacke bleibt die Ware immer noch original verpackt, solange die Ware und die Verpackung unbeschädigt bleiben.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist sie in der Original Verpackung
nicht mehr aber Original Verpackt.

Ich weiß, darauf hast du auch wieder eine Anwort´:rolleyes:
Ergänzung ()

Tomislav2007 schrieb:
Da hast du Recht, unter anderem durch Franchising, trotzdem unterliegen die Märkte der Konzernleitung und es herrscht dort keine Anarchie, es gibt ja auch keine McDonalds Filialen wo du Döner kaufen kannst.

Nein, das nicht, die haben schon ihre Vorgaben, aber die Märkte sind Rechtlich Eigenständig.
Wenn zb. einer Pleite geht dann zieht er die anderen auch nicht mit in den Abgrund
 
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Hallo
Silica schrieb:
Ich weiß, darauf hast du auch wieder eine Anwort
Selbstverständlich.

Silica schrieb:
Dann ist sie in der Original Verpackung
nicht mehr aber Original Verpackt.
Das heißt also Händler die Ware kurz auspacken, um die Seriennummer zu kontrollieren oder geschäftsspezifische Beilagen rein zu legen (Werbung/Gutscheine), verkaufen dann nicht original verpackte Ware ?

Silica schrieb:
Nein, das nicht, die haben schon ihre Vorgaben, aber die Märkte sind Rechtlich Eigenständig.
Das ist richtig die sind rechtlich eigenständig aber die sind nicht unternehmerisch eigenständig, du solltest dir mal Franchise Verträge durchlesen.

Grüße Tomi
 
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Dies wäre dann eine Täuschung und wäre damit nicht rechtens. Denn durch Auspacken und kurzem testen verliert die Ware ja nicht ihren Wert.
 
Ganz genau. Ein seriöser Händler packt seine Werbung nicht in den Karton der Waren. Und wenn Ware OVP ist, dann hat sie ein Siegel / Folie usw. Für die Seriennummer muss man sie nicht öffnen. Genau aus dem Grund stehen Seriennummern außen auf der Verpackung.

OVP bedeutet ungeöffnet.

@WhiteShark

das ist keine Täuschung, das ist die Bedingung der Ohne wenn und aber Garantie. Die kann MM so gestalten, wie sie lustig sind. Und sie haben sie eben so gestaltet. Und die Bedingung wirst Du sicherlich in jedem Laden einsehen können. Was auf der Webseite steht, das spielt keine Rolle. Und genau deswegen beschreibt MM es dort so schwammig. Jeder MM Ladenkunde hat mit der Webseite nichts zu tun.
 
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